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24.377 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.377)
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG)
Geplante Nachschärfungen beim Zugang zu medizinischem Cannabis sollen unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen medizinischer und nicht-medizinischer Nutzung sowie möglicher Verlagerungs- und Schwarzmarkteffekte ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Jennifer Thumm am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen“ bildet den ersten Schritt zur vollständigen Ablösung der StVZO und enthält die künftige FGBV mit Änderungen im Bereich Fahrzeugtechnik, Betriebserlaubnis und Genehmigungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vierte Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV)
Aufgrund Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen vom 22. Juni 2026, das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 geändert worden ist, bedarf es einer redaktionellen Folgeänderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) bezüglich der Bewehrung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV)
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Adressatenkreis:
-
02.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbindlicher Prüfkriterien für energiewirtschaftliche Rechtsetzung auf Bundesebene
Der BDEW setzt sich für verbindliche Prüfkriterien zur Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten in Energiehandel und -vertrieb bei Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren auf Bundesebene ein. Er fordert eine dokumentierte Prüfung milderer Mittel, realistische und adressatengerechte Kosten-Nutzen-Abschätzungen sowie die transparente Begründung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben. Die Branche soll frühzeitig einbezogen werden. Umsetzungsfristen sollen erst bei finalen, widerspruchsfreien Vorgaben beginnen und technische Abhängigkeiten sowie kumulative Belastungen berücksichtigen. Der BDEW setzt sich zudem für vorgelagerte Markttests, Rückfalloptionen und verbindliche Evaluationen mit Korrekturmechanismen ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
135e SGB V + Anlage 1 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Umsetzung des § 135e Absatz 1 SGB V ("Die Qualitätskriterien nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c haben sich insbesondere auf das ärztliche Personal und das Pflegepersonal zu beziehen"
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Investitionssicherheit und kosteneffizienter Ausbau der Erneurbaren Energien sichern
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Investitionssicherheit und kosteneffizienter Ausbau der Erneurbaren Energien sichern
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Grundlagen für Planungsbeschleunigung und Infrastrukturmodernisierung
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die digitale Bestandsdaten, Vermessungsdaten, BIM-Bestandsmodelle, Geodaten, digitale Zwillinge und standardisierte Datenprozesse stärker als Grundlage für Planung, Genehmigung, Bau, Erhaltung und Modernisierung öffentlicher Infrastruktur verankern. Ziel ist es, Infrastrukturprojekte planbarer, effizienter und sicherer zu machen und Verzögerungen durch unvollständige oder veraltete Bestandsdaten zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitale Grundlagen für Planungsbeschleunigung und Infrastrukturmodernisierung
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die digitale Bestandsdaten, Vermessungsdaten, BIM-Bestandsmodelle, Geodaten, digitale Zwillinge und standardisierte Datenprozesse stärker als Grundlage für Planung, Genehmigung, Bau, Erhaltung und Modernisierung öffentlicher Infrastruktur verankern. Ziel ist es, Infrastrukturprojekte planbarer, effizienter und sicherer zu machen und Verzögerungen durch unvollständige oder veraltete Bestandsdaten zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Fairer Wettbewerb zwischen Privat- und Staatswirtschaft
Bundesgesetze schaffen für Kommunen einen Anreiz, hochkomplexe Rechtskonstruktionen für eine sogenannte „Interkommunalen Zusammenarbeit“ (IKZ) aufzusetzen. Solche IKZ bedeuten vor Ort konkret, dass zuvor häufig erfolgreich privat erbrachte Dienstleistungen verstaatlicht werden. Der BDE wirbt dafür, den Rechtsrahmen (Bund und EU) so auszugestalten, dass er einem ordnungspolitisch nicht gewollten Verstaatlichungstrend in deutschen Kommunen Einhalt gebietet.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung der PPA relevanten Novellierung von EEG, Netzanschlusspaket und AgNES Prozess
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die Rolle von Power Purchase Agreements (PPAs) für den marktgestützten Ausbau von Erneuerbaren Energien zu betonen. Dafür werden einzelne Regelungselemente hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf PPA-Märkte analysiert und ggf. Vorschläge für andere Umsetzungen gemacht. Zudem werden teils neue, konzeptionelle Ideen geäußert wie die Einführung einer PPA-Risikoabsicherung zu Verbesserung der Abnehmer-Bonität.
- Bereitgestellt von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) am 14.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
30.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderungen am Wohn- und Geschäftsraummietrecht
Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf einer Finanzbildungsstrategie des Bundes vom 07.09.2026
Der Präventionsnetzwerk FInanzkompetenz e. V. setzt sich durch direkte Ansprache der Bundesregierung bzw. von Bundesminsterien dafür ein, dass die Bundesregierung die Finanzbildungsstrategie des Bundes verabschiedet und dabei die in der Stellungnahme des PNFK vom 01.10.2026 genannten Punkte berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Finanzbildungsstrategie des Bundes
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung
Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: