Stellungnahmen/Gutachten
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520 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"HGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (520)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung des LkSG bis zur Anpassung an die CSDDD
Aussetzen der Berichtspflichten nach § 10 LkSG, bis die europäische CSDDD-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalgesellschaften gem. § 267 HGB. Digitalgesetzgebung muss...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB handelt. Hinzu kommt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovative Technologie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) muss überarbeitet werden. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: (1) Technologieoffene Förderpolitik: die Höhe der Förderung muss sich an der Höhe der CO2-Einsparungen orientieren (2) Das BEG muss neben Heiztechnologien für den Geschossbau auch innovative Hallenheiztechnologien für die Energiewende berücksichtigen, wenn diese hocheffizient und regenerativ betreibbar sind. (3) Modernste Infrarot-Hallenheizungen müssen gleichberechtigt werden: energieflexible IR-Technologien (z.B. Fair.AIdH-Technologie) sind mit der Wärmepumpe gleich zu setzen
- Bereitgestellt von: KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen am 05.08.2025
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewinnerzielungsabsicht verpflichtet (HGB). Wer gegen dieses Gebot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Buchführungspflicht in § 241a Satz 1 HGB angepasst werden. Die Umsatzgrenze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB gekennzeichnet; es dient..., ...Vorschriften für die EAR nicht im HGB geregelt sind), muss aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Buchführung (vgl. § 238 HGB) ersichtlich sein. Danach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Buchführung (vgl. § 238 HGB) ersichtlich sein. Danach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Busche, in: Oetker (Hrsg.), HGB, Kommentar, 8. Aufl. 2024..., ...Koller/Kindler/Drüen (Hrsg.), HGB, Kommentar, 10. Aufl. 2023...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Buchführung (vgl. § 238 HGB) ersichtlich sein. Danach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Buchführung (vgl. § 238 HGB) ersichtlich sein. Danach...
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Zu Regelungsvorhaben: