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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.137)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      GFI Europe setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Biotech Act I und II für förderliche Rahmenbedingungen für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel starkmacht, insbesondere für Lebensmittel auf Basis von Zellkulturen und modernen Fermentationsverfahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer effizienteren Umsetzung des Zulassungsverfahrens für neuartige Lebensmittel sowie auf der Skalierung der Technologien.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      GFI Europe setzt sich dafür ein, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene im Biotech Act I und II für förderliche Rahmenbedingungen für biotechnologisch hergestellte Lebensmittel starkmacht, insbesondere für Lebensmittel auf Basis von Zellkulturen und modernen Fermentationsverfahren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer effizienteren Umsetzung des Zulassungsverfahrens für neuartige Lebensmittel sowie auf der Skalierung der Technologien.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenwärtig fällt für pflanzliche Milchalternativen bei der Mehrwertsteuer der Regelsteuersatz von 19 Prozent an, während für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gilt. GFI Europe setzt sich im Sinn eines fairen Wettbewerbs dafür ein, dass die Steuersätze für diese beiden Produkte derselben Kategorie angepasst werden sollten, idealerweise auf Höhe des ermäßigten Steuersatzes, da es sich bei beiden Lebensmitteln um Grundnahrungsmittel handelt. Das Gesetzesvorhaben, das damit verbunden ist, ist das Jahressteuergesetz 2024 im Geschäftsbereich des BMF.

    • Bereitgestellt von: The Good Food Institute Europe ASBL am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt werden gesetzliche und untergesetzliche Änderungen zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen im SGB IX und angrenzenden Vorschriften. Dazu gehören insbesondere: Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX als Wirksamkeitsvoraussetzung für Arbeitgeberentscheidungen; Absenkung und prozentuale Klarstellung von Voll- und Teilfreistellungen einschließlich Berücksichtigung verteilter Standorte, Reisezeiten und Schichtsysteme; gesetzliche Absicherung der Verbands- und Arbeitskreisarbeit der SBV; verbindliche Einbindung der SBV in BEM, Stellenbesetzungen, Betriebs- und Behördenbegehungen sowie digitale Barrierefreiheit; Modernisierung des Wahlrechts einschließlich Hybridwahlen; Absicherung von Schulungen, Stellvertretungen, Räumen und Sachmitteln.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 20.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Förderung für Gebrauchtwagen Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur muss vorangetrieben werden. Niedrigere und transparente Ladestromkosten durch Reduzierung von Netzentgelten und Stromsteuer würden den Betriebskostenvorteil der E-Mobilität erst erlebbar machen.

    • Bereitgestellt von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 209/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine rein formale oder pauschale Einstufung, ob es sich um ein Altfahrzeug handelt oder ob das Fahrzeug weiterbetrieben werden kann, allein durch eine Bewertung beispielsweise durch Prüforganisationen, da dies reparaturfähige Fahrzeuge vorschnell dem Markt entziehen würde. Die erweiterte Herstellerverantwortung muss tatsächlich bei den Herstellern verbleiben. Kosten und organisatorische Pflichten dürfen nicht indirekt auf Handel und Werkstätten verlagert werden.

    • Bereitgestellt von: Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5862 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Die Position der Bundesregierung zu dem von der Europäischen Kommission vorangetriebenen Konzept einer Kreislaufwirtschaft
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund fordert die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie es ihn bereits im Steuerrecht gibt. Analog sollte bei der Beitragsbemessung für jedes Kind ein Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes berücksichtigt werden. Die Anknüpfung der Entlastung an das Kinderexistenzminimum würde dauerhaft sicherstellen, dass Familien nur auf den Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen müssen, der ihnen tatsächlich zur Verfügung steht. Dadurch würde verhindert, dass die Sozialabgaben Familienarmut verursachen. Wenn das Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung entschieden hat, dass Familien aufgrund ihres generativen Beitrags bei den Geldbeiträgen entlastet werden müssen, ist das erst recht in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Familienbund fordert zum Bürgergeld den Erhalt einer existenzsichernden Grundsicherungsleistung, die Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, eine gerechte Steuer- und Abgabenpolitik für untere Einkommen sowie sinkende Transferentzugsraten bei Sozial- und Familienleistungen für mehr Lohnabstand, die Förderung stabiler Erwerbsarbeit statt kurzfristiger „Drehtüreffekte“, wohnungspolitische Antworten auf steigende Mietpreise und den Erhalt der Karenzzeit beim Wohnen mindestens für Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, keine Sanktionen auf Wohnkosten mindestens für Familien die Neuberechnung des sozialen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche, die Abschaffung der Minijobs, um das Missbrauchspotential zu senken.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
      2. BT-Drs. 21/4087 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 21/3541 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      3. BT-Drs. 21/4522 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld - c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - ...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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