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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (60)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Nutzer und Nutzervereinigungen nach wie vor durch die aktuellen Regelungen des VGG nicht ausreichend vor Intransparenz, Rechtsunsicherheit, überlangen Verfahren und überhöhten Vergütungsforderungen geschützt sind. Dies geht auch auf die Tätigkeiten von unabhängigen Verwertungseinrichtungen zurück, die gegenüber Verwertungsgesellschaften und abhängigen Verwertungseinrichtungen schwächer reguliert sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 12.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schutzrechte, die sich aus dem UrhG ergeben, nicht geltend ..., ...Strafantragsrecht (§ 109 UrhG) steht ihr nicht zu. Diese..., ...Funksendungen nach § 22 UrhG an, etwa den Betrieb eines..., ...werden können (etwa § 20b UrhG, § 50 VGG i. V. m. § 7a...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Urheberrecht (§ 97a Abs. 3 UrhG). Exemplarisch kann hier..., ...47 FamGKG; § 97a Abs. 3 UrhG) und ein vereinfachtes..., ...FamGKG und § 97a Abs. 3 UrhG. • Leicht zugängliches...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert, die Entwicklungen, die seitens der Streaminganbieter geschaffen werden, im Rahmen der Bemühungen für Transparenz für Musikschaffende abzuwarten. Auch muss die Komplexität der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden und es sollte nicht vorschnell bei den Musikstreaminganbietern, die in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis mit den Musikschaffenden haben, reguliert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...empfiehlt die Studie, § 32e UrhG zu erweitern sowie eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat angekündigt, ab 2026 die sog. DSM-Richtlinie zu evaluieren. Corint Media setzt sich dafür ein, diese Evaluierung zu nutzen, um die Defizite der inzwischen in Deutschland umsgesetzten Richtlinie zu beheben. Ziel ist hier eine möglichst effiziente Monetarisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegenüber den marktdominanten Plattformunternehmen. Im Weiteren ist auch eine Rechtsanpassung erforderlich, um der massiven Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter entgegenzutreten. Erforderlich sind ein robust ausgestaltetes Verfügungsrecht, die Absicherung voller Transparenz über die konkrete Nutzung geschützter Inhalte und ein Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

    • Bereitgestellt von: Corint Media GmbH am 09.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in Deutschland in § 44b UrhG grundsätzlich wortgleich..., ... Germany in Section 44b UrhG with basically identical...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) zur Verwertung von Leistungsschutzrechten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) im Rahmen der laufenden Evaluierung. Akteure, die Rechte mehrerer Urheber gegenüber Nutzern lizenzieren (z. B. unabhängige Verwertungseinrichtungen oder Direktlizensierer), sollen vergleichbaren regulatorischen Mindestanforderungen unterliegen wie Verwertungsgesellschaften. Dies betrifft insbesondere Transparenz-, Aufsichts- und Gleichbehandlungspflichten sowie nachvollziehbare Tarife und Lizenzbedingungen. Ziel ist es, regulatorische Lücken zu schließen und einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen für die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 09.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Veranstalters nach § 81 UrhG wahrnimmt und eine gesonderte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand des Regelungsvorhabens sind die politischen und rechtlichen Folgerungen aus der vom Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie zur angemessenen Vergütung im Urheberrecht im Kontext von Streaming- und Plattformmodellen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit die Studienergebnisse auf die Games-Branche übertragbar sind und ob gesetzliche oder außerrechtliche Anpassungen des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen erforderlich oder sachgerecht erscheinen. Dabei werden insbesondere die spezifischen Markt- und Beschäftigungsstrukturen der Games-Branche sowie bestehende Vergütungsmodelle berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 31.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auch Miturheberschaft (§ 8 UrhG) und Werkverbindungen (§ 9 UrhG) tragen zur Komplexität..., ...Geräte im Sinne des § 54 UrhG. Diese erlauben es im Rahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
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