Stellungnahmen/Gutachten
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94 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 6"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (94)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Rentenversicherung stärken
Stärkung Solidargemeinschaft der Rentenversicherung durch Erweiterung des versicherten Personenkreises hin zu einer Erwerbstätigenversicherung mit obligatorischer Absicherung neuer Selbstständiger und Einbezug Beamte/ Parlamentarier; bessere Absicherung Berufsunfähigkeit; Einführung eines permanenten Rentenanwartschaftssplittings zur Milderung des Risikos der Altersarmut in Folge von Scheidung; Reform Hinterbliebenenversorgung; Anhebung Reha-Deckel; Abschaffung „Zwangsverrentung“ im SGB II; bessere Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie, die durch Sorgearbeit Pflege entstehen sowie Haft; Überarbeitung Minijobregelung; Verbeiterung Finanzbildung in der Bevölkerung verbreitern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for stabilising the German pension system
An aging population is placing a strain on Germany's statutory pay-as-you-go pension system. The contributions paid by workers are not sufficient to pay the pensions, and the government has to finance the deficit every year (2023 - around 100bn). State pensions in Germany constitute more than three quarters (76%) of the income of pensioners, and occupational pensions constitute only 8%. Nearly 60% of household financial assets in Germany are in deposits or life insurance. The share of capital market instruments (bonds, pension funds, investment funds or equities) is significantly lower than in other markets. Existing private pension products have not delivered attractive returns for citizens. Experience from other countries points to some solutions which can also be effective in Germany.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Formulierungshilfe soll Erwerbstätigkeit neben dem Rentenbezug erleichtert werden
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 12.02.2025
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Adressatenkreis:
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27.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltige Aufstellung der Sozialen Sicherungssysteme
Interessenvertretung wird hinsichtlich der sozialen Sicherungssysteme betrieben. Insbesondere im Hinblick auf die Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung. DIE FAMILIENUNTERNEHMER/DIE JUNGEN UNTERNEHMER drängen hier auf Reformen und eine nachhaltige Aufstellung der sozialen Sicherungssysteme.
- Bereitgestellt von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klärung des Status von Freiberuflern
Der Bildungsverband will erreichen, dass der Beschäftigten-Status von Freiberuflern in der Weiterbildung geklärt wird. Ziel ist, Rechtssicherheit für die Verbandsmitglieder, möglichst in einer Form, die ihnen weiterhin unternehmerische Flexibilität ermöglicht. Hintergrund ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“. Demnach müssen Honorarkräfte in bestimmten Fällen wie fest angestellte Mitarbeiter:innen behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
Die Versicherungswirtschaft sieht eine übermäßige Belastung der jüngeren Generation und setzt sich für eine gezielte Stärkung der 2. und 3. Säule der Altersvorsorge ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es ist ein Digitalisierungs-Zuschlag erforderlich, der die notwendige finanzielle Grundlage für Rehabilitationseinrichtungen schafft, um das Ziel der erfolgreichen Digitalisierung zu erreichen. Für Investitionen in eine moderne und sichere IT und ihren Betrieb sind ausreichend Mittel notwendig.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines am Kapitalmarkt gedeckten Instruments der privaten Altersvorsorge
Der Sparda-Verband tritt für Reformen in der Altersvorsorge ein. Wir unterstützen daher, dass mit dem Rentenpaket II eine Stiftung gegründet werden sollte, welche mit am Kapitalmarkt anzulegenden Mitteln ausgestattet werden soll, um die 1. Säule abzusichern. Gleichzeitig halten wir hier ein größeres Volumen für notwendig und wollen auch die private Altersvorsorge weiter stärken. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass ein solches kapitalgedecktes Element geschaffen wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentenpaket II generationengerecht gestalten
Die INSM setzt sich gegen die Festschreibung des Rentenniveaus auf 48% ein, Stichwort Haltelinie. Ferner ist sie für eine Neugestaltung des Generationenkapitals hinsichtlich einer Stärkung der bestehenden privaten Altersvorsorge.
- Bereitgestellt von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung
Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals
Ablehnung des Festschreibens des Rentenniveaus bei 48%; Befürwortung der stärkeren Berücksichtigung der Komponente "Kapitaldeckung"; Realisierung der Kapitaldeckung über die Altersvorsorge-Säulen 2 (bAV) und 3 (privat), nicht über Säule 1 (gesetzliche Rente).
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der doppelten Verbeitragung von Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit in der berufsständischen Versorgung und in der Deutschen Rentenversicherung Sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, im Notdienst und in der Praxisvertretung insbesondere, wenn diese als Nebentätigkeit ausgeübt wird Sicherung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit durch Vermeidung sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für eine gründerfreundliche Ausgestaltung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.04.2025
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Adressatenkreis:
-
02.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung von Personalkosten in Reha-Kliniken
§ 15 Abs. 3 SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz
Ablehnung des Festschreibens des Rentenniveaus bei 48%; Befürwortung der stärkeren Berücksichtigung der Komponente "Kapitaldeckung"; Realisierung der Kapitaldeckung über die Altersvorsorge-Säulen 2 (bAV) und 3 (privat), nicht über Säule 1 (gesetzliche Rente).
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktionsplan für Übergänge auf einen allgemeinen Arbeitsmarkt
Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie sieht sich in besonderer Weise den Personengruppen mit komplexen Rehabilitationsbedarfen verpflichtet, damit auch einem auf die Belange dieser Personen ausgerichtetem Versorgungsystem.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 17.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Verband ist gegen den geplanten Änderungen- die Rentenauszahlungen und die Geldleistungen der Sozialleistungsträger nur noch (mit wenigen Ausnahmen) auf ein Konto zu überweisen. Ebenfalls bewerten wir kritisch, dass die Rentenversicherung bei Rentenauszahlungen nur die Kosten bis zur eigenen Bank übernehmen soll. Die geplante Übertragung der Aufgabe der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA kann den Zugang zu dauerhaften Angeboten, bundesweit zu verbessern, allerdings muss sichergestellt werden, dass kultursensible und niedrigschwellige Beratung weiterhin möglich ist. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren sollten regelhaft förderfähig werden. Wir fordern auch, dass das Fallmanagement diskriminierungskritisch, kontextsensibel und mehrsprachig erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 27.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: