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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.186)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) auch von dem jetzt..., ... Art. 246b § 2 Abs. 1 EG-BGB-neu nunmehr heißt) zur ..., ...Außerraumverträge (§ 312b BGB) kein Raum mehr ist (s...., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu), mit denen ein Kreditinstitut..., ... S. d. § 312 Abs. 5 S. 1 BGB a. F bzw. des § 312 Abs. 2 Nr. BGB-neu) derartige vertriebsbezogene (§§ 312b, 312c BGB) Widerrufsbelehrungsmuster..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu): Zum einen bezieht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu) erweitert – auch nicht..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB-neu), als auch im Bereich..., .... d. § 312 Abs. 5 Satz 1 BGB a. F. / § 312 Abs. 2 Nr..., .... 1 BGB-neu) erfassten Geschäftsfelder..., .... 1 BGB-neu anbietet – 10 Siehe..., ...Überziehung (gemäß § 505 Abs. 1 BGB gemäß § 505 Abs. 4 BGB)..., ... i. S. d. § 312c BGB vorliegt) ausdrückliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II)
Die novellierte Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umzusetzen. Der Verband begleitet die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und macht u. a. Vorschläge zur Klarstellung zum Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, zu Werbeverboten, zum Ablauf der Widerrufsfrist und zum Verzicht auf die Schriftform beim Abschluss und bei Änderung von Verbraucherdarlehensverträgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Klarstellungsbedarf zum BGB, EGBGB, KWG und VVG ..., ...zum § 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-E wie folgt zu ergänzen..., ...des § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E ausdrücklich genannt ..., ...neuen § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB-E aufgenommen werden. ..., ... § 491 Abs. 2 Nr. 3 BGB-E wie folgt an die gegenüber..., ...nach § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB-E klarstellend auf die ..., ...492 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB-E gilt. b) Wir regen..., ...neue § 492 Abs. 1 Satz 1 BGB-E nunmehr vorsieht, dass..., ... des § 492 Abs. 1 Satz 2 BGB-E, der weiterhin nur für..., ... geänderten § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB im Hinblick..., ...Mietvertrag nach § 578 Abs. 1 BGB i. V. m. § 550 BGB wirksam..., ... lassen und § 492 Abs. 1 BGB-E wie folgt zu ändern: ..., ... CCD II und § 492 Abs. 8 BGB-E liegt. Denn nach § ..., ...darum, § 492b Abs. 2 BGB zur Kopplung mit einer ..., ...Schuldnerberatungsdiensten (§§ 497a Abs. 1 BGB-E, 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E..., ...werden mit § 497a Abs. 1 BGB-E und § 505a Abs. 1 Satz 3 BGB-E sowie mit § 18a Abs. ..., ...Rückzahlung (§ 501 Abs. 1 BGB-E) Wir bitten darum,..., ...nach § 491 Abs. 1 Satz 2 BGB-E um einen Oberbegriff,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Umgangsrecht in § 1680 BGB-E Bezug genommen. Diese..., ...aus den Vorschriften des BGB (§ 1626 Abs. 3 BGB – Grundsätze..., ...elterlichen Sorge –, § 1697a BGB – Kindeswohlprinzip –) ..., ...Voranstellung des § 1626 BGB-E – Kindeswohl – wird die..., ...für Dritte (§ 1642 Abs. 2 BGB-E), andererseits wird das „Kindeswohl“ in § 1676 BGB-E als Regelbestandteil ..., ...missachtet. § 1634 Abs. 2 BGB-E sieht vor, dass ein gemeinsames..., ...Ausgangspunkt des § 1684 BGB in Verbindung mit § 1626 Abs. 3 BGB definierte ein Recht des..., ...Wohlverhaltenspflicht in § 1684 Abs. 2 BGB. Diese Logik bzw. Reihenfolge..., ...Ausgestaltung vorliegt. § 1679 BGB-E stellt in Abs. 3 verschiedene..., ...Sorgerecht in § 1634 Abs. 2 BGB-E sollte hier der Hinweis..., .... 31 der IK durch § 1680 BGB-E abgebildet werden soll..., ...Rechtstatsachenforschung sein. § 1680 BGB-E zählt in einem Beispielkatalog..., ...schon in § 1676 oder § 1680 BGB-E, dass Gewaltvorfälle ..., ...Wohlverhaltensklausel in § 1678 BGB-E ist mit Blick auf Gewaltbetroffenheit..., ...Syndrom darf nicht über § 1678 BGB-E wieder Eingang finden..., ...Formulierung in §§ 1663 und 1664 BGB-E, die den bisherigen §§ 1666, 1666 a BGB nachgebildet wurden, auch..., ...Gesetz doch in § 1634 Abs. 2 BGB-E feststellt, dass bei ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanerkennung
Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung in § 1600 Abs. 2-4 BGB, in denen das Anfechtungsrecht..., ...Änderung in § 1595 Abs. 2 BGB-E dem Willen des Kindes..., ...Einzelnen Zu § 1594 Abs. 5 BGB-E, § 180 Abs. 2 FamFG -..., ...Gesetzeslesart des § 1595 BGB bei einer Anerkennung zumindest..., ...klargestellt werden. Zu § 1595 BGB-E - Zustimmungsbedürftigkeit..., ...Neufassung des § 1595 Abs. 2 BGB-E bedarf die Anerkennung..., ...mitentscheiden. Zu §1595a BGB-E – Anerkennung trotz bestehender..., ...Geburt des Kindes. Zu § 1600 BGB-E - Anfechtungsberechtigte..., ...leiblicher Väter steht § 1600 BGB-E. Mit dieser Regelung ..., ...aufgegriffen und umgesetzt. § 1600 BGB-E regelt das Anfechtungsrecht..., ...regelt § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E vier Fallgruppen, in ..., ... wir in § 1600 Abs.3 S.1 BGB-E die den Satzteil „später..., ... der § 1600 Abs. 4 S. 2 BGB-E wie folgt gefasst werden..., ...ist.“ Zu § 1600b Abs. 2 BGB-E - Anfechtungsfristen ..., ...Erwachsene Gem. § 1600b Abs. 2 BGB-E beginnt die Frist zur..., ...hinwirken. Zu § 1600b Abs. 4 BGB-E - zweite Chance zur Anfechtung..., ...entfallen ist. § 1600b Abs. 4 BGB-E sieht daher vor, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu......................., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu ......................, ... nach § 497a BGB-neu ......................, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...§ 356b Absatz 2 Satz 5 BGB-neu spätestens nach einem..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu Die DK erkennt das..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...sollte in § 492 Abs. 1 S. 2 BGB-neu klargestellt werden..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...3 Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...würde. § 504 Abs. 2 S. 2 BGB-neu (i.V.m. § 505 Abs. 5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., .... 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechtes Gebäudetyp-E-Gesetz
Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..............3 2.1 § 650a BGB-E ........................, ............ 4 2.2 § 650 o BGB-E ........................, ....6 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ... 6 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E........................., ... 7 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E........................., ...So soll in § 650 a Abs. 3 BGB-E eine Vermutung eingeführt..., ...anderen soll gem. § 650 o BGB-E für Gebäudeverträge..., ...geringeren Baukosten. 2.1 § 650a BGB-E In § 650a Abs. 3 BGB-E..., ...von § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E alle Normungen umfasst..., ...bereits § 650 a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E einschlägig sein dürfte..., ... G N A HM E 2.2 § 650 o BGB-E Der Entwurf sieht in § 650 o BGB-E vor, dass bei einem Gebäudebauvertrag..., ...geben: 2.2.1 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die in Abs. 2 und Abs..., ...Privilegierung des § 650 o Abs. 1 BGB-E bereits erfüllt sein,..., ...trifft. 2.2.2 § 650 o Abs. 2 BGB-E Wir verstehen den Entwurf..., ...sinnvoll. 2.2.3 § 650 o Abs. 1 BGB-E Die Formulierung "wenn..., ...nach § 633 Absatz 2 Satz 2 BGB vorliegt, verdeutlicht ..., ...Komfortkriterien zu § 650 a Abs. 3 BGB-E • Konkretisierung der..., ... 650 o Abs. 1 und Abs. 2 BGB-E Berlin, den 30.08.2024...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Leitbild des § 675g Abs. 2 BGB entsprach, erklärte der..., ...Dezember 2022 In § 675g BGB ist folgender neuer Absatz..., ... europarechtskonform ins BGB aufzunehmen (III. 2.-4...., ...durch § 675g Abs. 2 S. 1 BGB ausdrücklich gestattet ..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, da sie von..., ...§ 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB abwichen, aus denen ein..., ..., 12. Aufl. 2016, § 307 BGB Rn. 33; Pfeiffer in Wolf..., ... des § 675g Abs. 1 BGB nicht mehr gewahrt sind..., .../Casper, BGB § 675g Rn. 4. 35 Mündliche..., .../Weinreich/Fehrenbacher, BGB, 16. Aufl. 2021, § 675g..., ...Piekenbrock/Rodi (2019), BGB, Anh. zu §§ 305-310 Rn...., ...Unwirksamkeit nach § 307 BGB de lege lata allerdings..., ... § 308 Nr. 5 BGB verstößt.61 Mit einer zusätzlichen..., ... nicht gegen § 307 BGB verstößt. Dies hatte der..., ... bereits eine auf § 675g BGB begrenzte Klarstellung..., ... 307 Abs. 1 S. 2 BGB den Art. 5 S. 1 der Klausel-RL..., ...Vorgaben des § 308 Nr. 5 BGB genügen, der 90 So in ..., ...II und in § 675g Abs. 2 BGB vorausgesetzt wird und ..., ...BGB genügen, der Inhaltskontrolle..., ... schon § 675g Abs. 2 BGB zugrunde liegt. 5. Der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Abkehr von a.R.d.T. im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen
Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
23.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu § 650 a Bauvertrag (3) BGB-E • Der BSB lehnt die Einführung des § 650a Abs. 3 BGB-E ab. Die Regelungen des § 650a Abs. 3 BGB-E wirken sich auf alle ..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und dem Bauträger-vertrag (§ 650u BGB). Das Ziel des RefE, durch..., ...prognostizier-barem Ausgang. § 650a Abs. 3 BGB-E wird also keinesfalls..., ...Regelung des § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert den Geltungsbereich..., ...Unternehmer aufgrund von § 633 BGB verpflichtet ist, den Verbraucher..., ...Festlegungen des § 650a Abs. 3 BGB-E gewinnt die Bau- und ..., ...des Artikel 249 § 1-3 EG-BGB (auch nur bei Verbraucherbauverträgen..., ...erleichtert. zu § 650o BGB-E • Dass Verbraucherbauverträge..., ...Bauträgerverträge vom § 650o BGB-E ausge-nommen sein wollen..., ... den neuen § 650a Abs. 3 BGB-E verkleinert wird. Deshalb..., ...Ausführung“ sollen im § 650o BGB-E neu geführt werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen allgemeines Textformerfordernis/allgemeine Bestätigungslösung
Auch die aktuelle Koalition plant gemäß Koalitionsvertrag eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Im Jahr 2013 wurde im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, dass Gewinnspieleintragsdienste dem Textformerfordernis unterliegen. Zuletzt wurden entsprechende Regelungen 2021 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert. Der CCV lehnt eine Ausweitung der Bestätigungslösung bzw. des Textformerfordernisses ab.
- Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verträge gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig, wenn für diese..., ...Grundstückskaufvertrag [§ 311b Abs. 1 BGB], Ehevertrag [§ 1410 BGB..., ...Vertretenen gemäß § 177 Abs. 1 BGB von dessen Genehmigung ..., ...wirksame Regelung: § 312h BGB, welche jedoch aktuell ..., ...2017 erfolgen. § 312h BGB (Kündigung und Vollmacht..., ...Mobilfunk, dort hat § 312h BGB bereits seine Effektivität..., ... die Regelung des § 312h BGB konsequent angewandt werden..., ... Instrumenten des § 312h BGB erfolgreich untergeschobenen..., ..., dass nicht etwa § 312h BGB konsequent angewendet wird..., ...die Anwendung des § 312h BGB. Ein Textformerfordernis..., ...Nichtanwendung des § 312h BGB ein Anbieterwechsel möglich..., ...Fernabsatzverträgen (§§ 355 ff BGB). Sie können innerhalb ..., ...Widerrufsfrist gemäß § 356 BGB gar zwölf Monate und 14..., ...Genehmigung im Sinne des § 763 BGB vorliegt. Es besteht..., ...einer Anfechtung nach § 123 BGB. Wenn eine Willenserklärung..., ...kam, ist diese gemäß § 123 BGB lediglich anfechtbar. Der..., ... in den Fällen des § 123 BGB – kein Einfluss auf die..., ...unerlaubte Werbung mit § 312h BGB eine Regelung eingeführt..., ..., hätte lediglich § 312h BGB konsequent angewendet werden..., ...nicht angewendeten § 312h BGB kann hier Abhilfe schaffen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA setzt sich für eine innovationsfreundliche Umsetzung der Right to Repair Richtlinie ein. Insbesondere fördert er die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch vage Formulierungen und eine Klarstellung des Anwendungsbereiches.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 453 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB: Abgrenzung, wann eine ..., ...handelt. • § 475 Abs. 4 BGB: Entbindung von der Informationspflicht..., ...ausgeschlossen ist. • § 475 Abs. 6 BGB: Klarstellung, dass der..., ...§ 475a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB: Klarstellung, dass das..., ...unverhältnismässig wäre. • § 475e Abs. 5 BGB: Geltung der verlängerten..., ...Anwendung von § 475 Abs. 4 BGB auf digitale Inhalte ..., ...Informationspflichten des § 475 Absatz 4 BGB auf Verbraucherverträge..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB herbeigeführt werden soll..., ...eingefügten § 475 Absatz 4 BGB vor, dass Unternehmen die..., ...Wahlrecht nach § 439 Absatz 1 BGB sowie über die Verlängerung..., ...Sinne des § 439 Absatz 4 BGB. Die Nacherfüllung erfolgt..., ...Neufassung des § 475 Absatz 6 BGB bedarf aus unserer Sicht..., ... Satz in § 475 Absatz 6 BGB ausschliesslich auf die..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BGB sehen wir eine vergleich-bare..., ...Regelung des § 475e Absatz 5 BGB zur Verlängerung der Verjäh-rungsfrist...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) 6 3.3 Hemmung der Anfechtungsfrist..., ...Anerkennungssperre (1594 Abs. 5 BGB-E) 10 3.5 Anerkennung ..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) 11 Seite 3 1. Vorbemerkung..., ...Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 Satz ..., ...Fußn. 3 und 4, dort § 1598 BGB-E. Seite 6 bewährt haben..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E sowie § 175 Abs. 2 ..., ...1595 Abs. 2, 1596 Abs. 4 BGB-E). Der Gesetzentwurf..., ...Anfechtung (§ 1600 Abs. 2 BGB-E, s. u.) vorgesehen. ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Der Schwerpunkt des..., ...besteht (§ 1600 Abs. 3 Satz 1 BGB-E). Dieser Grundsatz wird..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E), oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Zusätzlich ist in §..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E eine Härtefallklausel..., .... § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB sieht schließlich vor, ..., ...„zweite Chance” (§ 1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E..., ...stimmt § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E, dass für den leiblichen..., ...sieht zunächst § 1594 Abs. 5 BGB-E vor, dass während der..., ...bislang in § 1599 Abs. 2 BGB geregelt ist. Zukünftig..., ...Abstammung (§ 1600 Abs. 5 BGB-E) Schließlich sollen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausnehmen ............, ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu ......................, ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ... dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Wenn sie nach § 492 Abs. 8 BGB-neu nicht ohne ausdrückliche..., ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu Nach Art. 2 Abs. 4..., ...Überziehung nach § 492 Abs. 8 BGB-neu untersagt wird, sofern..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Regelung des elektronischen Widerrufsbuttons
§ 356a Abs. 1 BGB-E soll dahingehend präzisiert werden, dass die elektronische Widerrufsfunktion nicht individualisiert und fortlaufend für jeden Einzelfall eingeblendet werden muss, sondern allgemein während der Widerrufsfrist verfügbar sein soll. Zudem soll klargestellt werden, dass die Pflicht zur Bereitstellung nur für Online-Benutzeroberflächen gilt, die vom Unternehmer selbst betrieben oder kontrolliert werden. Eine Ausweitung auf Drittplattformen wie Vergleichs- oder Vermittlungsportale soll ausdrücklich ausgeschlossen werden, um rechtliche Unsicherheiten und unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf zu § 356a Abs. 1 BGB-E vorgesehene Pflicht, ..., ...2023/2673, § 356a Abs. 1 BGB-E muss der elektronische..., ...Gesetzesfassung zu § 356a BGB-E lässt diese Frage offen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu § 356b Abs. 2 Satz 5 BGB (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen..., ...die Erfüllung der in § 356 BGB und Art. 247 § 6 EGBGB..., ... Zu § 491 Abs. 2 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag..., ... Zu § 492 Abs. 1 BGB (Form, Vertragsinhalt und..., ... Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Auflage, 2025, § 125..., ... Zu § 505 Abs.4 Satz 2 BGB (Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...machen. § 505 Abs.1 BGB regelt, dass der Kreditgeber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 BGB-neu ausgenommen werden...., ...Überziehung in § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu würde den praktischen..., ... zu § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine Klarstellung geben..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu ......................, ...Verbrauchers, § 505 Abs. 4 S. 2 BGB-neu......................., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ...erstreckt (§ 491a Abs. 3 S. 2 BGB-neu;). 2. Praxis benötigt..., ...nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...Überziehungen nach §§ 504 ff. BGB-neu Nach § 504 Abs. 2 BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...dem neuen § 492 Abs. 1a BGB fraglich, ob ein Kästchen..., ...Varianten des § 505 Absatz 1 BGB).“ klargestellt wird, ..., ...unter Beachtung des § 505b BGB erscheint an dieser Stelle..., ...handeln. Da § 492 Abs. 8 BGB bei der geduldeten Überziehung..., ...findet, sollte bei § 505 BGB geregelt werden, dass eine..., ...im Sinne von § 492 Abs. 8 BGB erforderliche Anforderung..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ...Wortlaut des § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu eine entsprechende ..., ...Marktes gem. § 492 Abs. 9 S.1 BGB-neu zu erhalten. Das ..., ...§ 491 Abs. 2, 506 Abs. 1 BGB von der BaFin beaufsichtigt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie rechtssicherer umsetzen
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie soll es nicht zur ungewollten Benachteiligung von Händlern und Inkassodienstleistern kommen: Händler sollen nicht versehentlich in die Rolle von Darlehensgebern im Sinne der Richtlinie geraten und Inkassodienstleister sollen nicht in die Gefahr geraten, dass sie wegen Verstößen gegen das UWG, die der Auftraggeber zu verantworten hat, zusätzlich selbst verantwortlich gemacht werden können. Schließlich fordert der BDIU, den unbestimmten Rechtsbegriff "Nachsicht" zu konkretisieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesamtfälligstellung im Sinne des § 498 BGB (Kündigung des Darlehensvertrags..., ...Regelung des § 491 Abs. 5 BGB RefE beim Abschluss einer..., ...im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB geraten – mit Verpflichtungen..., ... neu vorgesehenen § 497a BGB. Dieser Begriff ist interpretationsbedürftig..., ...Zahlungsaufschub im Sinne des § 506 BGB oder als unentgeltlicher..., ...Zahlungsaufschub gemäß § 515 BGB eingeordnet werden, ist..., ...der Neufassung des § 506 BGB eine weitergehende Einbeziehung..., ...nicht greifen. § 491 Abs. 5 BGB RefE verbietet darüber ..., ...Klarstellung an, dass §§ 506 BGB und 491 Abs. 5 BGB RefE..., ... Kreditbegriffs in § 506 BGB RefE könnte dazu führen..., ... des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB lässt befürchten, dass ..., ... Überarbeitung des § 506 BGB RefE an. 4.4. Unverzügliche..., ...Darlehensgeber In § 496 Abs. 2 BGB RefE ist vorgesehen, dass..., ...Informationspflicht nach § 496 Abs. 2 BGB RefE entfallen zu lassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsicht in die Patientenakte: Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Behandelnden
Die Einsicht in die Patientenakte und die Regelung, ob und welche Gründe dagegen sprechen, soll DSGVO-konform präzisiert werden (statt entgegenstehende Rechte Dritter besser erheblich überwiegende Interessen anderer Personen). Ferner fehlt eine Regelung über die bei den Behandelnden entstehenden Kosten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 08.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... An- wendung des § 630g BGB und der Anwendung der DSGVO..., ... eine Novelle des § 630g BGB nahe. Auch die Ver- erblichkeit..., ...: 1) Zu § 630g Abs.1 BGB-RefE Die Begriffe „..., ... des § 630g Abs.2 Satz 2 BGB-RefE auf eine even- tuell..., ...zu § 630g Abs.1 Satz 5 BGB-RefE in Hinblick auf das..., ... 3) Zu § 630g Abs.2 BGB-RefE „sonstige erhebliche..., ...bisherige Fassung aus § 630g BGB. Das war schon im Gesetzgebungsprozess..., ...vorgeschlagen: § 630g Abs.2 BGB-RefE Alternativvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaftsanerkennung § 1628 BGB-E fasst alle Möglichkeiten..., ... den Vorgaben des § 1630 BGB-E innerhalb von 14 Tagen..., ... auch nach § 1624 Abs. 2 BGB-E in diesen Fällen in der..., ...§ 1628 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB-E vereinbaren können, dass..., ... nach § 1641Abs. 1 Nr. 2 BGB-E vereinbaren, dass einem..., ...gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB eine Prü-fung dahingehend..., ...Sorge Nach § 1634 Abs. 2 BGB-E kommt im Rahmen einer..., ...Gewaltbegriff des § 1634 BGB--E einzubeziehen. Denn ..., ...Nach § 1642 Abs. 3 Satz 1 BGB-E kann der Dritte das Kind..., ...nach §1636 Abs. 1 Satz 1 BGB-E bei Entscheidungen von..., ...Umgangs Nach § 1676 Abs. 2 BGB-E gehört der Umgang mit..., ... nach § 1678 Abs. 1 Nr.1 BGB-E allein der betreuende..., ...Satz 2 des § 1678 Abs. 1 BGB-E unzumutbar sein. Nach..., ...wird § 1678 Abs. 1 Nr. 4 BGB-E dahingehend konkretisiert..., ...Häusliche Gewalt § 1680 BGB-E Abs. 1 und 2 regeln die..., ...begrüßt Abs. 3 des § 1680 BGB-E ausdrücklich, wonach ..., ...1680 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 BGB-E ist auch zu prüfen, ob..., ...1682 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB-E vorgesehene Anordnung..., ...Umgangs Nach § 1688 Abs. 1 BGB-E trägt die Kosten der ..., ...Aus der in § 1684 Abs. 2 BGB normierten Verpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben: