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18.707 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.707)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2022/2554 DORA)
Konstruktive Begleitung der Pläne der Kommission und der Aufsichtsbehörden zur Einführung eines einheitlichen digitalen operativen Resilienzrahmens für die Finanzindustrie durch Einbringung folgender Kernvorschläge: 1.) Berücksichtigung von Proportionalität in den delegierten Rechtsakten. 2.) Keine nationale Erweiterung der europ. Meldeverpflichtungen und Nachweispflichten. 3.) Für Förderbanken sollte vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen gelten. 4.) Eine grundsätzliche Bewertung der internen Bank-IT als “zero trust”-Umgebung gilt es zu vermeiden. 5.) Für IKT-Auslagerungen sollte regelmäßige Zertifizierung ausgesuchter IT-Produkte oder -Dienstleistungen entlasten können.6,) Wir befürworten das in DORA verankerte Vorhaben einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für die Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation
Die EU-Kommission überprüft derzeit die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich dafür ein, Anleger in die Lage zu versetzen, fundierte Entscheidungen über eine nachhaltige Geldanlage zu treffen ohne unnötig Bürokratie aufzubauen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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26.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast für Förderbanken
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der 1:1-Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht und Nutzung der Ermessensspielräume sowie Mitgliedstaatenwahlrechte im Sinne der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Verpflichteten. Dies v.a. mit dem Ziel, dass kein Goldplating erfolgt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024.
Unterbreitung von Vorschlägen u.a. für einen dynamischen Verweis bei der Abgabefrist für die steuerliche Schlussbilanz nach dem Übertragungsstichtag, zur Anpassung von Regeln bei Verstößen gegen FATCA-Meldepflichten, zur Anwendung der umsatzsteuerlichen Befreiungstatbestände auf die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders und des Refinanzierungsregisterverwalters, zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, zur Änderung des FKAustG. Es wird zudem u.a. vorgeschlagen, das Einlagengeschäft der Kreditinstitute aus dem Anwendungsbereich von §§ 8,10 StAbwG auszunehmen, Vereinfachungen bei der Ausstellung von Ersatz-Steuerbescheingiungen für Kapitalerträge zu ermöglichen und die Umsetzungsfrist für Melde- und Bescheinigungspflichten nach AbzStEntModG um 1 Jahr zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßigkeit und Regelungsbereich der Vorschriften des Tariftreuegesetzes
Verhältnismäßigkeit der Vorschriften des Tariftreuegesetzes und Überführung von notwendigen Regelungsbedarfen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B); Vermeidung von zusätzlicher Bürokratie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung Europas durch die gezielte Nutzung von Handelspolitik, insbesondere von Freihandelsabkommen
Die EU muss Freihandelsabkommen nutzen, um ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Bundesregierung sollte in Europa eine Führungsrolle übernehmen und sicherstellen, dass das Mercosur-Abkommen eine Mehrheit im Europäischen Rat findet. Zudem müssen neue Abkommen – insbesondere mit Indien und der ASEAN-Zone – zügig verhandelt und bestehende Abkommen wie CETA EU-weit ratifiziert werden. Neue Abkommen sollten sich auf ihre handelspolitischen Kernbestandteile konzentrieren, während Nachhaltigkeitsstandards, wenn überhaupt, in separaten Zusatzabkommen geregelt werden. Die Bundesregierung sollte von der EU-Kommission auch eine stärkere Rolle beim Abbau nicht-tariffärer Handelshemmnisse in Drittstaaten sowie eine aktivere Mitgestaltung der WTO-Agenda fordern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Harmonisierung der Vielzahl unkoordinierter Berichts- und Dokumentationspflichten sowie funktionierende, EU-weit einheitliche IT-Tools sind notwendig. Zudem sollten Lieferkettengesetzgebungen auf ihre Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden, Sorgfaltspflichten sollten auf unmittelbare Vertragspartner (Tier-1) begrenzt, höhere Schwellenwerte für Berichtspflichten und renommierte Zertifizierungen als Nachweis anerkannt werden. Für schnellere Visaverfahren braucht es ein Fast-Track-Verfahren für Geschäftsvisa, digitale Akten, eine stärkere Inlandsbearbeitung sowie die Einrichtung zentraler Ausländerbehörden auf Länderebene. Die Verwaltung sollte sich stärker als Partner der Wirtschaft verstehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren in der Exportkontrolle sind zu komplex und die Behördenkoordination unzureichend. Zoll und BAFA verlangen oft zusätzliche Bescheinigungen, die Prozesse verzögern. Die Wiedereinführung der Exporteurserklärung als anerkannter Nachweis könnte hier für mehr Effizienz sorgen. Genehmigungsverfahren bedürfen Fortschritte durch eine stärkere Autonomie des BAFA und den Ausbau Allgemeiner Genehmigungen (AGG) sowie eine schnellere interministerielle Abstimmung. Zudem muss die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Zollbehörden enger und besser synchronisiert werden, um Nullbescheids-Verfahren und Verzögerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionsregelungen müssen klar und rechtssicher formuliert sein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Die jüngste Erweiterung der BMWK-FAQ ist ein erster Schritt, aber weitere verbindliche Maßnahmen sind erforderlich. Zudem dürfen Unternehmen nicht allein für die Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung muss sich für ein einheitliches Vorgehen der EU einsetzen und Handelsinteressen konsequent gegenüber den USA und anderen Akteuren vertreten. Eine Übernahme amerikanischer „secondary sanctions“ im Umgang mit China ist strikt abzulehnen. Zudem sollte die Boykottregelung des § 7 AWV überprüft werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
29.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Frühwarnhinweise bieten Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage und bietet Schutz, ohne die Flexibilität einzuschränken. Das Bieten von Orientierung, ohne verbindliche Vorgaben zu machen, hilft insbesondere KMU, internationale Regelungen besser einzuhalten, ihre „Business Intelligence“ zu stärken und sich frühzeitig auf Risiken einzustellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein staatlich unterstützter Zugang zu Auslandsmärkten ist die effektivste Form der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere für KMU. Dafür braucht Deutschland eine kohärente, ressortübergreifende Strategie, die primär vom BMWK, BMEL, BMZ und AA umgesetzt wird. Praxisnahe Unterstützungsmaßnahmen wie Markt- und ESG-Informationen sollten verstärkt bereitgestellt und Botschaften sowie Auslandshandelskammern stärker auf den Service ausrichten. Zudem sollte der Austausch zwischen staatlichen Einrichtungen und KMU durch spezielle Foren intensiviert werden. Ein Mindestanteil von 50 % KMU bei Delegationsreisen unter politischer Führung sollte zur Norm werden, um die Internationalisierung des Mittelstands gezielt zu fördern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Exportkreditgarantien sind essenziell für Exporteure, insbesondere für den Mittelstand in Schwellen- und Risikomärkten. Ihre Verknüpfung mit klimapolitischen oder handelsfremden Zielen schafft zusätzliche Handelshemmnisse. Die vom BMWK eingeführten Leitlinien sollten daher hinterfragt und alternative Ansätze zur Zielverfolgung geprüft werden. Eine Erweiterung der ESG-Kriterien auf das Kurzfristgeschäft oder Sammeldeckungen darf nicht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Exportkreditgarantien des Bundes
Angesichts der zunehmenden internationalen Arbeitsteilung und Digitalisierung müssen Exportkreditgarantien flexibel bleiben, um deutsche Unternehmen auch bei komplexen Wertschöpfungsketten und Handelsmodellen zu unterstützen. Die jüngsten Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Künftig sollte neben dem Direktexport auch der Handel stärker berücksichtigt werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für eine Modernisierung des OECD Consensus und der Common Approaches einsetzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschaftsförderung müssen stärker verzahnt werden
Entwicklungszusammenarbeit kann in schwierigen Märkten Strukturen schaffen, die Handel, Investitionen und nachhaltige Technologien fördern. Eine engere Anbindung an die Außenwirtschaftsförderung, insbesondere bei Exportkreditgarantien, würde die Absicherung von Risiken verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure steigern. Zudem sollte das Netzwerk der Entwicklungszusammenarbeit stärker zur Bereitstellung wirtschaftsrelevanter Informationen genutzt werden, etwa für Bonitätsauskünfte oder Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Hierbei ist insbesondere der Import Promotion Desk (IPD) weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer sollte kostenneutral umgesetzt werden.
Das derzeitige Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bindet unnötig Liquidität und verursacht Kosten, die in vielen EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Bund und Länder haben sich bereits für die Einführung eines Verrechnungsmodells ausgesprochen. Daher sollten nun rasch die notwendigen Gesetzesanpassungen erfolgen, um eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine weitere Reform des UZK ist nicht zielführend, solange die bisherige nicht vollständig umgesetzt ist. Zudem fehlen konkrete Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft und Vereinfachung von Zolltarifen. Es muss eine klare Haltung der Bundesregierung zur geplanten Reform geben. Zusätzlich muss der deutsche Zoll durch bessere Ausstattung und Digitalisierung in der Lage sein, die steigende Zahl von Zollanmeldungen, insbesondere im grenzüberschreitenden E-Commerce, effizient zu bewältigen und den internationalen Drogenhandel und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: