Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterleitung der erstatteten RLM Umlage an die Gaskunden
2025 erstattete THE über eine Milliarde Euro aus der RLM‑Bilanzierungsumlage, die Unternehmen 2022–2023 zur Krisensicherung gezahlt hatten. Die Umlage wurde nicht benötigt und in einen Liquiditätspuffer überführt; später erhielten die Lieferanten das Geld zurück. Einige behielten die Erstattung jedoch ein und gaben sie nicht an die ursprünglich Umlagepflichtigen weiter. Daher braucht es eine Regelung, die eine Rückzahlung an die ursprünglichen Zahler sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG)
Ziel ist, die geltende Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) zu verlängern.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Internationale Vergleichsanalysen zeigen, dass sich das japanische Modell zur Rohstoffsicherung als besonders geeignet erweist. Japan setzt dabei auf eine enge Kooperation von Regierung, Handel und Industrie. Das japanische Absicherungsmodell besteht insbesondere aus der Japan Organization for Metals and Energy Security (JOGMEC), spezialisierten Rohstoff-Handelshäusern und Industrieunternehmen. Für Deutschland wird das Zukunftsmodell Rohstoffsicherung vorgeschlagen, das sich am japanischen Vorbild orientiert und bestehende operative Lücken adressiert. Ziel ist der Aufbau wettbewerbsfähiger, resilienter und nachhaltiger Rohstofflieferketten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verschärfung des Utility Factors zum 1. Januar 2026 sollte ausgesetzt und anstehende Änderungen des Utility Factors an die Entscheidungen im Rahmen des CO2-Reviews geknüpft werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsmodell Rohstoffsicherung
Die BMW Group unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, Lieferketten resilient sowie wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig aufzubauen. Hierzu bedarf es neben neuer Handelsabkommen insbesondere der Aggregierung deutscher industrieller Nachfrage nach Rohstoffen und Vorprodukten. Außerdem bedarf es der interessengeleiteten außenpolitischen Flankierung sowie politischer Unterstützung beim Erschließen von Rohstofflieferketten im Ausland.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
Eine dauerhafte Folgeregelung für Kundenanlagen muss schnell getroffen werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Wärmeplanungsgesetzes, um bürokratische Hürden abzubauen.
Die BMW Group setzt sich für Ausnahme von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes oder industrieller Verbraucher vom WPG ein, da bereits verschiedene andere Mechanismen zur Erreichung des Net Zero Ziels existieren. Zudem setzt sich das Unternehmen für die Einführung eines deutschlandweiten Wärmekontos ein, dass Unternehmen mit mehreren verschiedengroßen Standorten ermöglichen würde, kosteneffiziente Umsetzungen zur Erreichung der Klimaziele umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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05.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der europäischen Revision der CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung spricht sich die BMW Group für echte Technologieoffenheit aus. Dazu gehört neben der Anpassung der Flottengrenzwerte, die Anrechnung von Grünstahl sowie klimaneutralen Kraftstoffen. Zudem setzt sich die BMW Group für die Einführung einer eigenen Fahrzeugkategorie für mit klimaneutralen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge (Nullemissonsfahrzeuge) ein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Utility Faktor für Plug-in Hybride nicht weiter verschärft wird. Die Einführung einer neuen Klasse für kleine Elektrofahrzeuge M1E kleiner 4,2 Meter Länge teilt den Markt in „gute und schlechte“ BEVs. Da Länge kein wirkungsvolles Kriterium ist, setzt sich die BMW Group stattdessen für ein Effizienzkriterium ein.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BMW Group lehnt die Einführung verpflichtender Elektrifizierungsquoten für Unternehmensflotten ab.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die angekündigte Digital-Omnibus-Gesetzgebung auf europäischer Ebene, mit der verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sowie Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie weiterentwickelt und aufeinander abgestimmt werden sollen. Thematisiert werden dabei insbesondere Vorschläge zur Einführung zentraler Cookie-Verwaltungsmechanismen sowie zu neuen Verpflichtungen für digitale Dienste.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Neuregelung der Pkw-Energiekennzeichnung in der Werbung/mögliche Auswirkungen auf die Pkw-EnVKV
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Legislativvorschlag zur Neuregelung der Verbraucherinformation über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen bei neuen Personenkraftwagen vorgelegt. Vorgesehen ist die Ablösung der Richtlinie 1999/94/EG durch eine unmittelbar geltende Verordnung mit neuen Vorgaben zur Darstellung von Energiekennzeichnungsinformationen in der Fahrzeugwerbung, einschließlich grafischer Kennzeichnungselemente.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer übereilten Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes in § 32 f GWB
Der DRV lehnt Verschärfungen in § 32 f GWB ab und fordert wegen der Tragweite einer möglichen Verschärfung zumindest eine gründliche und transparente Diskussion unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftsverbände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur EU-Kleinanlegerstrategie
Der BVI wirbt für den Erhalt des provisionsbasierten Finanzvertriebs und stellt sich gegen ein partielles oder vollständiges Provisionsverbot. Wir sind für die Fortsetzung der konsequenten Angleichung der verbraucherschützenden Regeln zwischen Versicherungs-, Bank-, oder Fondsprodukten im Finanzvertrieb, statt der Einführung neuer wettbewerbsverzerrender Ausnahmetatbestände. Wir stellen insgesamt in Frage, ob die neu vorgeschlagenen Konzepte der Kleinanlegerstrategie wirklich dem Anleger dienen und die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt erhöhen und fordern die EU-Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Ziele der Kapitalmarktintegration, warnen aber vor Überregulierung, einer Zentralisierung der Aufsicht u. zusätzlicher Bürokratie. Wir sind gegen die Einführung eines neuen Gruppenbegriffs und zusätzlichen ESMA-Gruppenprüfungen. Wir fordern eine explizite Wettbewerbsmandatierung für ESMA, die Begrenzung von ESMA-Durchgriffsrechten und klare Entlastungen bei Delegations- & Berichtspflichten. Wir begrüßen ein EU‑weit harmonisiertes Zulassungsverfahren, die Abschaffung des UCITS‑KIID, Vereinfachung der Vorvermarktung für Spezialfonds sowie die Harmonisierung von Marketingvorschriften. Wir begrüßen den Aufbau eines CTs und schlagen vor, das CT um eine europäische All‑Shares‑Indexfamilie zu erweitern. Zudem halten wir klarere und robustere Governance‑Struktur für notwendig.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Zur Erlangung von Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Derzeit ist weder im Gesetz noch seitens der Verwaltung ein allgemeines Verfahren/eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens, Nichtbestehens oder der Beendigung einer Organschaft vorgesehen. Auch ist ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht gesetzlich verankert. Wir setzen uns daher für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere.
Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Apothekenpackungsfixums im Rahmen des ApoVWG
Ziel der Interessenvertretung ist eine sofortige und spürbare Anhebung des Apothekenpackungsfixums gemäß § 3 Arzneimittelpreisverordnung. Die derzeitige Höhe des Fixhonorars ist seit Jahren nicht ausreichend an die Kosten‑ und Lohnentwicklung angepasst worden und gefährdet zunehmend die wirtschaftliche Grundlage der wohnortnahen Arzneimittelversorgung. Die Interessenvertretung setzt sich für eine Anhebung des Apothekenpackungsfixums auf mindestens 9,50 Euro je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung ein. Die Forderung steht im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG, BT‑Drs. 21/4084) sowie einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.
- Bereitgestellt von: Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
-
BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
Die Europäische Kommission hat angekündigt, im dritten Quartal 2026 einen Vorschlag zur Anpassung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) vorzulegen. Ziel ist die Weiterentwicklung und Optimierung des Systems, wobei das EU ETS als zentrales Instrument für den Klimaschutz in Europa beibehalten werden soll.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: