Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.065)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für die Einführung eines Soft-Loan-Instruments ein, mit dem Wasserstoffprojekte mit Lieferperspektive nach Deutschland indirekt gefördert werden können ohne direkte CAPEX-Subventionen und unter Einbindung deutscher Anlagen- und Technologieanbieter in internationale Projekte. Vergleichbare Instrumente sind in anderen Industrieländern etabliert; ein deutsches Pendant würde den Importhochlauf unterstützen und zugleich die Wettbewerbsposition deutscher Zulieferer stärken.

    • Bereitgestellt von: ACWA Power am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf dient der Stärkung der natürlichen Infrastruktur sowie der Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Definition der „Natürlichen Infrastruktur“, Änderungen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und den Kompensationsmaßnahmen, die Einführung von Naturgutschriften, Regelungen zur Mehrfachnutzung von Naturschutzmaßnahmen sowie Anpassungen beim überragenden öffentlichen Interesse bestimmter Naturschutzbelange. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen zu Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrsinfrastrukturen, zur Organisation von Kompensationsmaßnahmen sowie zu Übergangs- und Verfahrensregelungen.

    • Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Textilreinigungs-Verband setzt sich für eine unionsrechtskonforme und praxistaugliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe ein. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, dass Textilservice-Unternehmen (Textilleasing/-miete einschließlich Pflege, Reparatur und Rückführung) nicht als Hersteller im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie gelten und daher nicht den EPR-Pflichten unterfallen. Zudem soll sich der Anwendungsbereich der EPR auf Konsumtextilien beschränken und gewerblich genutzte Textilien (B2B) ausnehmen. Bestehende, funktionierende Kreislauf- und Mehrwegsysteme des Textilservice sowie die besonderen Anforderungen an Berufs-, Schutz- und Hygienetextilien sind bei der nationalen Umsetzung ausdrücklich zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begleiten die Umsetzung des Ökodesign-Modernisierungsgesetzes und fordern eine rechtsverbindliche Klarstellung, dass das Überlassen von Textilien im Leasing- oder Mietservice kein „Bereitstellen auf dem Markt“ darstellt. Textildienstleister sind Eigentümer und Endnutzer, keine Hersteller. Sie dürfen nicht mit den Kennzeichnungs- und Haftungspflichten der Ökodesign-Verordnung belastet werden, da sie keinen Einfluss auf das Produktdesign haben. Zudem lehnen wir produktspezifische ökologische Profile für Wäschereien ab; deren Ressourcenverbrauch wird bereits praxisgerecht über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfasst und lässt sich nicht auf Einzeltextilien herunterbrechen. Wir fordern den Schutz zirkulärer B2B-Mehrwegmodelle vor bürokratischen Doppelbelastungen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5141 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern im Zuge der EnWG-Novelle (BT-Drs. 21/5440) eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Gas- und Wasserstoffinfrastruktur. Großwäschereien benötigen erhebliche Mengen an Prozesswärme und sind für eine erfolgreiche Dekarbonisierung zwingend auf bezahlbare klimaneutrale Gase angewiesen. Der Verband setzt sich dafür ein, dass beim Umbau der Netze nicht nur die Großindustrie, sondern auch der dezentrale, systemrelevante Mittelstand direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Die Transformation darf nicht zu einer Kostenfalle werden; Netzentgelte müssen fair verteilt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wäscheversorgung für Krankenhäuser und Pflegeheime nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der laufenden und künftigen Gesetzgebungsverfahren zum EEG sowie zum EnWG wird eine praxisgerechte, rechtssichere und investitionsfördernde Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Energiewende angestrebt. Das Regelungsvorhaben umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Ausbau EE, Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen in das Energiesystem, Weiterentwicklung der Netzregulierung, Schaffung effizienter Anschluss- und Betriebsbedingungen. Ziel ist es, die praktische Umsetzbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu verbessern, Investitionssicherheit zu stärken, Bürokratie abzubauen und einen klimaneutralen Umbau des Energiesystems zu unterstützen. Fachliche Stellungnahmen werden zu den jeweiligen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung eingebracht.

    • Bereitgestellt von: EDP Renewables Europe am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem Regelungsvorhaben wird am 23.09.2026 ein Parlamentarischer Abend durchgeführt, um einen konzentrierten Rahmen für den Austausch zur Primärversorgung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Versorgung anzubieten.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich gegen die Umwandlung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) in eine entsprechende EU-Verordnung ein. Die UGP-Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten hinreichend Flexibilität, um unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungsmechanismen Rechnung zu tragen. Eine unmittelbar geltende UGP-Verordnung birgt das Risiko, Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten zu induzieren. Dies würde zu bürokratischen Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen, ohne dass hierdurch ein Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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