Stellungnahmen/Gutachten
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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 31 der Istanbul-Konvention..., ...wird verzögert. § 57 FamFG (Erweiterung auf alle ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Wenn eine gewaltbetroffene..., ...Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E. Eine explizite Erwähnung..., .... Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) In Fällen häuslicher..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Obwohl in FamFG bereits..., ...einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung..., ...Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Die Änderungen bzw..., ...Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende..., ...Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Insbesondere setzt ein..., ...der Behörde gemäß § 417 FamFG voraus. Außerdem muss..., ... angehört werden (§ 420 FamFG). Beides sind zwingende..., ...Ausländerakte entgegen § 417 FamFG nicht vorgelegt oder vom Gericht entgegen § 26 FamFG nicht beigezogen, fehlt..., ...Verfahrenspfleger gemäß § 419 FamFG? Ein Verfahrenspfleger ist gemäß § 419 FamFG zu bestellen, wenn die..., ...Bestellungsverfahren im 7. Buch des FamFG in ähnlicher Weise zu ..., ...AufenthG selbst im 7. Buch des FamFG sachgerechter und besser..., ...Anwaltverein folgende Änderung des FamFG vor: 1. § 417 Abs. 2 FamFG wird um folgenden Satz..., ...hinzuweisen. 2. § 418 Abs. 2 FamFG wird wie folgt geändert..., ...hinzugezogen. 3. Nach § 419 FamFG wird folgender § 419a FamFG eingefügt: (1) Abweichend..., ...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...entsprechend. 4. In § 420 FamFG ist folgender Abs. 1 a..., ...einzufügen: Auf § 419a FamFG ist zu Beginn der Anhörung..., .... 5. In § 427 Abs. 1 FamFG werden folgende Sätze ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jugendämter) ist in § 216b FamFG-E nur als Soll-Vorschrift..., ...Trainingskurs nach §§ 95 FamFG, 888 ZPO (Bl. 32 d. E...., ...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Aufenthaltsüberwachung Obwohl § 94 Abs. 1 FamFG-E als Kann-Vorschrift ..., ...formuliert § 94b Abs. 2 FamFG-E noch einmal eine explizite..., ...verfahrensrechtliche Regelung in § 216b FamFG-E ist in ihrem Anwendungsbereich..., ...Verhältnis zu den §§ 33 und 34 FamFG nicht plausibel gelöst..., ...ist. Während nach § 33 FamFG das Gericht das persönliche..., ...ist die Regelung in § 34 FamFG, die die Grundzüge der..., ...kann. Da § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG ein „Doppelcharakter“ ..., ... Form, dass § 34 Abs. 3 FamFG unberührt bleibt. Zu..., ...Zusammenhang trifft (§ 26 FamFG), wobei nicht aus dem ..., ...Wahlgerichtsständen nach § 211 FamFG Gebrauch macht. Hier sind..., ...zunächst nach § 216b Abs. 5 FamFG-E zu erwirken, zumindest..., ...Anordnungsver-fahren. § 216b Abs. 5 FamFG ist als Kann-Vorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes im Familienverfahren, den Wahlgerichtsstand für Betroffene häuslicher Gewalt, die stärkere Berücksichtigung von Gewaltkontexten in Kindschaftsverfahren, die verbesserte Rolle des Verfahrensbeistands, die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung in grenzüberschreitenden HKÜ-Verfahren und die erleichterte Scheidung bei häuslicher Gewalt.Zugleich fordern wir einen erweiterten Schutz auch ohne Gewaltschutzanordnung, eine unverzügliche Gefährdungsanalyse,verbindliche Fortbildungsstandards zu Gewalt, Trauma, Diversität und Diskriminierung für Fachkräfte und Richter*innen, hohe Datenschutzstandards sowie kostenfreie Dolmetschleistungen für alle. Zudem müssen aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten gewaltbetroffener Migrant*innen stärker berücksichtigt werden
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 15.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Örtliche Zuständigkeit - § 152 FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...häuslicher Gewalt § 156 - 156a FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Maßnahmen zu ergreifen.“ § 156a FamFG-E Die ausdrückliche Verankerung..., ...mit dem Kind - § 158a-d FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Übermittlung des Antrags - § 211a FamFG-E Der Verband begrüßt..., ...Verfahren § 158c Abs. 2 FamFG-E Dass Verfahrensbeistände...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung
Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kammer Seite 3 von 4 • FamFG entsprechend anpassen ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neben Fachärzt*innen..., ... Weitere Änderungen zum FamFG • Änderungsvorschlag ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) 6 3.2 Anfechtung durch..., ...1600b Abs. 4, § 185 Abs. 2 FamFG-E) 9 3.4 Anerkennungssperre..., ...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) Mit dem vorliegenden..., ...werden sollen (§ 175 Abs. 2 FamFG). Auch im Rahmen der Anfechtung..., ... Neuregelung des § 175 FamFG-E (persönliche Anhörung..., ... Kindes nicht auf § 159 FamFG Bezug genommen bzw. verwiesen..., ...1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E) Entsprechend der ausdrücklichen..., ...Außerdem sieht § 185 Abs. 2 FamFG-E die Möglichkeit der ..., ...ist, erfolgen muss (§ 180 FamFG-E). Die Geschäftsstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
- Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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Adressatenkreis:
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17.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Parallelvorschrift § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG idF v. 17.12.2008: „Die..., ...des § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die „Kenntnis von ..., ...der § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die Zustellung abstellen..., ... des § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingegangen angesehen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterbringungssachen § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E ......................., ...Ortsbegehung § 319 Abs. 1, Abs. 2 FamFG ........................., ...Versorgung § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG ........................., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG ........................., ...Verfahrenspfleger (§ 317 ff. FamFG) und weitere verfahrensrechtlichen..., ...Unterbringungssachen § 315 Abs. 3 FamFG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Nach § 315 Abs. 3 Nr. 2 FamFG-E soll in Verfahren nach..., ...Beteiligung in § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E vorsah, ist die Beteiligung..., ...Ortsbegehung § 319 Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...sah in § 319 Abs. 1 S. 2 FamFG-E vor, dass sich das Gericht..., ...sah in § 319 Abs. 1 S. 2 FamFG-E vor, dass das Gericht..., ...Verfahrenspflegers nach § 317 Abs. 1 FamFG-E in allen Unterbringungssachen..., ...Versorgung § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer § 321 FamFG enthält bisher keine konkreten..., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung § 331 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Ausnahmeregelung für Zwangsbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern klarer, praxisnah und medizinisch konkret ausgestaltet wird, damit Patientenschutz und Behandlungsqualität tatsächlich gewährleistet sind.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterbringungssachen § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E ......................., ...Ortsbegehung § 319 Abs. 1, Abs. 2 FamFG ........................., ...Versorgung § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG ........................., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG ........................., ...Verfahrenspfleger (§ 317 ff. FamFG) und weitere verfahrensrechtlichen..., ...Unterbringungssachen § 315 Abs. 1 Nr. 4 FamFG-E A) Beabsichtigte..., ...gemäß § 315 Abs. 1 Nummer 4 FamFG-E soll der besonderen ..., ... § 319 Abs. 1, Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Verfahrenspflegers nach § 317 Abs. 1 FamFG-E in allen Unterbringungssachen..., ... § 321 Abs. 2, Abs. 3 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer § 321 FamFG enthält bisher keine konkreten..., ...Anordnung § 331 Abs. 2 FamFG A) Beabsichtigte Neuregelung § 331 Abs. 1 FamFG sieht vor, dass das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 8. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung
Entwurf zur Umsetzung des BVerfG-Urteils bzgl. des geplanten Gesetzes zur Vaterschaftsanfechtung
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 15.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anfechtungsverfahren (§ 175 Absatz 2 FamFG-E) 9 1.3.4. „Zweite Chance..., ...Beziehung (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) 9 1.3.5. Anerkennungssperre..., ...Anfechtungsverfahren (§ 175 Absatz 2 FamFG-E) Der Entwurf sieht ..., ...werden soll (§ 175 Absatz 2 FamFG-E). Die Geschäftsstelle..., ...Anfechtungsverfahren in § 175 FamFG statt – systematisch konsistent – über § 159 FamFG zu regeln, ist nicht ohne..., ...Be-ziehung (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Der Entwurf sie eine..., ...soll mit § 185 Absatz 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ..., ...5 BGB-E, § 180 Absatz 2 FamFG-E). Eine Ausnahme ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2017/21) soll eine Anpassung der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung rechtlich vorgenommen werden. In der Stellungnahme wird angemerkt, dass insbesondere Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien in einer Gesetzesänderung mitgedacht werden müssen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zweiten Chance nach §185 FamFG Der Referentenentwurf..., ...Zweck soll § 185 Absatz 2 FamFG-E die Wiederaufnahme bereits..., .... 4 BGB-E, § 175 Abs. 2 FamFG-E und § 1600 Abs. 2 BGB-E..., ... Abs. Seite 5 von 5 2 FamFG-E). Im Rahmen der Anfechtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht verhindern
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins spricht sich für folgende Punkte aus: Verhinderung der Ausweitung Ärztlicher Zwangsmaßnahmen; Sicherstellung der grundrechtsschonenden Umsetzung, insbesondere des Schutzes der Unverletzlichkeit der Wohnung; Sicherstellung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der Umsetzbarkeit vorgesehene Schutzmechanismen und Verhinderung ihrer Umgehung sowie Einführung einer vollständigen und bundeseinheitlichen Erfassung und Statistik aller ärztlichen Zwangsmaßnahmen und freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM).
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 321 Abs. 1, 331 Abs. 2 FamFG n.F. Die Geschäftsstelle..., ...insbesondere den in § 331 Abs. 2 FamFG n.F. aufgenommenen Ausschluss..., ... BGB n.F., § 321 Abs. 3 FamFG n.F. Kritisch sieht die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG). Zudem sind einstweilige..., ...Während sich schon der § 155 FamFG als zahnloser Tiger erwies..., ...werden, indem der § 155 FamFG auf alle Vaterschaftsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung.
- Bereitgestellt von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensrechtlich verstärkt § 26 FamFG diesen Prüfmaßstab: Das..., ...mehrerer Fachkräfte. § 26 FamFG verpflichtet das Gericht..., ...www.gesetze-iminternet.de/sgb_8/__8a.html [S4] FamFG § 26 – Ermittlung von ..., ...www.gesetze-im-internet.de/famfg/__26.html [S5] UN-Kinderrechtskonvention...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)
Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...außergerichtlicher Kosten, § 81 I 1 FamFG) De lege lata: 1.060,85..., ...verfahrenskostenhilfeberechtigt, so führt der § 81 II FamFG – welcher ohnehin selten..., ...solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X wäre gerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen-kreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 9...., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeistände nach § 158c Abs. 1 FamFG aus-zugestalten. Eine..., ...Veränderungen vorgeschlagen: § 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...entsprechend anzuwenden. § 318 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...Verfahrenspflegers gilt § 277. § 419 FamFG Verfahrenspfleger (1)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die gesetzlichen Regelungen für Sorge-, Umgangs- und sonstige familiengerichtliche Verfahren sollen so geändert werden, dass häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen auf Kinder und betreuende Eltern angemessen berücksichtigt werden. Der Schutz gewaltbetroffener Personen soll insbesondere bei gerichtlichen Entscheidungen, bei der Verfahrensgestaltung, bei persönlichen Anhörungen sowie bei der Anordnung und Durchführung von Umgangskontakten verbessert werden. Zugleich sollen eine sorgfältige Einzelfallprüfung und die Wahrung der Verfahrensrechte aller Beteiligten sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. am 07.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schnittstellen zwischen FamFG, BGB, Gewaltschutzrecht..., ...eine Regelung im BGB, im FamFG oder im Gewaltschutzgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Beseitigung von Missständen bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne eines stärkeren Verbraucher- und Schuldnerschutzes.
- Bereitgestellt von: Frank Michael Goebel am 26.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...Nr. 4 ZPO sowie in § 10 FamFG überzeugt nicht (mehr)..., ...spiegelbildlich in § 10 FamFG wiederfinden. Es ist sachlich..., ...ermitteln. Insoweit wird § 10 FamFG entsprechend zu ergänzen..., ...Änderung von 79 ZPO und § 10 FamFG - Postulationsfähigkeit..., ...weiter vorgeschlagen, § 10 FamFG wie folgt zu ergänzen:...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) Nummer 4 (§ 317 FamFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zusammenhang mit § 185 FamFG-Ref-E zu sehen, die beide..., ...ebenso wie in § 185 Abs. 2 FamFG-RefE (dazu sogleich) die..., ... kann. Zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE Mit § 185 Abs. FamFG-RefE soll die vom Bundesverfassungsgericht..., ...Ausführungen zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE nicht, was damit ..., ...denen nach § 175 Abs. 2 FamFG-RefE jeweils die Eltern..., ...1600b BGB-RefE und § 185 FamFG-RefE gefundenen Lösungen...
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Zu Regelungsvorhaben: