Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) 6 3.2 Anfechtung durch..., ...1600b Abs. 4, § 185 Abs. 2 FamFG-E) 9 3.4 Anerkennungssperre..., ...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) Mit dem vorliegenden..., ...werden sollen (§ 175 Abs. 2 FamFG). Auch im Rahmen der Anfechtung..., ... Neuregelung des § 175 FamFG-E (persönliche Anhörung..., ... Kindes nicht auf § 159 FamFG Bezug genommen bzw. verwiesen..., ...1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E) Entsprechend der ausdrücklichen..., ...Außerdem sieht § 185 Abs. 2 FamFG-E die Möglichkeit der ..., ...ist, erfolgen muss (§ 180 FamFG-E). Die Geschäftsstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
- Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Parallelvorschrift § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG idF v. 17.12.2008: „Die..., ...des § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die „Kenntnis von ..., ...der § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die Zustellung abstellen..., ... des § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingegangen angesehen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterbringungssachen § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E ......................., ...Ortsbegehung § 319 Abs. 1, Abs. 2 FamFG ........................., ...Versorgung § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG ........................., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG ........................., ...Verfahrenspfleger (§ 317 ff. FamFG) und weitere verfahrensrechtlichen..., ...Unterbringungssachen § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E A) Beabsichtigte..., ...gemäß § 315 Abs. 1 Nummer 4 FamFG-E soll der besonderen ..., ... § 319 Abs. 1, Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Verfahrenspflegers nach § 317 Abs. 1 FamFG-E in allen Unterbringungssachen..., ... § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer § 321 FamFG enthält bisher keine konkreten..., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung § 331 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 8. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG). Zudem sind einstweilige..., ...Während sich schon der § 155 FamFG als zahnloser Tiger erwies..., ...werden, indem der § 155 FamFG auf alle Vaterschaftsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht verhindern
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins spricht sich für folgende Punkte aus: Verhinderung der Ausweitung Ärztlicher Zwangsmaßnahmen; Sicherstellung der grundrechtsschonenden Umsetzung, insbesondere des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung; Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Umsetzbarkeit vorgesehene Schutzmechanismen und Verhinderung ihrer Umgehung sowie Einführung einer vollständigen und bundeseinheitlichen Erfassung und Statistik aller ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM).
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 321 Abs. 1, 331 Abs. 2 FamFG n.F. Die Geschäftsstelle..., ...insbesondere den in § 331 Abs. 2 FamFG n.F. aufgenommenen Ausschluss..., ... BGB n.F., § 321 Abs. 3 FamFG n.F. Kritisch sieht die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung
Entwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils bzgl. des geplanten Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anfechtungsverfahren (§ 175 Absatz 2 FamFG-E) 9 1.3.4. „Zweite Chance..., ...Beziehung (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) 9 1.3.5. Anerkennungssperre..., ...Anfechtungsverfahren (§ 175 Absatz 2 FamFG-E) Der Entwurf sieht ..., ...werden soll (§ 175 Absatz 2 FamFG-E). Die Geschäftsstelle..., ...Anfechtungsverfahren in § 175 FamFG statt – systematisch konsistent – über § 159 FamFG zu regeln, ist nicht ohne..., ...Be-ziehung (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Der Entwurf sie eine..., ...soll mit § 185 Absatz 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ..., ...5 BGB-E, § 180 Absatz 2 FamFG-E). Eine Ausnahme ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2017/21) soll eine Anpassung der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung rechtlich vorgenommen werden. In der Stellungnahme wird angemerkt, dass insbesondere Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien in einer Gesetzesänderung mitgedacht werden müssen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zweiten Chance nach §185 FamFG Der Referentenentwurf..., ...Zweck soll § 185 Absatz 2 FamFG-E die Wiederaufnahme bereits..., .... 4 BGB-E, § 175 Abs. 2 FamFG-E und § 1600 Abs. 2 BGB-E..., ... Abs. Seite 5 von 5 2 FamFG-E). Im Rahmen der Anfechtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)
Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...außergerichtlicher Kosten, § 81 I 1 FamFG) De lege lata: 1.060,85..., ...verfahrenskostenhilfeberechtigt, so führt der § 81 II FamFG – welcher ohnehin selten..., ...solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X wäre gerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen-kreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 9...., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeistände nach § 158c Abs. 1 FamFG aus-zugestalten. Eine..., ...Veränderungen vorgeschlagen: § 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...entsprechend anzuwenden. § 318 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...Verfahrenspflegers gilt § 277. § 419 FamFG Verfahrenspfleger (1)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...Nr. 4 ZPO sowie in § 10 FamFG überzeugt nicht (mehr)..., ...spiegelbildlich in § 10 FamFG wiederfinden. Es ist sachlich..., ...ermitteln. Insoweit wird § 10 FamFG entsprechend zu ergänzen..., ...Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...weiter vorgeschlagen, § 10 FamFG wie folgt zu ergänzen:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
19.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) Nummer 4 (§ 317 FamFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zusammenhang mit § 185 FamFG-Ref-E zu sehen, die beide..., ...ebenso wie in § 185 Abs. 2 FamFG-RefE (dazu sogleich) die..., ... kann. Zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE Mit § 185 Abs. FamFG-RefE soll die vom Bundesverfassungsgericht..., ...Ausführungen zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE nicht, was damit ..., ...denen nach § 175 Abs. 2 FamFG-RefE jeweils die Eltern..., ...1600b BGB-RefE und § 185 FamFG-RefE gefundenen Lösungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
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01.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichts- barkeit (FamFG). Danach ist das Gericht..., ...beteiligen (§ 315 Absatz2 FamFG). Auch können im Interesse..., ... werden (§ 315 Absatz 4 FamFG). Die Be- teiligten..., ...ebenfalls anzuhören (§§ 319 f. FamFG). Für die Anhörungen..., ...dieser Zeit den §§312ff. FamFG und den §§ 70 ff. FamFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... V. m. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG Der Entwurf sieht – in..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) führt angesichts der ..., ...§ 7 die von § 10 Abs. 2 FamFG abweichende Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert beschleunigte Digitalisierung notarieller Verfahren und klare Umsetzungsvorgaben
Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die eine verpflichtende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Aufgrund eines Urteils des BverfG sollen die Anfechtungsrechte leiblicher Väter reformiert werden. Das ZFF fordert stattdessen eine umfassende Reform des Abstammungsrechts: Soziale Elternschaft muss im Interesse des Kindeswohls gestärkt werden, statt biologische Abstammung weiter aufzuwerten. Zudem gilt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – etwa durch die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien, die Möglichkeit einvernehmlicher Mehrelternschaft sowie die Berücksichtigung von Patchworkfamilien. Auch Diskriminierungs- und Gewaltschutz müssen konsequent einbezogen werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt das ZFF ab, da er Konflikte verschärfen, verlässliche Bindungen schwächen und bestehende Spielräume für Familienvielfalt ungenutzt lassen würde.
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...Belastbarkeit des Kindes (§ 175 FamFG-E). Der Wille des Kindes..., ...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...und“ ersetzt wird (§ 185a FamFG-E). Die zweite Chance..., ...Anfechtungsverfahren anzuhören sind (§ 175 FamFG-E). Erforderlich sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) ein, womit eine Regelungslücke..., ...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) Ähnlich verhält es sich..., ...JVEG in § 185c Absatz 2 FamFG. Gleichzeitig müssen ..., ...vorgeschlagenen Formulierung für das FamFG würde sogar zum Widerspruch..., ...genannten Änderungen im FamFG muss die wiederkehrende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die kostengünstiger ..., ...Vertretungsregelung nach § 10 FamFG, die eine Vertretung insbesondere..., ...diesem bereits in § 10 FamFG enthaltenen, zur Auslegung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die zur Feststellung ..., ...klarstellend § 97 Absatz 1 Satz 2 FamFG). Schließlich sollten..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu. Grund für ein Verfahren..., ...nach den Vorschriften des FamFG ist die Orientierung am..., ...nach - 29 - §§ 49 ff. FamFG. Modifiziert wird dies..., ...Falle von § 81 Absatz 2 FamFG aufzuerlegen sind. So ..., ...Amtsermittlungsgrundsatz nach § 26 FamFG. Im Regelfall wird das..., .... Der Verweis auf § 216 FamFG gibt den Gerichten ausreichende..., ...Beschwerde regeln die §§ 58 ff. FamFG. Wie in den Verfahren..., ...Anordnungen möglich. Der in § 57 FamFG genannte Grundsatz der..., ... Familiensachen (BeckOK FamFG/Schlünder, 45. Ed. 1.1.2023, FamFG § 57 Rn. 4). Betroffene..., ...Gerichtsverfahren regelt § 7 FamFG. Sie ist – anders als ..., ...Fällen des § 81 Absatz 2 FamFG überschaubar zu halten..., ...schwerderecht nach den §§ 58 ff. FamFG zu, vergleichbar der Rechtslage..., ...Änderungsverfah- rens gemäß § 54 FamFG zu berücksichtigen. Das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Absatz 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht..., ...insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung findet). Auch..., ...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, weist der djb..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ...
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Zu Regelungsvorhaben: