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67 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (67)
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 27.01.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grünpapier Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze
VCI und VIK weisen auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Grünpapier Transformation Gas-/Wasserstoff Verteilernetze
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtline
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des EnWG zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie (EU) 2024/1788). Kernpunkte unserer Interessenvertretung sind das Aufzeigen von Regelungslücken und Anpassungsvorschlägen im Entwurf. Wir fordern praxisnahe Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Verteilernetzentwicklungsplanes, eine flexibilisierte Stilllegungsplanung sowie eine Erweiterung von Finanzierungsmöglichkeiten für Wasserstoffverteilnetze.
- Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes)
Ziel des Verbandes ist es, die Allgemeine Netzentgeltsystematik der BNetzA zu reformieren, sodass Erneuerbare Erzeuger, Flexibilitäten und Letztvebraucher in ihr entsprechende Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EnWG-Novelle zur Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtline
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des EnWG zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Richtlinie (EU) 2024/1788). Kernpunkte unserer Interessenvertretung sind das Aufzeigen von Regelungslücken und Anpassungsvorschlägen im Entwurf. Wir fordern praxisnahe Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Verteilernetzentwicklungsplanes, eine flexibilisierte Stilllegungsplanung sowie eine Erweiterung von Finanzierungsmöglichkeiten für Wasserstoffverteilnetze.
- Bereitgestellt von: Badenova AG & Co. KG am 24.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Stromkosten durch systemdienliche Energie und Netzregulierung
Strukturelle Senkung der Stromkosten durch Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: Dazu sollen bestehende Regelungen weiterentwickelt werden, um system- und netzdienliche Flexibilitäten (u.a. Speicher, Elektrolyseure, Biogas) gezielt zu incentivieren, Netzinvestitionen effizientere auszugestalten, kostengünstige erneuerbare Erzeugung (insbesondere Hybridlösungen aus Wind und Freifächen-PV) zu erleichtern sowie Batteriespeicher marktbasiert und netzzustandsabhängig zu integrieren. Gleichzeitig sollen Förder- und Netzentgeltregelungen stärken an tatsächlicher Systemdienlichkeit ausgerichtet werden, um Redispatch-Kosten zu reduzieren, Netzausbaubedarf zu dämpfen und Strompreise für Haushalte und Wirtschaft nachhaltig zu stabilisieren.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Versorgung mit Strom
Ziel ist eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Stromversorgung von Industrie, Haushalten und E-Fahrzeugen. Neben dem beschleunigten Ausbau der EE sollten neue regelbare Kraftwerke, Speicher und Flexibilitätstechnologien (z.B. Kombinierter Kapazitätsmarkt) angemessen angereizt und Energiepartnerschaften abgeschlossen werden. Bestehende Entlastungstatbestände von Stromverbrauchern sollten verstetigt und ausgeweitet (z.B. Strompreiskompensation auf Batterien) und die Stromnebenkosten (Steuern, Umlagen, etc.) für alle auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Der Industriestrompreis sollte abnahmestellenspezifisch ausgestaltet werden. Gesetzlichen Regelungen für industrieeigene Stromnetze als s.g. Kundenanlage müssen nach EuGH-Urteil rechtssicher weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 06.03.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke für kritische Energie- und Wasserinfrastrukturen
Der BDEW setzt sich für die Einführung kooperativer Sicherheitsnetzwerke zur Stärkung der Resilienz kritischer Energie- und Wasserinfrastrukturen ein. Der BDEW fordert freiwillige regionale Kooperationsstrukturen, ein geschütztes virtuelles Billboard für den überregionalen Austausch von Material, Fachpersonal und Lageinformationen sowie praxistaugliche Mindeststandards. Der BDEW fordert zudem, erhöhte Sicherheits- und Resilienzkosten regulatorisch als nicht beeinflussbare Kosten anzuerkennen und ergänzend über einen Resilienzfonds sowie den Verteidigungsetat zu finanzieren.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
-
13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie sowie der Ausbau von Erneuerbaren Energien benötigt Stromnetze, die die wachsenden Strommengen transportieren können. Der Ausbau der Netze erfolgt bisher zu langsam und bedroht damit die Erreichung der Klimaziele. Der Netzausbau muss verbindlicher geregelt werden und zwischen den Netzbetreibern besser koordiniert werden. Planungsprozesse und Genehmigungen müssen beschleunigt werden. Zugleich muss der Ausbau wirtschaftlich effizient erfolgen. Die Netze müssen digitaler werden, damit die Auslastung der Netze für die Netzbetreiber transparent wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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25.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: