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215 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (215)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verfahrens nach § 9b StromStG – einschließlich Antragspflicht..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG sollte künftig automatisch..., ...Mindestentlastungsbetrags (§ 9b Abs. 2 StromStG-E) Die derzeitige Bagatellgrenze...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Verfahrens nach § 9b StromStG – einschließlich Antragspflicht..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG sollte künftig automatisch..., ...Mindestentlastungsbetrags (§ 9b Abs. 2 StromStG-E) Die derzeitige Bagatellgrenze...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG) Situation: Bislang ..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG wird eine klare Steuerbefreiung..., ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG)) nach un-serer Auslegung..., ...Artikel 3 § 1a Abs. 5a StromStG) Betreiber von dezentralen..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG an Letztverbraucher weiterleiteten..., ...Wirkungszusammenhänge zwischen StromStG und EnWG ist nach unserer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...öf-fentlichem Raum (§ 2 Nr. 8a StromStG-E). Zugleich werden Fahrzeugbatterien..., ...abgeben. Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E – Stationäre Stromspeicher..., ...Confidential 3/4 Zu § 5a StromStG-E – Mobile Stromspeicher..., ... und Kunden. Zu § 9b StromStG – Steuerentlastung für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... gemäß §§ 9 Ab. 2, 9c StromStG in die Stromsteuerentlastung..., ...Unternehmen nach § 9b Abs.2 StromStG. Möglicherweise zunächst...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative hat zum Ziel, dass nicht nur für den Individualverkehr die Energiesteuern auf Benzin und Diesel abgesenkt werden, sondern auch der Öffentliche Personenverkehr mit Bussen und Bahnen entlastet wird. Hintergrund ist, dass die mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz festgeschriebene temporäre Absenkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 17 Cent/Liter für den ÖPNV nicht vollumfänglich greift bzw. der Nahverkehr nur mit 9 Cent/Liter (netto) entlastet wird. So wird alternativ vorgeschlagen, den Öffentlichen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr (temporär) in die Stromsteuerentlastung einzubeziehen, die bereits für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5321 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... gemäß §§ 9 Ab. 2, 9c StromStG in die Stromsteuerentlastung..., ...Unternehmen nach § 9b Abs.2 StromStG. Möglicherweise zunächst...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§5 Abs. 4, §5a Abs. 1 StromStG - Letztverbraucherfiktion..., ... §5a Absatz 2 StromStG - Regelungen zu Stromsteuerbefreiungen..., ... §5a Absatz 3 StromStG - Steuerrechtliche Behandlung..., ... § 9 Absatz 6 StromStG – Stromsteuerbefreiung..., ...stromsteuerbefreit. §9b StromStG – Hauptzollämter entlasten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...plädiert daher dafür, § 9a StromStG Abs. 1 wie folgt zu fassen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG im Nachteil gegenüber..., ...produzieren und nach § 9a StromStG vollständig entlastet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...rückgespeisten Strom (StromStG §5a Abs. 3) Nach der..., ...entspricht. • § 5 Abs. 4 StromStG o Aktuell: Privilegierung..., ...des Speicherbegriffs im StromStG auf mobile Speicher (..., ...eine Erweiterung § 5a StromStG (als neuer Spezial-Paragraph..., ... für Haushalte • § 3 StromStG i.V.m. Art. 10 RL 2003...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Stromsteuergesetz (StromStG) ist zu entnehmen, dass..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ... 1 Stromsteuergesetz (StromStG) könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.

    • Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bank • §9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG, §25 EnFG, §118 EnWG ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lassen“ im Sinne des § 9 StromStG erfordert nach vielfach...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 193/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
      2. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Stromsteuergesetz (StromStG) ist zu entnehmen, dass..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ... 1 Stromsteuergesetz (StromStG) könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strom aus Biomasse im StromStG muss daher in jedem Fall...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stellungnahme fand im Rahmen einer Verbändeanhörung statt. Die Mitglieder des BAV e.V. sind für die Verwertung von rund 80% des nationalen jährlichen Altholzaufkommens verantwortlich. Zu ihnen zählen zahlreiche Betriebe, die Altholz energetisch verwerten und somit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten, indem sie die Biomasse Altholz nachhaltig nutzen. Im Namen des BAV e.V. haben wir unsere Bedenken zum vorliegenden Referentenentwurf zum Ausdruck gebracht. Der vorgelegte Entwurf sah Änderungen vor, die insbesondere den Wegfall der Stromsteuerbefreiung für Anlagen zur energetischen Verwertung Altholz betrafen.

    • Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 23.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG ab dem 1. Januar 2025...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stroms nicht in § 5 Abs. 4 StromStG-E aufgenommen wurde...., ...steuerlich (§ 5 Abs. 4 StromStG -Entwurf eines Dritten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von § 9 Abs. 2 und § 9c StromStG, in denen eine Entlastung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...weiterhin eine Anpassung im StromStG notwendig, um V2G auch..., ...im Dezember 2025 (§ 5a StromStG) erstmals ausdrücklich..., ...schlägt daher vor, § 5a StromStG um eine Spezialregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromspeicherentlastungen in § 5 Abs. 4 StromStG oder § 21 EnFG aufgenommen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 3 StromStG 17 5) Weitere Vorschläge..., ...Nachweis nach § 9 (3) StromStG zur ausschließlichen ..., ...Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 3 StromStG Wenn Betreiber:innen..., ...im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt, insbesondere in den §§ 9 und 10 StromStG, die die Steuerbefreiungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mindestmaß ➔ Anpassung des StromStG Wirkungsvolle Zuschüsse...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 StromStG nicht nur bei Direktbelieferung..., ... 3 Stromsteuergesetz (StromStG) überschreiten mit der..., ...Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 StromStG sollte nicht nur bei ..., ...§ 9 Absatz 1 Nr. 3 b StromStG in Anspruch nehmen. Diese...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...betrieblichen Verwendung (§9b StromStG) von 5,13 Euro /MWh auf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Spitzenausgleich 2023] (Quelle: StromStG, Abfragen) → Unberücksichtigt..., ...Strommengen (bspw. gem. §9a StromStG); hier wäre eine durchschnittliche...
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