Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung eines neuen Ordnungsrahmens für die Transformation von Gas-/Wasserstoff-Verteilernetzen
Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Anliegen der Wasserwirtschaft bei Wasserstoffbeschleunigung
Im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz werden die Rahmenbedingungen gesetzt, um die Wasserstofftransformation zu ermöglichen. Wasserstoff wird zukünftig in großen Mengen benötigt. Aus diesen Gründen ist ein schneller Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland essentiell, sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Erreichung der Klimaziele. Deswegen bedarf es zeitnah Regelungen für die Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff. Nutzungskonkurrenzen um Wasserressourcen nehmen in vielen Regionen zu. Dazu kann regional auch die Produktion von Wasserstoff beitragen. Der VKU setzt sich deswegen für die Umsetzung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonkurrenzen und eine Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren ein
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Fristen bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen
BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für PV-Investitionen
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung des Anwendungsbereichs der Energieauditverpflichtung
Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Hedgingpflicht zur Kapazitätssicherung im Strommarkt-Plus
Einführung einer Hedgingpflicht für Energieversorgungsunternehmen als Instrument zur Kapazitätssicherung. Aus VKU-Sicht sollte unbedingt auf eine Verquickung der Vorgaben aus der EU-Hedgingpflicht (Stoßrichtung Verbraucherschutz durch Absicherung von Preisniveaurisiken) mit vermeintlich kapazitätssichernden Elementen (Stoßrichtung Versorgungssicherheit durch Absicherung von Preisspitzen) verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
16.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen
In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass bei kleineren Gesellschaften mit Beteiligung einer Gebietskörperschaft (ohne Kapitalmarktorientierung) nur dann eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eintritt, wenn diese ausdrücklich durch Gesellschaftsvertrag angeordnet wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaaltung des notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht muss praktikabel ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Gestaltung der Abwendungsvereinbarungen in der Strom- und Gasgrundversorgung
Ablehnung einer bis zum Ablauf des 30.04.2025 befristeten Wei-tergeltung der Regelungen zu zur Aussetzung der monatlichen Ra-tenzahlungsvereinbarungen für max. 3 Monate während der Dau-er einer Abwendungsvereinbarung in § 19 Abs. 5 Satz 9 StromGVV und GasGVV
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverord-nung und der Gasgrundversor-gungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwen-dungsvereinbarung
-
Adressatenkreis:
-
12.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Anpassung der Schadstofflisten für Grund- und Oberflächenwasser
Die EU-Kommission schlägt die Aktualisierung der Listen der Schadstoffe, die in Oberflächengewässern und Grundwasser strenger kontrolliert werden müssen vor. 25 Stoffe werden in die Listen aufgenommen. Der VKU setzt sich für eine praxisgerechte Erweiterung der Listen ein.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Abwasserwiederverwendung zur landwirtschaftlichen Nutzung
Forderung nach Klarstellung zu offenen Fragen der technischen- und bilanziellen Umsetzung und klare Abgrenzung zu Aufgaben der Abwasserbeseitigung als Bestandteil der Gebühren, Erweiterung des Anwendungsbereichs auf städtische Bewässerung und Industrie, keine Verlagerung behördlicher Aufgaben der Überwachung auf die Abwasserentsorger.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Rahmenbedingungen schaffen, gebührenrechtliche Hindernisse lösen und Finanzierung sicherstellen, Anpassung der Düngemittelverordnung
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der Ermöglichung von Technologien der CO2-Abscheidung und –speicherung insb. im Bereich der thermischen Abfallbehandlung
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung überzogener Anforderungen an die Elektroaltgeräteerfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen und Stärkung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Brandgefahren aus Lithiumbatterien
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- ElektroG2015ÄndG 1 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkere Berücksichtigung der Trennpflichten bei der Novelle Gewerbeabfallverordnung
Die Restmüllentsorgung sollte in die stärkere Akzentuierung der Trennpflichten einbezogen, auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf die thermische Abfallbehandlung verzichtet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
-
BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Ausgestaltung der Annahmepflicht im Rahmen der Novelle Batteriengesetz
Beschränkung der Annahmepflicht von kommunalen Wertstoffhöfen auf Batterien aus privaten Haushalten, Reduzierung der Mindestsammelmenge
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Finanzierung der Transformation des Energiesystems
Die Transformation der Energiesysteme kann nur funktionieren, wenn die notwendigen Investitionen finanziert werden können. Um diese Finanzierung zu sichern, sind auch verschiedene staatliche Maßnahmen notwendig wie z.B. die Unterstützung eines Energiewendefonds.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden. Schlichtung darf nicht überfrachtet werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
RED-III-Umsetzung Wind auf See und Stromnetze
Um die Ausbauziele für Offshore-Windenergie zuverlässig zu erreichen und somit sowohl Resilienz als auch Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bedarf es einer Anpassung der Ausschreibungsbedingungen, um eine höhere Akteursvielfalt zu erreichen. Dies sorgt für höhere Realisierungswahrscheinlichkeiten, geringere Marktmacht und somit mittelfristig für geringere Strompreise, v.a. im PPA-Markt.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Kälte-Klima-Richtlinie, um deren Akzeptanz zu erhöhen und somit das Förderziel – die Unterstützung des Klimaschutzplans der Bundesregierung und die Senkung der Treibhausgasemissionen – besser erreichen zu können: - Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie, - Vereinfachung des Antragsprozesses durch Verzicht auf die verpflichtende Verwendung der EffizienzCheck-Software, - Überarbeitung der Vorgaben zur Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen, - Anhebung der Förderhöchstsätze unter Verwendung der eingeplanten Fördermittel für Anlagen nach Kapitel 2.6.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD)
Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In Bezug zur Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen (konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen mit Direktverdampfung in Split- und VRF-Ausführung) sind einzelne Passagen der geplanten Dritten Verordnung zur Änderung der ESanMV unklar und bedürfen einer Konkretisierung: - übergreifende technische Mindestanforderungen (Anlage 6), - elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Anlage 6.3), - Optimierung bestehender Heizungsanlagen (Anlage 8).
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Dritte Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
rechtliche Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen
Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichbehandlung
- Bereitgestellt von: Sonntags-Club e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zurzeit sind ambulante Leistungen in der Jugendhilfe nicht schiedsstellenfähig und auch nicht rahmenvertraglich abgesichert. Die ambulanten Leistungen im Rahmen des SGB IX sind es sehr wohl. Für den bpa ist es daher unabdingbar, dass die inklusive Jugendhilfe hier nicht hinter das SGB IX zurückfallen darf. Alle ambulanten Leistungen im SGB VIII müssen zukünftig ebenfalls unter das allgemeine Vertragsrecht fallen und somit in Rahmenverträgen geregelt sowie schiedsstellenfähig ausgestaltet werden. Des Weiteren müssen die immer noch vorhandenen Benachteiligungen nicht gemeinnütziger Träger in einer inklusiven Jugendhilfe ausnahmslos beseitigt werden. Eine inklusive Jugendhilfe ist mit exklusiven Strukturen nicht vereinbar.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufbewahrungsfristen für Erziehungshilfe- und Heimakten sollten angepasst werden. Für Heime sollte eine Regelung in § 47 SGB VIII erfolgen. Für ambulante Leistungen sollte in § 9b Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII bestimmt werden, dass die Erziehungshilfeakten 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres der leistungsempfangenden Person aufzubewahren sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen -
BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
-
BR-Drs. 368/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte
Beruflich oder akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte aus dem Ausland mit entsprechender dreijähriger Ausbildung und mit den zur Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen sollten sofort als Pflegefachkräfte eingesetzt werden dürfen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionen zur Zukunft der Pflegeversicherung
Die Sachleistungsbeträge müssen grundsätzlich jedes Jahr automatisch dynamisiert werden. Außerdem setzt sich der bpa für eine Anhebung der Sachleistungsbeträge für die Tagespflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie einen einmaligen Kostenausgleich insbesondere im ambulanten Bereich ein. Die Pflegeversicherung soll entlastet werden, indem alle versicherungsfremden Leistungen künftig durch die Stellen finanziert werden, die dafür systemgetreu zuständig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege
Der bpa schlägt die Einführung eines Kostendeckels für die Preise, die Leiharbeitsunternehmen für Pflegekräfte in Rechnung stellen dürfen, vor. Dieser wird auf den 1,5 fachen Wert festgelegt. Die Regulierung erfolgt durch Ergänzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 214/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege"
-
BR-Drs. 214/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Der bpa fordert Beratungs- und Stimmrecht für die maßgeblichen Organisationen der Leistungserbringer der Pflege im G-BA. Die nach § 37 Absatz 3 Satz 4 SGB XI bestehende Möglichkeit, auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videokonferenz durchführen zu lassen, sollte entfristet werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im SGB XI muss eine gesetzliche Grundlage für kollektive und schiedsstellenfähige Verhandlungen auf Landesebene geschaffen werden. Beschleunigung der Vergütungsverhandlungen durch eine mit einem Konfliktlösungsmechanismus ausgestattete Bundesempfehlung nach § 75 Abs. 6 SGB XI. Verlängerung der Frist zur Umsetzung von Tariferhöhungen und Erhöhungen des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf vier Monate. Personalkosten auf der Grundlage der Tariftreueregelung dürfen nicht noch einem externen Vergleich unterworfen werden. Eine im Bereich des SGB XI vereinbarte Kostensteigerung soll im Bereich des SGB V nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Auch ambulante Dienste sollen berechtigt werden für erbrachte Leistungen auch nach dem Tod des Leistungsberechtigten vergütet zu werden
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung beim Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Eine Ausweitung der ohnehin schon im erheblichen Maße bestehenden bürokratischen Anforderungen an die Pflegedienste durch die Aufnahme der ambulanten Pflegeverträge in das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz lehnt der bpa ab. Zudem setzt sich der bpa für eine Entbürokratisierung der Entgelterhöhungsverfahren für die stationären Pflegeeinrichtungen ein.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Pflegeausbildungsumlage für Einrichtungen der Tagespflege
Durch die neue Berechnungsgrundlage (Belegungstage) für die Ausbildungsumlage werden die Einrichtungen der Tagespflege übermäßig belastet. Während Pflegebedürftige sich in der Regel 24 Stunden am Tag in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufhalten, sind in einer Tagespflegeeinrichtung die Gäste maximal acht Stunden anwesend. Zudem hat eine Tagespflege nicht 365 Tage im Jahr geöffnet, sondern durchschnittlich etwa 250 Tage. § 12 Abs. 2 PflAFinV macht allerdings bisher keinen Unterschied bei der Berechnung der Umlage. Eine Differenzierung wäre aber sachlich berechtigt und zur Stärkung der Tagespflege notwendig.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung von 12 Monaten
Im Bereich der Assistenzausbildung in der Pflege, die nach dem Willen der Bundesregierung bundeseinheitlich geregelt werden soll, muss der Fokus auf einen niedrigschwelligen Zugang zur bestmöglichen Potentialhebung und Ressourcenschonung gelegt werden. Der Zugang in eine Pflegequalifizierung muss für viele Interessierte ermöglicht werden und die Pflegeschulinfrastruktur muss einen Kapazitätsausbau auch realistisch erreichen können. Bereits heute ist ein sich zuspitzender Lehrkräftemangel an Pflegeschulen zu verzeichnen. Daher darf die Ausbildungsdauer im Pflegeassistenzberuf von 12 Monaten in keinem Fall überschritten werden, so wie die weit überwiegende Zahl der Bundesländer die landesrechtlich geregelten Helferausbildungen bereits seit mehreren Jahrzehnten konzipiert haben.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Während die Zahl der Pflegebedürftigen seit Jahren massiv steigt, erlebt Deutschland erstmals einen Rückbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Personalmangel und unzureichende Refinanzierungen haben in den letzten Jahren massiv Kapazitäten verschwinden lassen. Zehntausende Familien sind mit der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger allein und überfordert. Nachdem Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärt hat, dass die aktuelle Bundesregierung außer Stande ist, die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern, fordert der bpa fünf Sofortmaßnahmen, um ein weiteres Wegbrechen der Strukturen zu verhindern.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.
- Bereitgestellt von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse zur Dämpfung der Energiekosten von 03/23 bis 04/24
Forderung, genossenschaftliche Beschaffungsorganisatione nim StromPBG zu berücksichtigen und eine teleologische Auslegung des StromPBG vorzunehmen. Dadurch soll erreicht werden, dass auch vertraglich vereinbarte Belieferungskonstellationen entlastungsberechtigt sind, bei denen der schuldrechtlich verpflichtete Lieferant des Kunden nicht selbst Netznutzer ist, sofern diese Belieferung an die Letztverbraucher über das Netz und nicht in einer Kundenanlage erfolgt.
- Bereitgestellt von: Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
-
BT-Drs. 20/4685
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Ursula Heinen-Esser - EH Strategische Beratung
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das ziel der Einflussnahme bezieht sich auf die Inhalte des Klinik-Atlas, die für die Standorte der Gesellschaft nicht korrekt dargestellt werden.
- Bereitgestellt von: Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schnelle Einführung des Kohlenstoffdioxid-Transport und -Speicherungs-Gesetz (KSpTG)
Unterstützung des Entwurfs des BMWK, schnelles Inkrafttreten gewünscht. Ermöglichung der CCS-Technologie als CO2-Minderungstechnologie und Regelungsrahmen für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2. Zudem Hinwirken auf eine kosteneffiziente Umsetzung z.B. durch die Bildung von Clustern (auch über die CMS).
- Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der RED III
Quote für H2 für Industrieunternehmen gemäß Art. 22a (1) (5) RED III sollte auf nationaler Ebene umgesetzt werden, nicht auf Unternehmensebene; ggf. zu prüfen, ob Art. 22b RED III in Deutschland in Anspruch genommen werden kann, ohne den Einsatz von CO2-armem Wasserstoff zu begrenzen.
- Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Insektenschutzgesetz
Natur- und Insektenschutz als eine gesamtgesellschaftliche, generationenübergreifende und existenzielle Aufgabe im Sinne von Art. 20a GG Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen etablieren und freiwillige Maßnahmen im Rahmen des kooperativen Naturschutzes als nachhaltigen Weg etablieren
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 575/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften
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BR-Drs. 575/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Netzplanung im Rahmen der Systementwicklungsstrategie (SES)
Der BDEW unterstützt die integrierte und systemische Betrachtung von Strom, Gas und Wasserstoff im Rahmen der Systementwicklungsstrategie (SES). Es ist relevant, dass die Bereiche Strom, klimaneutrale Mobilität, Gebäude, steuerbare Kraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Industrie gemeinsam gedacht werden, da in den Netzgebieten gegenseitige technische Abhängigkeiten zwischen Endkunden und Netzbetreibern, insbesondere bei der Transformation der Gasversorgung, bestehen. Der sektorübergreifende Transformationsansatz wird daher als zielführend erachtet.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- NABEG [alle SG hierzu]
- StromNZV [alle SG hierzu]
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: