Stellungnahmen/Gutachten
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18.348 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.348)
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Zu Regelungsvorhaben:
Grunds. begrüßen DGOU, DGOOC d. Vorgehen d. GesetzG., da d. gepl. MRG klare Regeln f. d. Zusammenarb. med. Reg. untereinander liefert u. d. Datenerfassg. f. qualifiz. med. Reg. dtl. Vereinf. würde. Bei d. weiteren Ausgestaltg. sind u.a. d. nachf. aufgef. Pkt. zu berücksichtigen: Minimierg. d. Bürokr. b. QualifiziergVerf., Sicherstellg. d. Datenhoheit b. Reg., Gewährleistg. EHDS-Kompatibilität etabl. Reg., Registrierg. auf freiw. Basis, Begrenzg. d. Zugangsrechte z. Qualifizierg.Dokum., Sicherstellg. ges. Regelg. z. personellen Ausstattg., Transparenz d. Verf. u. z. Stabilität d. Kriterien b. Requalifizierg., Entwicklg. neuer techn. Standards in Abstimmg. m. Reg-Trägern, Finanz. Förderg. einheitl. Datenstrukt., Def. d. Wegs z. Umsetzg. d. Widerspruchsrecht b. Bestandsdaten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
-
BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026)“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Ziel der Stellungnahme ist es, den Referentenentwurf mit Blick auf den Abbau von Ausbau- und Wettbewerbshürden sowie von Bürokratie gezielt weiterzuentwickeln und wirksam auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026)“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Ziel der Stellungnahme ist es, den Referentenentwurf mit Blick auf den Abbau von Ausbau- und Wettbewerbshürden sowie von Bürokratie gezielt weiterzuentwickeln und wirksam auszugestalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei Umsetzung von EU-Vorgaben zur Energieeffizienz
Die Anpassungen im Energieeffizienzgesetz haben das Ziel die EU-Vorgaben ohne darüber hinausgehende Ergänzungen ins nationale Recht umzusetzen. Die EnBW befürwortet die Rücknahme des Goldplatings. Gleichzeitig plädieren wir für eine besondere Beachtung von Regelungen für Tier-4-Rechenzentren. Die Vorgaben zum öffentlichen Vergaberecht gehen über die EU-Vorgaben hinaus und sollten entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der europäischen Digitalgesetzgebung. Der von der EU-Kommission im November 2025 vorgelegten Vorschlag für einen Digitalomnibus bedarf jedoch aus Sicht des DAV einigen Anpassungen, um seinen Zweck zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf enthält wichtige und sinnvolle Ansätze zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts und greift Vorschläge des DAV bereits auf. Andere jedoch sind noch nicht berücksichtigt worden und sollen daher mittels der vorgelegten Stellungnahme nochmals argumentativ ins Feld geführt werden. Erst in ihrer Gesamtheit können die verfahrensrechtlichen Änderungen Deutschland als Schiedsstandort nachhaltig stärken und im globalen Wettbewerb sichtbar positionieren und die Reform zu einem nachhaltigen Erfolg führen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: