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1.053 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.053)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen allgemeines Textformerfordernis/allgemeine Bestätigungslösung
Auch die aktuelle Koalition plant gemäß Koalitionsvertrag eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, dass Gewinnspieleintragsdienste dem Textformerfordernis unterliegen. Zuletzt wurden entsprechende Regelungen 2021 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Der CCV lehnt eine Ausweitung der Bestätigungslösung bzw. des Textformerfordernisses ab.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verträge gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, wenn für diese..., ...Grundstückskaufvertrag [§ 311b Abs. 1 BGB], Ehevertrag [§ 1410 BGB..., ...Vertretenen gemäß § 177 Abs. 1 BGB von dessen Genehmigung ..., ...wirksame Regelung: § 312h BGB, welche jedoch aktuell ..., ...2017 erfolgen. § 312h BGB (Kündigung und Vollmacht..., ...Mobilfunk, dort hat § 312h BGB bereits seine Effektivität..., ... die Regelung des § 312h BGB konsequent angewandt werden..., ... Instrumenten des § 312h BGB erfolgreich untergeschobenen..., ..., dass nicht etwa § 312h BGB konsequent angewendet wird..., ...die Anwendung des § 312h BGB. Ein Textformerfordernis..., ...Nichtanwendung des § 312h BGB ein Anbieterwechsel möglich..., ...Fernabsatzverträgen (§§ 355 ff BGB). Sie können innerhalb ..., ...Widerrufsfrist gemäß § 356 BGB gar zwölf Monate und 14..., ...Genehmigung im Sinne des § 763 BGB vorliegt. Es besteht..., ...einer Anfechtung nach § 123 BGB. Wenn eine Willenserklärung..., ...kam, ist diese gemäß § 123 BGB lediglich anfechtbar. Der..., ... in den Fällen des § 123 BGB – kein Einfluss auf die..., ...unerlaubte Werbung mit § 312h BGB eine Regelung eingeführt..., ..., hätte lediglich § 312h BGB konsequent angewendet werden..., ...nicht angewendeten § 312h BGB kann hier Abhilfe schaffen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Regelung des elektronischen Widerrufsbuttons
§ 356a Abs. 1 BGB-E soll dahingehend präzisiert werden, dass die elektronische Widerrufsfunktion nicht individualisiert und fortlaufend für jeden Einzelfall eingeblendet werden muss, sondern allgemein während der Widerrufsfrist verfügbar sein soll. Zudem soll klargestellt werden, dass die Pflicht zur Bereitstellung nur für Online-Benutzeroberflächen gilt, die vom Unternehmer selbst betrieben oder kontrolliert werden. Eine Ausweitung auf Drittplattformen wie Vergleichs- oder Vermittlungsportale soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten und unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf zu § 356a Abs. 1 BGB-E vorgesehene Pflicht, ..., ...2023/2673, § 356a Abs. 1 BGB-E muss der elektronische..., ...Gesetzesfassung zu § 356a BGB-E lässt diese Frage offen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
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22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ... zu § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine Klarstellung geben..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu......................., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
28.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaftsanerkennung § 1628 BGB-E fasst alle Möglichkeiten..., ... den Vorgaben des § 1630 BGB-E innerhalb von 14 Tagen..., ... auch nach § 1624 Abs. 2 BGB-E in diesen Fällen in der..., ...§ 1628 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB-E vereinbaren können, dass..., ... nach § 1641Abs. 1 Nr. 2 BGB-E vereinbaren, dass einem..., ...gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine Prü-fung dahingehend..., ...Sorge Nach § 1634 Abs. 2 BGB-E kommt im Rahmen einer..., ...Gewaltbegriff des § 1634 BGB--E einzubeziehen. Denn ..., ...Nach § 1642 Abs. 3 Satz 1 BGB-E kann der Dritte das Kind..., ...nach §1636 Abs. 1 Satz 1 BGB-E bei Entscheidungen von..., ...Umgangs Nach § 1676 Abs. 2 BGB-E gehört der Umgang mit..., ... nach § 1678 Abs. 1 Nr.1 BGB-E allein der betreuende..., ...Satz 2 des § 1678 Abs. 1 BGB-E unzumutbar sein. Nach..., ...wird § 1678 Abs. 1 Nr. 4 BGB-E dahingehend konkretisiert..., ...Häusliche Gewalt § 1680 BGB-E Abs. 1 und 2 regeln die..., ...begrüßt Abs. 3 des § 1680 BGB-E ausdrücklich, wonach ..., ...1680 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 BGB-E ist auch zu prüfen, ob..., ...1682 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB-E vorgesehene Anordnung..., ...Umgangs Nach § 1688 Abs. 1 BGB-E trägt die Kosten der ..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bei Bauverträgen (§ 650a BGB) soll künftig vermutet ..., ... sieht vor, § 650a BGB um einen neuen Absatz 3..., ...wie die in § 650a Abs. 3 BGB-E vorgeschlagene Regelung..., ...vermeintlich unter § 650a BGB fallen, im Vertrauen ..., ...Werkvertrag gemäß § 631 BGB zu qualifizieren sind. ..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil..., ... § 650o Abs. 1 BGB-E Vorgesehen ist..., ...Untertitel 1 Kapitel 4 des BGB. Gemäß § 650o Abs. 1 BGB-E..., ...des § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB sein, der ein Gebäude, ..., ...Absätze 2 und 3 des § 650o BGB-E gelten. Neuer..., ...dass im Rahmen von § 650o BGB-E ein an einem unter ..., ...von 11 § 650o Abs. 2 BGB-E In § 650o Abs. 2 BGB-E ist vorgesehen, dass ..., ... des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB von den aRdT abweichen ..., ...gemäß § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E hingegen die Vermutung..., ...Rahmen des § 650o Abs. 2 BGB-E auch von aRdT abgewichen..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E enthalten. Hier sind..., ... § 650o Abs. 3 BGB-E Gemäß § 650o Abs. 3 BGB-E soll im Falle einer fehlenden..., ...ist (§ 650o Abs. 3 Nr. 1 BGB-E), der Unternehmer dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen..., ...die Erfüllung der in § 356 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB..., ... Zu § 491 Abs. 2 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag..., ... Zu § 492 Abs. 1 BGB (Form, Vertragsinhalt und..., ... Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Auflage, 2025, § 125..., ... Zu § 505 Abs.4 Satz 2 BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...machen. § 505 Abs.1 BGB regelt, dass der Kreditgeber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesamtfälligstellung im Sinne des § 498 BGB (Kündigung des Darlehensvertrags..., ...Regelung des § 491 Abs. 5 BGB RefE beim Abschluss einer..., ...im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB geraten – mit Verpflichtungen..., ... neu vorgesehenen § 497a BGB. Dieser Begriff ist interpretationsbedürftig..., ...Zahlungsaufschub im Sinne des § 506 BGB oder als unentgeltlicher..., ...Zahlungsaufschub gemäß § 515 BGB eingeordnet werden, ist..., ...der Neufassung des § 506 BGB eine weitergehende Einbeziehung..., ...nicht greifen. § 491 Abs. 5 BGB RefE verbietet darüber ..., ...Klarstellung an, dass §§ 506 BGB und 491 Abs. 5 BGB RefE..., ... Kreditbegriffs in § 506 BGB RefE könnte dazu führen..., ... des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB lässt befürchten, dass ..., ... Überarbeitung des § 506 BGB RefE an. 4.4. Unverzügliche..., ...Darlehensgeber In § 496 Abs. 2 BGB RefE ist vorgesehen, dass..., ...Informationspflicht nach § 496 Abs. 2 BGB RefE entfallen zu lassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsicht in die Patientenakte: Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Behandelnden
Die Einsicht in die Patientenakte und die Regelung, ob und welche Gründe dagegen sprechen, soll DSGVO-konform präzisiert werden (statt entgegenstehende Rechte Dritter besser erheblich überwiegende Interessen anderer Personen). Ferner fehlt eine Regelung über die bei den Behandelnden entstehenden Kosten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 08.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
04.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... An- wendung des § 630g BGB und der Anwendung der DSGVO..., ... eine Novelle des § 630g BGB nahe. Auch die Ver- erblichkeit..., ...: 1) Zu § 630g Abs.1 BGB-RefE Die Begriffe „..., ... des § 630g Abs.2 Satz 2 BGB-RefE auf eine even- tuell..., ...zu § 630g Abs.1 Satz 5 BGB-RefE in Hinblick auf das..., ... 3) Zu § 630g Abs.2 BGB-RefE „sonstige erhebliche..., ...bisherige Fassung aus § 630g BGB. Das war schon im Gesetzgebungsprozess..., ...vorgeschlagen: § 630g Abs.2 BGB-RefE Alternativvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...leiblichen Vaters nach § 1686a BGB, das statusunabhängige ..., ...Stellung: Zu § 1594 Abs. 5 BGB-RefE In § 1594 BGB soll..., ...Vorschrift des § 1594 Abs. 5 BGB-RefE würde erwartbar dazu..., ... in der in § 1594 Abs. 5 BGB-RefE erfassten Situation..., ...des Samenspenders. § 1595 BGB-RefE: Die Zustimmung..., ...werden darf. Zu § 1595a BGB-RefE Der djb begrüßt..., ...des § 1599 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Nachweis einer ..., ...Abs. 2, 1596 Abs. 4 S. 2 BGB-RefE) keinen Hebel, den..., ...anerkennenden Vater (Balzer, BeckOK BGB, Rn. 57.1. zu § 1597 BGB..., ... in § 1599 Abs. 3 BGB-RefE die Unanfechtbarkeit..., ...Rechts). Zu § 1600 Abs. 1 BGB-RefE § 1600 Abs. 1 (Satz 1) BGB-Ref-E sieht für den Wortlaut..., ...nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB-RefE weiterhin der Mann..., ...gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB zur Anfechtung berechtigt..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-RefE). Auch hier zeigt ..., ...umfasst sein. Zu § 1600b BGB-RefE § 1600 Abs. 4 S. 3 BGB-RefE ist im Zusammenhang..., ... des § 1600b Abs. 1 S. 2 BGB-RefE überschießend und ..., ... dem § 1600b Abs. 2 S. 2 BGB-RefE die Anfechtungsfrist..., .... 4 BGB-RefE soll eine Hemmung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geschaffenen § 497a Abs. 2 BGB soll eine Pflicht des Kreditgebers..., ...neben die in § 497a Abs. 1 BGB ebenfalls neu geschaffene..., ...Umsetzung durch § 497a Abs. 2 BGB (neu) Die Vorschrift des § 497a Abs. 2 BGB (neu) übernimmt diese Vorgaben..., ...Begründung zu § 497a Abs.2 BGB (neu) führt der Referentenentwurf aus: „§ 497a Absatz 2 BGB-neu dient der Umsetzung..., ...2 Satz 3 Nummern 1 bis 8 BGB-neu einzeln aufgelisteten..., ...erforderlich.“ § 497 a Abs. 4 BGB (neu) schränkt die neue..., ...Begründung von § 497a Abs.4 BGB (neu) erläutert hierzu:..., ...von 6 „§ 497a Absatz 4 BGB-neu setzt Artikel 35 Absatz..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Insbesondere..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu vergangen ist. Je mehr..., ...vorausgehen. § 498 Abs.1 Satz 3 BGB (neu) verpflichtet den..., ...Begründung zu Nummer 18 (§ 498 BGB-neu) führt in diesem Zusammenhang..., ...Satz 3 in § 498 Absatz 1 BGB-neu regelt, dass der Darlehensgeber..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB anzubieten hat. Im Rahmen..., ...verweises auf § 497a Absatz 2 BGB-neu gelten auch die Ausnahmen..., ... § 497a Absatz 3 und 4 BGB-neu entsprechend. Daher..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Sofern ..., ... RefE, mit § 497a Abs. 4 BGB (neu) eine wiederholte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von virtuellen WEG-Versammlungen und Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten
Das Gesetz sollte so umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
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BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB (n.F.) decken. Über die..., ...Position IVD und BVI § 554 BGB-E: Der Entwurf des geänderten § 554 BGB sieht vor, dass auch Steckersolargeräte..., ...ist die Änderung des § 554 BGB aus systematischen Gründen..., ...werden, so dass in § 554 BGB-E eine Begrenzung auf ..., ...ausreichend. Dies sollte in § 554 BGB-E entsprechend berücksichtigt..., ... (§ 1092 Absatz 3 Satz 1 BGB) Die im Referentenentwurf..., ...vorgesehenen Änderungen des BGB sehen die Verbände als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein im Jahr 2022 hat..., ...der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen, weil ansonsten..., ...Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlichen Regelungen des BGB und des StiftRG einzugehen..., ...auszugleichen. Deshalb sollte § 82d BGB angepasst werden, zumal..., ...Stiftungsregisters (§ 82d BGB) Vorzugswürdig wäre aus..., ...negative Publizität (vgl. § 82d BGB). Beabsichtigt hat der..., ...unrichtig ist, gilt § 82d BGB n.F. nicht. Die im Vereinsrecht in § 68 BGB angeordnete negative Publizität..., ...Behörden in Anlehnung an § 69 BGB in § 82d BGB statt in der..., ...Besteuerungsverfahrens auf § 82d BGB berufen können. 3. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die wiederholte Verlängerung der Mietpreisbremse wird von der BID abgelehnt.
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miehöhe bei Mietbeginn wird abgelehnt. Die seit zehn Jahren geltende Mietpreisbremse ist keine Übergangsregelung mehr. Die Verunsicherung der Marktteilnehmer soll verhindert werden. Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen nicht beeinträchtigt bzw. gar verhindert werden. Eine Verringerung von Mietanpassungspotenzialen bei Weitervermietung führt zu sinkender Investitionsbereitschaft der Vermieter. Anstelle der geplanten Eingriffe in die Regulierung der Miethöhe müssen alle erforderlichen Maßnahmen für mehr Wohnungsbau umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.06.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). • Gesetzliche Kopplung..., ...vermeiden (§ 556d Abs. 2 S.4 BGB-E). Eine Verlängerung ..., ... von sechs Jahren, § 559 BGB. Vor dem Hintergrund der..., ...Gemäß § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ist die Kündigung eines..., ...639 Rn. 12; Artz, in: MüKo-BGB, 7. Auflage 2016, § 558..., ...Neubau vermeiden (§ 556d S.1 BGB-E). Eine Änderung des ..., ... für § 556 Abs. 2 S.1 BGB-E: „…Die Landesregierungen..., ...herstellen (§ 556d Abs.2 S.2 BGB-E). Landesgesetzgeber ..., ... für § 556d Abs. 2 S.2 BGB-E: „…Gebiete mit ange- ..., ...für § 556d S. 5 bis S. 8 BGB-E): „…Die Rechtsverord-..., ... Wohnraum (§ 556d Abs.1 BGB-E). • Keine Entfristung..., ... erhalten (§ 557b Abs.3 BGB-E). • Verlängerung des..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). • 5- Jahresfrist für..., ...vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). • Keine verlängerte..., ...Mangellagen (§ 573c Abs. 1 BGB-E). • Praxisferne und ..., ... Mieterhöhung nach § 558 BGB durchfüh- ren, sind aber..., ... ist (§ 557b Abs. 2 S. 3 BGB). Steigen die ortsüblichen..., ...vermeiden (§ 558 Abs. 2 S.2 BGB- E). Eine Verlängerung..., ...vermeiden (§ 558 Abs.3 S.2 BGB-E). Die Reduzierung der..., ... vermeiden (§ 566 Abs. 1 BGB-E). Die Wartefrist stellt...
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Zu Regelungsvorhaben: