Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

19.929 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.929)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung gesetzlicher Regelung für einen fairen Wettbewerb, um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und gleichzeitig Tariftreue und Tarifautonomie unter Berücksichtigung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen und sozialrechtlicher Arbeitsmarktdienstleistungen zu sichern; Klarstellung der Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen zur Beseitigung von Unklarheiten bzw. Unschärfen hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen; Verfahren zur Festlegung verbindlicher Tarife in Anlehnung sozialrechtlicher Verfahren zur Refinanzierung von Personalkosten (u.a. SGB XI)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einschränkungen des Biomasse-Einsatzes in der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit sollen abgeschafft und Technologieoffenheit hergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 23.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 06.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Teilnahme am Konsultationsprozess zur nationalen Rechenzentrumsstrategie des BMDS. Antworten auf die vom BMDS formulierten Leitfragen. Ziel: Übergreifende Strategie, um beim Ausbau von Rechenzentren den Anschluss an führende Nationen nicht zu verlieren. Zentrale Empfehlungen: 1. Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. 2. Zuverlässige Versorgung mit bezahlbarem, sauberem Strom. 3. Einheitliche Regeln in der Europäischen Union statt deutscher Sonderwege. 4. Pragmatische Regulierung von Abwärme. 5. Bereitstellung vorbereiteter Flächen

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2025

      • 25.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert

    • Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern