Regelungsvorhaben

Verbesserungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes durch Verschärfung der Anbindehaltung und Beendigung von Qualzucht

Angegeben von:
Ursula Heinen-Esser – EH Strategische Beratung (R005750) am 27.06.2024

Beschreibung:
Verbesserungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich Verschärfungen bei der Anbindehaltung und der Qualzucht. Die Anbindehaltung wird zwar erstmalig im Tierschutzgesetz geregelt, dabei aber gleichzeitig auf Dauer verankert. Die Anbindehaltung muss verschärft werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270012 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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