Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt, benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot, attraktive Lademöglichkeiten sowie Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um sowie die Transparenz von Ladepreisen gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/631 bezüglich der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw
Der ADAC setzt sich für einen technologieoffenen Ansatz bei Antrieben und Antriebsenergien ein. Dies könnte eine in die Flottengrenzwertregulierung integrierte Lebenszyklusbetrachtung unterstützen. Darüber hinaus setzt sich der ADAC für die Schaffung eines Rechtsrahmens für ausschließlich mit klimaneutral erzeugten Kraftstoffen betankten Fahrzeugen ein. Gleichzeitig muss der in der Verordnung festgelegte Pfad in die Elektromobilität mit geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die den Umstieg für die Menschen attraktiv macht, unterlegt werden (etwa bzgl. Ladeinfrastruktur, Ladepreisen und Verteilnetzausbau).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erhebliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatzteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC begrüßt die geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur u. Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen u. den diesbezüglichen WP im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft u. Wohlstandes Rechnung tragen. Es muss gewährleistet sein, dass die Mittel des Sondervermögens zügig u. fokussiert in den Erhalt der Infrastruktur investiert werden. Aus ADAC Sicht sollten die Schwerpunkte im Verkehr v.a. auf der Modernisierung u. dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Verbrauchern durch Senkung der Stromsteuer
Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entlastung von Verbrauchern durch Senkung der Stromsteuer
Der ADAC fordert die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Minimum für private Haushalte (0,1 Cent/kWh). Eine Zusage, die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte zu senken, ist im Koalitionsvertrag verankert. Strom gehört zu den Grundausgaben aller Haushalte und gerade einkommensschwächere Haushalte würden von der Stromsteuersenkung profitieren, da Energieausgaben einen größeren Anteil ihres Budgets ausmachen. Niedrigere Strompreise machen gleichzeitig die Nutzung von Elektroautos, den Umstieg auf Wärmepumpen sowie die allgemeine Elektrifizierung von Haushalten wirtschaftlich attraktiver für die Menschen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die "Clean Corporate Vehicles"-Initiative der EU-Kommission zielt durch verstärkte Nutzung emissionsfreier Antriebe darauf ab, die Flottenemissionen großer Fahrzeugpools, die von Unternehmen betrieben werden, deutlich zu reduzieren. Der ADAC hat sich in einem Positionspapier für einen nach Anwendungsfällen differenzierten Vorschlag ausgesprochen und Vorgaben, die mit Augenmaß erfolgen sollen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung
DEKRA begrüßt ausdrücklich die Ziele der Bundesregierung zur Einrichtung einer digitalen Work-and-Stay-Agentur (WSA) und unterstützt die angestoßene Umsetzung. Insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden, mehr Transparenz durch harmonisierte Prozesse sowie das vollständig digitale Konzept sind zentrale Schritte hin zu einer attraktiveren und planbareren Fachkräftemigration. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wettbewerbsneutralität der WSA. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass bereits in der Konzeptionsphase eine konsequente Nutzerzentrierung auf alle beteiligten Akteure erfolgt.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KMUs in der Medizintechnik stärken
Die Medizintechnikbranche in Europa besteht überwiegend aus KMUs, die für Innovation und eine verlässliche Patientenversorgung unverzichtbar sind. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen die KMU-Definition aktualisiert und eine „mid-cap“-Kategorie eingeführt sowie ihre Repräsentanz in EU-Entscheidungsprozessen gestärkt werden. Gesetzgebungsverfahren sollten KMU-Belange stärker berücksichtigen, Bürokratie abbauen und Berichtspflichten reduzieren. Zudem sind gezielte Fördermaßnahmen für die hohen MDR- und IVDR-Zertifizierungskosten erforderlich sowie faire Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Diese Schritte sind entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit der KMUs und die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Europa nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, sicherzustellen, dass die Meldepflichten für schwerwiegende KI-Vorfälle bei Medizinprodukten nicht als eigenständige, parallele Prozesse etabliert werden, sondern vollständig in die bestehenden Meldeverfahren der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) integriert werden. Dadurch sollen Doppelstrukturen, redundante Berichtswege und inkonsistente Zuständigkeiten vermieden sowie ein einheitliches, effizientes und praxisnahes Meldesystem gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, die vollständige Verzahnung der neuen Anforderungen des AI Act mit den bestehenden Prozessen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sicherzustellen. Dadurch sollen Doppelregulierung, parallele Meldepflichten und widersprüchliche Anforderungen vermieden werden. Konkret soll die MDR als lex specialis im Verhältnis zum AI Act bestätigt, eine Fristverlängerung um mindestens 24 Monate erreicht und eine klare rechtliche Grundlage für klinische Prüfungen von KI-basierten Medizinprodukten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
14.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Enge Auslegung von Rechtsbegriffen und Plausibilität, klare Leitlinien für Haftung und Massenklagen
Ergänzung der Gestzesbegründung mit den Punkten: Enge Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Rahmen der Beweislast; enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Plausibilität bei der Offenlegung von Beweismitteln; Kohärenz des neuen Haftungsregimes mit dem europäischen und deutschen Rechtsrahmen, ergänzt durch klare Leitlinien zum Zusammenspiel von Massenklagen, Prozessfinanzierung und Produkthaftung
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 775/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
-
BR-Drs. 775/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVMed möchte mit seiner Interessenvertretung erreichen, dass das deutsche Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung für Medizinprodukte eindeutig und rechtssicher ausgestaltet wird. Konkret soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Anforderungen der KI-Verordnung vollständig in die bestehenden Strukturen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und des Medizinprodukterechtdurchführungsgesetzes (MPDG) integriert werden. Ziel ist die klare Festlegung von Zuständigkeiten für Marktüberwachung, Notifizierung und Akkreditierung sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für klinische Prüfungen von KI-Medizinprodukten, um Doppelregulierung, Interpretationsspielräume und Verzögerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Aktivrentengesetzes auf Selbständige
Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Industriestrompreises
Zur Entlastung energieintensiver Unternehmen von den hohen Stromkosten, soll zum 1. Januar 2026 ein Industriestrompreis für die Jahre 2026, 2027 und 2028 eingeführt werden. Die Zementindustrie zählt zum Kreis der begünstigten Branchen.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: