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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.485)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVMed, als Vertreter der Medizintechnikbranche in Deutschland, unterstützt die Ziele der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zur Ressourcenschonung und Emissionsreduktion im Gesundheitswesen. Die MedTech-Branche arbeitet bereits an der Minimierung der ökologischen Auswirkungen ihrer Produkte, wie eine Studie des WiFOR-Instituts zeigt. In der Stellungnahme fordert BVMed unter anderem eine Anpassung der abfallrechtlichen Vorgaben und der Infrastruktur, um das Recycling medizinischer Abfälle zu verbessern, etwa durch Pyrolyse. Zudem betont BVMed die Notwendigkeit ausreichend langer Übergangszeiten für die Implementierung neuer Regelungen. Insgesamt sollen praxisnahe Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen die im Entwurf vorgesehenen drei Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zur Verbesserung der Früherkennung bei Erwachsenen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) nach § 25 Absatz 1 SGB V (sogenannter „Check-up“) sowie die dafür nötige Weiterentwicklung der GU im Bereich der Herz- Kreislauf-Erkrankungen. Die Tatsache, dass beim „Check-up 50“ der Fokus auf der Erkennung von Frühstadien von Herz-Kreislauf-Erkrankungen liegen soll, ist überfällig und unbedingt notwendig.

    • Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bvse e.V. lehnt die Änderungen bei der Losvergabe ab, da kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Des weiteren fordert der bvse e.V., dass bei den AVV güteüberwachte und nach DIN 18200 zertifizierte Sekundärbaustoffe ergänzt werden sollen, da im Interesse einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft die Nutzung von Sekundärbaustoffen ausdrücklich gefördert werden sollte.

    • Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
      • 31.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Adressatenkreis:
      • 18.12.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich aufgrund der Tatsache, dass in den Lehrberufen der IT das Angebot an Ausbildungsplätzen unter der Nachfrage liegt für die Einrichtung eines IT-Förderfonds für Fachkräfte ein. Er würde eine Lösung zur Finanzierung und Förderung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Bereich IT und Digitalisierung darstellen. Der Fonds könnte durch eine freiwillige Umlage der Unternehmen finanziert werden, die durch staatliche Kofinanzierung ergänzt wird. Unternehmen, die sich an diesem Fonds beteiligen und aktiv in die Ausbildung investieren, sollten im Gegenzug steuerliche Vorteile erhalten.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die durch das Qualifizierungschancengesetz und das Aus- und Weiterbildungsgesetz geregelte Förderung von Weiterbildung im Unternehmen sollte erweitert werden. Sie sollten u.a. für alle Unternehmen geöffnet werden, sowie die Wartezeitregelungen seitens der Arbeitsagentur auf ein Jahr reduziert, die Mindestanforderung an die Maßnahmendauer von 120 abgeschafft oder auf 60 Stunden abgesenkt werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht des Bitkom bedarf es einer kritischen Evaluierung und Prüfung des weiteren Bedarfs, sowie grundlegende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zulassungskriterien müssen überdacht und die Gleichbehandlung von Digital- mit Präsenzformaten und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Insbesondere sollte die durch aufwändige Zulassung von Fernlehrgängen zur beruflichen Weiterbildung entstehende Bürokratie kritisch überprüft und abgebaut werden, z.B. bei AZAV-Maßnahmeprüfungen (Bildungsgutscheine).

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert den Aufbau einer Bundeszentrale für digitale Bildung (analog zur Bundeszentrale für politische Bildung). Eine Bundeszentrale für digitale Bildung könnte unter anderem für die »Digitale Grundbildung« ähnlich dem österreichischen Modell sorgen und allen Menschen in Deutschland grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Fake News und Desinformationen vermitteln.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für die Einführung einer Bildungs(teil)zeit zur Förderung von Quereinstiegen & Weiterbildungen in Berufe mit besonders hohem Fachkräftebedarf - darunter IT-Berufe - ein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber finanziell dabei unterstützt werden, sich berufsbegleitend oder im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung z.B. in die IT-Berufe, weiter zu qualifizieren.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.

    • Bereitgestellt von: DATEV eG am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EU-Emissionshandel soll ab 2027 auch für den Gebäudebereich gelten. Das Heizen mit fossiler Energie dürfte spätestens ab diesem Zeitpunkt signifikant teurer werden. Die Aktivitäten des BuVEG zielen darauf ab, aufzuzeigen, welche Kostenszenarien im Rahmen des ETS2 zu erwarten sind und auf welche Weise sich Eigentümer - aber auch politische Entscheidungsträger - auf den ETS2 vorbereiten können, beispielsweise durch das Forcieren von Maßnahmen zur Energieeffizienz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BUVEG) e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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