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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH, BdB, GDV, HDE, BGA) werben gemeinsam für eine strukturelle Modernisierung der Unternehmenssteuern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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23.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für eine „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, regt aber an, bei der Erweiterung der Verordnungsermächtigung zum Bewohnerparken in § 6 Abs. 1 Nr. 15 b) StVG konkret auch die ansässigen Betriebe zu benennen, um eine einheitliche Praxisanwendung zu sichern. Zudem schlägt der ZDH vor, die Belange der Erreichbarkeit des Gewerbes und der Versorgung der Bevölkerung in das StVG aufzunehmen. Darauf hingewiesen wird, dass die Neuregelungen in der StVG zeitnah in die StVO umgesetzt werden sollten und bei dieser Gelegenheit weitere Instrumente zur praxisgerechten Regelung des gewerblichen Stellplatzverkehrs aufgenommen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie und Formatfreiheit
Für eine erfolgreiche Umsetzung aus Handwerkssicht ist eine Formatfreiheit des Nachhaltigkeitsberichts gesetzlich festzulegen. Besonders notwendig ist eine gesetzliche Verankerung des VSME-Standards als Obergrenze für Informationsanforderungen innerhalb der Lieferkette. Zudem ist in der EU-Richtlinie ist in Art. 39 Abs. 4 ein sog. Mitgliedstaatenwahlrecht vor-gesehen, welches explizit nicht nur Wirtschaftsprüfer, sondern auch andere qualifizierte Dritte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorsieht. Hier sollte auch im Referentenentwurf dem Erwägungsgrund 61 der CSRD gefolgt werden, nach dem Unternehmen „auf eine größere Auswahl an unabhängigen Erbringern von Bestätigungsleistungen zugreifen können“ sollten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises (eBA) für Hilfsmittelerbringer
Nach über zweijähriger Projektzeit und parallel zur Implementierung des eBA-Ausgabesystems in den Handwerkskammern, soll der eBA als Antragsvoraussetzung für die Security Modul Card - Typ B (SMC-B) für Hilfsmittelerbringer abgeschafft werden. So sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eine entsprechende Anpassung in § 340 Abs. 5 Satz 2 SGB V vor. Die Gesundheitshandwerke setzen sich nach aktuellem Stand für die Beibehaltung des eBA ein, der Ausdruck Ausdruck der Meisterpräsenzpflicht in den zulassungspflichtigen Gesundheitshandwerken ist.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Kabinettsbeschluss)
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum 7. Mehrkostenbericht des GKV-SV
Der GKV-SV veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Im aktuellen 7. Bericht (Berichtszeitraum Kalenderjahr 2024) fordert der GKV-SV vom Gesetzgeber, die Hilfsmittelerbringer zu verpflichten, die Gründe der Versicherten für eine zu Mehrkosten führende Versorgung zu dokumentieren. Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke lehnt dies aus Kosten- und Bürokratiegründen entschieden ab.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in § 2a Abs. 1 Nr. 11 SchwarzArbG-E wird begrüßt. Die klarstellende Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem SchwarzArbG gem. § 2a Abs. 1 Nr. 9 ist positiv. Der risikobasierte Prüfansatz nach § 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E darf nicht zulasten kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk gehen. Die Rolle der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien bei der Zusammenarbeit mit der FKS ist zu stärken. Die Handwerkskammern sind als neue Zusammenarbeitsbehörden im SchwarzArbG aufzunehmen, um einen besseren Datenaustausches mit der FKS zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BR-Drs. 361/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung des Schwellenwerts in § 1 Abs. 1 S. 1 BTTG-E auf 150.000 Euro; der jetzige Schwellenwert ist mit 50.000 Euro zu niedrig angesetzt. Zeitliche Differenzierung der einzuhaltenden Tarifregelungen in § 5 Abs. 1 S. 3 BTTG-E ist unzureichend; zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen des Handwerks bedarf es wenigstens einer Karenzzeit von sechs Monaten und weiterer Entlastungeffekte bzgl. der mit dem BTTG-E einhergehenden Nachweis- und Dokumentationspflichten. Anspruch der Arbeitnehmer auf die RVO-Arbeitsbedingungen trägt Unfrieden in den Betrieb, da je nach Auftraggeber (Bund/Land/privat) unterschiedliche Beschäftigungsbedingungen gelten können. Keine zufriedenstellende Lösung im Fall konkurrierender RVO-Anträge und im Umgang mit regionalen Tarifverträgen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BR-Drs. 381/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung und Bürokratieabbau von Netzzugangsverfahren
Das Netzanschlussverfahren ist für das Handwerk von zentraler Bedeutung, da es die technische und rechtliche Schnittstelle zwischen den Tätigkeiten des Handwerksbetriebs und der öffentlichen Energieversorgung darstellt. Reibungslose Verfahren steigern die Effizienz, reduzieren Bürokratie und ermöglichen mehr Projekte bei geringerem administrativem Aufwand.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSI-KritisV [alle SG hierzu]
- KSpG [alle SG hierzu]
- BörsG 2007 [alle SG hierzu]
- KStG 1977 [alle SG hierzu]
- StromStV [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- KAV [alle SG hierzu]
- NAV [alle SG hierzu]
- NDAV [alle SG hierzu]
- StromGVV [alle SG hierzu]
- GasGVV [alle SG hierzu]
- ÜNSchutzV [alle SG hierzu]
- SysStabV [alle SG hierzu]
- KapResV [alle SG hierzu]
- NABEG [alle SG hierzu]
- MessbG [alle SG hierzu]
- EWSG [alle SG hierzu]
- StromPBG [alle SG hierzu]
- EWPBG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
Die vorliegenden Pläne der Bundesregierung, mit dem WDModG Reserve und Heimatschutz weiter zu stärken und sowohl strukturell als auch gesellschaftlich zu verankern, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die damit verbundenen Maßnahmen haben Folgen für die auf die Handwerksbetriebe –umso wichtiger ist es daher, Wehrdienst, Berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken. Das BMVg ist daher gefordert, des Handwerks zu berücksichtigen – etwa durch eine vorausschauende langfristige Planung von Übungen. Die Bundeswehr darf nicht in Konkurrenz um Arbeitskräfte eintreten. Eine wie auch immer geartete „Dienstpflicht“ muss zukünftig so ausgestaltet werden, dass sie arbeitsmarkt-neutral bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Vereinfachungen und faire Wettbewerbsbedingungen beim Mindeststeuergesetz
Unser Ziel ist es, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer praxistauglich auszugestalten. Dazu braucht es die vollständige Berücksichtigung der OECD-Leitlinien sowie eine deutliche Reduzierung der umfangreichen Dokumentations- und Reportingpflichten, die Unternehmen massiv belasten. Wichtig ist außerdem, Wettbewerbsnachteile für deutsche und europäische Unternehmen zu vermeiden, insbesondere im Hinblick auf die jüngsten G7-Ausnahmen für US-Unternehmen, die zu erheblichen Verzerrungen führen. Wir treten daher für Vereinfachungen,, Bürokratieabbau und faire Rahmenbedingungen ein und fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine Anpassung oder Aussetzung der Mindeststeuer-Richtline einzusetzen, solange zentrale Volkswirtschaften nicht teilnehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Gebührenerhöhungen basieren ausschließlich auf den Angaben der Eichbehörden bzw. der staatlichen Prüfstellen (S. 46 RefE). Eine objektive Überprüfung der Angaben fand nicht statt. Notwendig sind jedoch konkrete Daten, die die angedachten Gebührenerhöhungen verständlich machen. Die aktuellen Planungen für die einzelnen Gebührensätze benachteiligen das Handwerk mit seinen betriebsspezifischen Größenstrukturen und sind alles andere als marginal, wie das BMWE behauptet. Das Handwerk fordert eine Differenzierung der Gebührenhöhe nach Unternehmensgrößenklassen, um Handwerksbetriebe zu entlasten. Zudem sind eine Evaluation und konkrete Datenerhebung in allen Bundesländern dringend erforderlich, um die tatsächlich notwendige Gebührenhöhe zu ermitteln.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 537/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
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BR-Drs. 537/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Obligatorischer Sachkundenachweis sachgerecht, konsequent und positiv für das Handwerk
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und soll insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele SDG 3 und SDG 13 beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte mit der Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an EU-Recht ein Sachkundenachweis zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen ausschließlich obligatorisch über den Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV erbracht werden müssen, ist dies für das Handwerk als sachgerecht, konsequent und nicht als nachteilig zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung
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BT-Drs. 21/2865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende Risiken für das Handwerk ausräumen und stattdessen Chancen unterstreichen
Die Regelungen sind aus Handwerkssicht grundsätzlich zu begrüßen. Es bedarf einiger Klarstellungen und Schärfungen, um drohende Risiken für das Handwerk auszuräumen und stattdessen die Chancen zu unterstreichen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden, um eine Kontinuität beim Sachkundeerwerb und bei den Auffrischungskursen zu gewährleisten. Um die Bildungsstätten des Handwerks in diesem Bereich nicht zusätzlich zu belasten, sollten aus unserer Sicht keine über die Vorgaben der ChemKlimaschutzV hinausgehenden Anforderungen an die Qualitätssicherung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen formuliert werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase
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BT-Drs. 21/2866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Sachkundenachweises begrüßenswert für das Handwerk
Der fünfte Entwurf des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz ChemG) steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der UN-Generalversammlung vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 20230 für nachhaltige Entwicklung“ und soll insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels SDG 13.1 "Klimaschutz: Treibhausgase reduzieren" beitragen, was unsererseits grundsätzlich zu begrüßen ist. Sollte sich die neue Regelung von § 17 Verbote und Beschränkungen dahingehend bestätigen, dass sie eine Erleichterung des Sachkundenachweises darstellt, so bewerten wir die Anpassung an die F-Gase-Verordnung und an die ODS-Verordnung als eine positive Entwicklung für das Handwerk.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes
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BT-Drs. 21/3511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen bei Kaufpreisgestaltung, Sachverständigennachweisen und DLS
Die verbindliche Kaufpreisaufteilung nach § 9b EStDV-E soll so ausgestaltet werden, dass Abweichungen von der Arbeitshilfe ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand möglich bleiben. Bei der Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer nach § 11c Abs. 1a EStDV-E soll nicht nur ein Gutachten nach Vor-Ort-Besichtigung zulässig sein, sondern auch andere geeignete Nachweise. Zudem sollen neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auch ISO/IEC 17024-zertifizierte Sachverständige anerkannt werden. Die geplante Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) soll nicht zum 1.1.2027 in Kraft treten, sondern erst nach klarer Definition der einzubeziehenden Werte und Datensätze sowie nach Einführung einheitlicher technischer Standards mit angemessenen Übergangsfristen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung für KMU
Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
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BT-Drs. 21/1925
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte nationale Umsetzung der novellierten Richtlinie über Industrieemissionen (IED)
Wir sprechen uns für eine 1:1-Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) aus – mit klaren Ausnahmen für baubegleitende Zwischenlager, einer funktionalen Definition des Entstehungsorts sowie praktikablen Übergangsfristen. Die Umsetzung darf die Transformation zur Klimaneutralität nicht behindern, sondern muss praxistauglich, mittelstandsgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden Herausforderungen im Transformationsprozess – wie Fachkräftemangel, Materialkosten und komplexe Planungsanforderungen – ist jede neue Regulierung besonders sorgfältig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit zu prüfen, wofür wir uns nachdrücklich aussprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Handwerkerregelung in § 1 Abs. 2, Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz
Der ZDH regt an, eine Optimierung der jetzigen Ausnahme in § 1 (2) Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz zu prüfen, ob im Sinne des Grundsatzes der Gleichbehandlung und zur Wahrung des Rechtsfriedens auch „mit dem Handwerk vergleichbare Tätigkeiten“ in die Ausnahmebestimmung aufgenommen werden können. Zudem regt der ZDH zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten für Behörden und Betroffene an, noch kleinere Klarstellungen im 2. Teil der Handwerkerausnahme (Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern) vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des Entwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes
Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: