Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Insbesondere setzt ein..., ...der Behörde gemäß § 417 FamFG voraus. Außerdem muss..., ... angehört werden (§ 420 FamFG). Beides sind zwingende..., ...Ausländerakte entgegen § 417 FamFG nicht vorgelegt oder vom Gericht entgegen § 26 FamFG nicht beigezogen, fehlt..., ...Verfahrenspfleger gemäß § 419 FamFG? Ein Verfahrenspfleger ist gemäß § 419 FamFG zu bestellen, wenn die..., ...Bestellungsverfahren im 7. Buch des FamFG in ähnlicher Weise zu ..., ...AufenthG selbst im 7. Buch des FamFG sachgerechter und besser..., ...Anwaltverein folgende Änderung des FamFG vor: 1. § 417 Abs. 2 FamFG wird um folgenden Satz..., ...hinzuweisen. 2. § 418 Abs. 2 FamFG wird wie folgt geändert..., ...hinzugezogen. 3. Nach § 419 FamFG wird folgender § 419a FamFG eingefügt: (1) Abweichend..., ...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...entsprechend. 4. In § 420 FamFG ist folgender Abs. 1 a..., ...einzufügen: Auf § 419a FamFG ist zu Beginn der Anhörung..., .... 5. In § 427 Abs. 1 FamFG werden folgende Sätze ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes im Familienverfahren, den Wahlgerichtsstand für Betroffene häuslicher Gewalt, die stärkere Berücksichtigung von Gewaltkontexten in Kindschaftsverfahren, die verbesserte Rolle des Verfahrensbeistands, die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung in grenzüberschreitenden HKÜ-Verfahren und die erleichterte Scheidung bei häuslicher Gewalt.Zugleich fordern wir einen erweiterten Schutz auch ohne Gewaltschutzanordnung, eine unverzügliche Gefährdungsanalyse,verbindliche Fortbildungsstandards zu Gewalt, Trauma, Diversität und Diskriminierung für Fachkräfte und Richter*innen, hohe Datenschutzstandards sowie kostenfreie Dolmetschleistungen für alle. Zudem müssen aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten gewaltbetroffener Migrant*innen stärker berücksichtigt werden
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Örtliche Zuständigkeit - § 152 FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...häuslicher Gewalt § 156 - 156a FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Maßnahmen zu ergreifen.“ § 156a FamFG-E Die ausdrückliche Verankerung..., ...mit dem Kind - § 158a-d FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Übermittlung des Antrags - § 211a FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Verfahren § 158c Abs. 2 FamFG-E Dass Verfahrensbeistände...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jugendämter) ist in § 216b FamFG-E nur als Soll-Vorschrift..., ...Trainingskurs nach §§ 95 FamFG, 888 ZPO (Bl. 32 d. E...., ...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Aufenthaltsüberwachung Obwohl § 94 Abs. 1 FamFG-E als Kann-Vorschrift ..., ...formuliert § 94b Abs. 2 FamFG-E noch einmal eine explizite..., ...verfahrensrechtliche Regelung in § 216b FamFG-E ist in ihrem Anwendungsbereich..., ...Verhältnis zu den §§ 33 und 34 FamFG nicht plausibel gelöst..., ...ist. Während nach § 33 FamFG das Gericht das persönliche..., ...ist die Regelung in § 34 FamFG, die die Grundzüge der..., ...kann. Da § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG ein „Doppelcharakter“ ..., ... Form, dass § 34 Abs. 3 FamFG unberührt bleibt. Zu..., ...Zusammenhang trifft (§ 26 FamFG), wobei nicht aus dem ..., ...Wahlgerichtsständen nach § 211 FamFG Gebrauch macht. Hier sind..., ...zunächst nach § 216b Abs. 5 FamFG-E zu erwirken, zumindest..., ...Anordnungsver-fahren. § 216b Abs. 5 FamFG ist als Kann-Vorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung
Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Begleitung des Gewaltschutzes im Familienverfahrensrecht
Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit dem vorliegenden ..., ... Anordnung (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Derzeit ist es nicht..., ...werden nach § 156 Abs. 2 FamFG einstweilige Anordnungen..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Die eaf begrüßt es..., ...Gewaltfällen in § 156a Absatz 1 FamFG-E betont und konkretisiert..., ... für Leib und Leben“ im FamFG als „zu ermittelnder ..., ...Gewaltschutzgesetz in § 156 a FamFG-E den Gewaltbegriff der..., ...Anhörung (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Die ausdrückliche ..., ...begrüßt es, dass mit § 156 a FamFG-E besondere Vorschriften..., ...neugeschaffenen § 156 a FamFG-E einen weiteren Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) 6 3.2 Anfechtung durch..., ...1600b Abs. 4, § 185 Abs. 2 FamFG-E) 9 3.4 Anerkennungssperre..., ...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) Mit dem vorliegenden..., ...werden sollen (§ 175 Abs. 2 FamFG). Auch im Rahmen der Anfechtung..., ... Neuregelung des § 175 FamFG-E (persönliche Anhörung..., ... Kindes nicht auf § 159 FamFG Bezug genommen bzw. verwiesen..., ...1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E) Entsprechend der ausdrücklichen..., ...Außerdem sieht § 185 Abs. 2 FamFG-E die Möglichkeit der ..., ...ist, erfolgen muss (§ 180 FamFG-E). Die Geschäftsstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
- Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Parallelvorschrift § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG idF v. 17.12.2008: „Die..., ...des § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die „Kenntnis von ..., ...der § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die Zustellung abstellen..., ... des § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingegangen angesehen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 8. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben: