Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die vorgesehene Ausnahme von der Kassenpflicht für Kreditinstitute im Entwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung und weist darauf hin, dass bei der vorgesehenen Anpassung der zulässigen Aufbewahrungsform von Dokumenten in § 147 AO auch eine parallele Anpassung des § 257 HGB erforderlich ist, damit die Maßnahme Wirkung zeigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digital Omnibus / Änderung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act)
Änderung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) im Rahmen des Digital Omnibus zur Verbesserung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen, zur Stärkung der Nutzung industrieller Produktdaten für Innovation und industrielle KI sowie eine sachgerechte Ausgestaltung der Cloud-Wechselvorgaben für SaaS-Angebote.
- Bereitgestellt von: Siemens AG am 24.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 204/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
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BR-Drs. 204/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Weiterentwicklung des Geheim- und Sabotageschutzes
Weiterentwicklung des Geheim- und Sabotageschutzes erfolgt bislang nur punktuell und grundlegende strukturelle Reformen bleiben aus. Konkrete Forderungen u.a.: Vermeidung von Mehrfachüberprüfungen, klare Ansprechstelle, Vollständige Digitalisierung, Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen, Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung.
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 24.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Wahrung der Kohärenz und Verhältnismäßigkeit schlägt der DAV vor: § 30 Abs. 2a OWiG-E sollte Richtlinien, Schulungen, Organisationsmaßnahmen, Kontrollen und interne Untersuchungen ausdrücklich als bußgeldmindernd nennen. § 130 Abs. 1 OWiG-E sollte dahin konkretisiert werden, dass die genannten Maßnahmen nur erforderlich sind, wenn sie aus ex-ante Sicht mit Blick auf Größe, Art und Organisation sowie Risikoexposition des Unternehmens geeignet und zumutbar sind. Betriebsinhaber haben bzgl. der Compliance-Organisation einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungs- und Ermessenspielraum. Dies sollte in § 130 Abs. 1 OWiG-E oder in einem Auslegungshinweis in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck kommen und würde i.Ü. den bürokratischen Aufwand, insbes. für KMU, reduzieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BR-Drs. 266/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zu einer dringend anstehenden Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die mit der Neuordnung der Vorschriften einhergehende Hervorhebung zentraler Rechtsinstitute und Kodifizierung von Rechtsprechung. Um eine Verbesserung des Schutzes vor Gewalt zu erreichen, fordert der DAV allerdings eine materielle und verfahrensrechtlich bessere Ausstattung der Gerichte. Außerdem fordert er, ein zeitgemäßes Kindschaftsrecht zu implementieren: Der Gesetzgeber soll die längst überkommene Trennung von Sorge- und Umgangsrecht und dem folgend auch das Sorge- und Umgangsverfahren zugunsten eines einheitlichen Rechtsinstituts der elterlichen Verantwortung aufgeben und die konkrete Ausübung einem einheitlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren vorbehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrial Accelerator Act der Europäischen Union
Im Rahmen des Industrial Accelerator Acts muss sichergestellt werden, dass die EU im Automobilbereich konsequent auf marktverzerrende, protektionistische Maßnahmen verzichtet. Eingriffe sollten strikt auf klar definierte Ausnahmefälle und einen engen, verhältnismäßigen Rahmen beschränkt bleiben. Vorgaben auf Fahrzeug- oder Komponentenebene müssen praktikabel ausgestaltet und umsetzbar sein. Sie dürfen nicht in Konflikt mit bestehenden Freihandelsabkommen geraten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industrial Accelerator Act der Europäischen Union
Im Rahmen des Industrial Accelerator Acts muss sichergestellt werden, dass die EU im Automobilbereich konsequent auf marktverzerrende, protektionistische Maßnahmen verzichtet. Eingriffe sollten strikt auf klar definierte Ausnahmefälle und einen engen, verhältnismäßigen Rahmen beschränkt bleiben. Vorgaben auf Fahrzeug- oder Komponentenebene müssen praktikabel ausgestaltet und umsetzbar sein. Sie dürfen nicht in Konflikt mit bestehenden Freihandelsabkommen geraten.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
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29.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der CO2 Regulierung für Pkw und Vans
Im Rahmen der Revision der CO2-Flottengesetzgebung für Pkw und Vans werden die CO2-Reduktionsziele 2030 und 2035 überprüft. Dazu hat die Kommission einen Änderungsvorschlag dem EU-Parlament und dem Rat vorgelegt. Die Mercedes-Benz Group AG hat sich im Reviewprozess über den Verband VDA eingebracht und für Technologieneutralität, realistische Zielsetzungen und Flexibilitäten geworben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 24.08.2026
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Adressatenkreis:
-
29.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: