Stellungnahmen/Gutachten
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24.389 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.389)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass bei der Modernisierung, Digitalisierung bzw. beim Neu- und Ausbau der Strominfrastruktur auch die Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs Berücksichtigung finden. So ist für attraktive Mobilitätsangebote mit elektrisch betriebenen Bahnen und Bussen die rechtzeitige und verlässliche Bereitstellung von Netzanschlusskapazitäten eine zentrale Voraussetzung. Zugleich ergeben sich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf aber auch neue Belastungen und Risiken für die Branche. So ist zu befürchten, dass einige Neuregelungen zu zusätzlichen Kosten, zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand oder auch zu Einschränkungen beim Zugang zu Netzanschlusskapazitäten führen können. Das betrifft inbesondere den Ausbau der Ladeinfrastrukturen für Elektrobusse.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionssicherheit beim EEG
Die Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz enthält weitreichende Änderung bezüglich der künftigen Finanzierung von Erneuerbaren Energien. Konkrete Änderungen beinhalten sowohl die Wirkleistungsbegrenzung, den Redispatch-Vorbehalt, sowie den Pachtdeckel. Dies erschwert es neuen Projekte zu gestalten, zu planen und zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: ENGIE Deutschland AG am 05.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionen und Innovationen sind die Voraussetzungen für Wachstum. Ein modernes Steuerrecht kann helfen, die Investitionsdynamik anzukurbeln, denn steuerliche Rahmenbedingungen sind für Investoren eine relevante Entscheidungsgröße. Die hohe Komplexität des Steuerrechts beeinträchtigt die Attraktivität des Standorts für internationale Investoren. Die im Papier enthaltenen Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf Regelungen, die besonders beeinträchtigend wirken und deren Reform daher als besonders dringlich angesehen wird: § 50c Abs. 2 Nr.1 EStG, § 50c Abs. 2 Satz 5 EStG-E, § 4i EStG, § 4k EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, § 1 Abs.3d und e AStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f bzw. Nr. 6 EStG, § 84 Abs. 3 MinStG, §§ 7 ff. AStG, MinStG, § 6a GrEStG, § 1 Abs. 3 GrEStG
- Bereitgestellt von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
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BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Aluminium als Leichtbauwerkstoff in die CO2-Flottengrenzwertregelung
Aluminium Deutschland setzt sich im Rahmen der Revision (2025/0420 (COD) der europäischen CO2-Flottengrenzwerte (Verordnung EU) 2019/631) dafür ein, Aluminium in seiner Funktion als Leichtbaumaterial im Rahmen des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus als anrechenbarer Werkstoff berücksichtigt wird.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BR-Drs. 362/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Stärkung der Finanzbildung
Der GVB setzt sich für die Stärkung der finanziellen Bildung ein. Finanzbildung soll verbindlich in den Lehrplänen aller Schularten verankert, bestehende Finanzbildungsangebote auf einer zentralen Plattform gebündelt und die nationale Finanzbildungsstrategie von Bund und Ländern konsequent umgesetzt werden, um finanzielle Kompetenzen flächendeckend zu fördern und die Orientierung im bestehenden Angebot zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Staat sollte anspruchsberechtigte Familien aktiv und frühzeitig über ihre Förderansprüche und die Möglichkeit eines individuellen Vorsorgevertrags informieren. Eine flächendeckende Versorgung der Familien mit geeigneten Vorsorgeangeboten setzt voraus, dass Anbieter die erforderliche Infrastruktur, Kundenbetreuung und Administration dauerhaft wirtschaftlich bereitstellen können. Abschluss- und Vertriebskosten sollten daher im Rahmen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
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BR-Drs. 445/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: