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1.399 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.399)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Umsetzung im Bürgerlichen Recht (BGB) Ein konkreter Gesetzesentwurf..., ...eine Änderung des § 312c BGB-E vor, in deren zentraler..., ... (§ 123 Abs. 1 iVm § 143 BGB). Aus Sicht der Vertragsdogmatik..., ... zu verhelfen, kennt das BGB grundsätzlich nicht. Das..., ...europarechtlich harmonisierten BGB, namentlich den Widerrufsrechten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...beabsichtigt, einen neuen § 356a BGB zu schaffen, welcher die..., ...geplanten § 356 a Abs. 2 BGB ermöglichen, dem Unternehmer..., ...dem neuen § 356 a Abs. 4 BGB vor, dass dem Verbraucher..., ... was genau § 356a Abs. 5 BGB n.F. fingieren möchte. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr.3 des Entwurfes..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr. 3) wird daher § 559f BGB eine neu Nr. 5 hinzugefügt..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB Die gleiche Logik könnte..., ...einer Wärmepumpe gem. § 559f BGB (Art. 6 Nr. 3 des Entwurfs..., ...Dementsprechend könnte § 559f BGB eine neu Nr. 5 hinzugefügt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen Nach aktueller..., ...Ermächtigungsgrundlage §556c BGB Abs. 1 Nr. 2 BGB Variante..., ...Kostenvergleich nach §556c BGB nicht mehr aus. Die stark...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (§ 556d Absatz 2 Satz 4 BGB) Die Verlängerung der ..., ... (§ 556d Absatz 2 Satz 8 BGB) Der Paritätische hält...
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