Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

134 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KraftNAV"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (134)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Klarstellung aus, dass die KraftNAV nicht für Speicher gilt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ÜNB aus Anfragen gem. KraftNAV vorliegen, und Projektmeldungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur hat einen Vorschlag für ein Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus höheren Netzebenen veröffentlicht und zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser Vorschlag würde in Regionen mit unzureichenden Netzkapazitäten faktisch neue Projekte mit hohem Netzanschlussbedarf verhindern. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den Standort Deutschland, auch im Hinblick auf Rechenzentren als nötige Infrastruktur für eine souveräne digitale Transformation. Im Folgenden machen wir daher einen Alternativvorschlag, bei dem die Anschlusskapazitäten nach dem Eingangszeitpunkt der Anträge verteilt werden, jedoch nur Anträge berücksichtigt werden, die gewisse Kriterien erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Konsultationspapier der Bundesnetzagentur für ein Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung Az.: BK6-24-245
    • Adressatenkreis:
      • 20.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Das zeigt sich auch in KraftNAV §4 Absatz 7, Nr. 1 und..., ...genutzt werden können. KraftNAV §4 Absatz 7 Nr. 1 bis..., ...Diese sind wieder nah an KraftNAV §4 Absatz 7 Nr. 1 bis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

      • 05.08.2026

      • 10.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 17 EEG-E; § 8 Abs. 3 KraftNAV-E) ....................., ... 17 EEG-E; § 8 Abs. 3 KraftNAV-E) Regelungsinhalt ..., ... 17 EEG-E; § 8 Abs. 3 KraftNAV-E). Bewertung des BBEn...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Netzanschlusspakets, um Netzanschlussverfahren verbindlicher, transparenter und digitaler auszugestalten. Insbesondere sollen verbindliche Fristen, nachvollziehbare Priorisierungskriterien und belastbare Anschlusszusagen eingeführt sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem sollen Energiespeicher diskriminierungsfrei berücksichtigt und Anreize für Flexibilitäten im Netzanschluss geschaffen werden. Die Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und Priorisierungsbefugnissen der Netzbetreiber sollen so angepasst werden, dass Netzengpässe nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen neuer Erzeugungs- und Speicherprojekte führen.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anmerkungen zu Art. 5 – KraftNAV ........................, ...weiteren Ausweitung der KraftNAV abzusehen. Eine vollständige..., ...ANMERKUNGEN ZU ART. 5 – KRAFTNAV Eine Vereinheitlichung..., ...weiteren Ausweitung der KraftNAV abzusehen ist und eine..., ...Erzeugungsanlagen wie KraftNAV ablehnen. BVES e.V. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Novellierung des Energieeffizienzgesetzes mit dem Ziel die Nutzungsverpflichtung von Abwärme beizubehalten, Ausnahmetatbestände zu erweitern, Anpassung der Mengendefinition und des Zeitraums mit Blick auf das regionale Umfeld.

    • Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Realisierungsfahrpläne“ in der KraftNAV, damalige Offshore-Anbindungsverfahren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerksanschluss-Register (§ 9 KraftNAV) aufgeführten Projekte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 21. August 2025 startete das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eine Konsultation zur Erarbeitung einer nationalen Rechenzentrumsstrategie. Das Ministerium beginnt damit, den Koalitionsvertrag umzusetzen, Deutschland als leistungsfähigen, nachhaltigen und souveränen Rechenzentrumsstandort zu etablieren. Die digitale Transformation ist eine der größten Herausforderungen und eine der größten Chancen des 21. Jahrhunderts, die eine leistungsfähige digitale Infrastruktur erfordert. Mit dem Koalitionsvertrag wird endlich politisch anerkannt, dass der Sektor eine besondere Infrastruktur aufbaut und betreibt: Strategisch bedeutsam für Innovation, Wachstum, für Sicherheit, Souveränität und Nachhaltigkeit.

    • Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 28.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Nationale Rechenzentrumsstrategie
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Re-gelungen vornehmen muss. Die KraftNAV stammt aus 2007 und wurde..., ...Erneuerbare-Energie-Gesetz, KraftNAV). 2.3 Stromkosten – ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Netzanschluss ist ein begrenzender Faktor für Energiewende, Elektrifizierung und kommunale Investitionen. Hohe Antragszahlen, fehlende rechtssichere Steuerungsinstrumente und langwierige Genehmigungsverfahren belasten insbesondere kommunale Netzbetreiber. Das Netzanschlusspaket ist zentral, um knappe Netzkapazitäten transparent, steuerbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Der VKU erkennt den Bedarf einer besseren Synchronisierung von EE- und Netzausbau ausdrücklich an.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Realisierungskaution nach der KraftNAV. Die Gesetzesbegründung..., ...lehnt die Erweiterung der KraftNAV-Regelungen auf KWK-Anlagen..., ...Erzeugungsanlagen, für die die KraftNAV konzipiert wurde, ist..., ...mit der Erweiterung der KraftNAV auf KWK-Anlagen ein weiteres...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW zeigt Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit den stark steigenden Netzanschlussanfragen von Großverbrauchern wie Rechenzentren auf. Die enormen Leistungsbedarfe dieser Anlagen im Verbund mit der Sektorenkopplung sowie der Elektrifizierung des Verkehrs, der Wärmeversorgung und vieler weiterer Bereiche bewirken vielerorts akute Kapazitätsmängel in den Stromnetzen und eine sich verschärfende „Anschlusskonkurrenz“. Der Anschluss neuer Großverbraucher geht häufig mit einem langwierigen Netzausbau einher, der mit dem Anlagenzubau strukturell nicht Schritt halten kann.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anlehnung an § 3 und § 4 KraftNAV auch für große Bezugskunden..., ...Entsprechung zu § 3 und § 4 KraftNAV für große Bezugskunden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kraftwerken nach § 4 KraftNAV vorgesehen –, könnte ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) herausgenommen und damit..., ...Stadium befindet. Die KraftNAV gibt ein für Batteriespeicher..., ...Anwendungsbereich der KraftNAV entfernt werden. An die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 17 EEG-E; § 8 Abs. 3 KraftNAV-E) ....................., ... 17 EEG-E; § 8 Abs. 3 KraftNAV-E) Regelungsinhalt ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) erscheint geeignet, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... behandeln und in der KraftNAV oder einer eigenen Speicheranschlussverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unzulänglichkeiten der KraftNAV Um den Prozess zu beschleunigen..., ...hatten bemängelt, dass die KraftNAV ursprünglich nicht auf..., ...muss es sein, für die KraftNAV eine effiziente Folgeregelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zu denjenigen in der KraftNAV (für Erzeuger ab 100 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BWE kritisiert die geplanten Regelungsvorhaben im Referentenentwurf zum Netzpaket des Wirtschaftsministeriums. Der Redispatchvorbehalt ist europarechtswidrig und die Einführung einer bundesweiten Wirkleistungsbegrenzung kurzfristig nicht umsetzbar.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die nach KWKG oder der KraftNAV angeschlossen werden ..., ... 3 KWKG, § 8 Abs. 3 KraftNAV) vorgesehen. Bislang ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Baukostenzuschuss nach der KraftNAV. Die Regelung stellt..., ... EEG, KWKG oder der KraftNAV fallen, müssten zudem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMDS plant die Entwicklung einer nationalen Strategie zur Förderung von Betrieb und Ansiedlungen von Rechenzentren. Diese sollte den Rechenzentrumsstandort Deutschland bestmöglich stärken, da Rechenzentren aller Größen die Grundlage für eine leistungsfähige, resiliente und souveräne Digitalwirtschaft bilden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die regulatorischen, infrastrukturellen und investitionsbezogenen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, bis 2030 eine leistungsstarke, sichere und nachhaltige Rechenzentrumslandschaft zu etablieren. Maßnahmen sind v.a. in den Bereichen Planungs- und Genehmigungsverfahren, Harmonisierung von Vorgaben, Verfügbarkeit und Kosten von Strom, Abwärmenutzung und Resilienz notwendig.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraft-werksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen. Derzeit nutzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) fallen. Einige Anbieter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... da die Anwendung der KraftNAV bei der Fülle der Netzanschlussanfragen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...da die Anwendung der KraftNAV bei der Fülle der Netzanschlussanfragen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...da die Anwendung der KraftNAV bei der Fülle der Netzanschlussanfragen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... da die Anwendung der KraftNAV bei der Fülle der Netzanschlussanfragen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektrischer Energie (KraftNAV) fallen. Einige Anbieter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die ARGE NETZ setzt sich für einen weiteren, zügigen Zubau der Erneuerbaren Energien und deren Einbettung in ein Gesamtsystem aus Erneuerbaren, Flexibilitäten und Netz ein. Dafür sind die Regelungen des EEG zentral, etwa beim Ausschreibungsdesign der verschiedenen Technologien und deren Netzanschluss über die technischen Vorgaben zur Inbetriebnahme. Damit der Erneuerbare Mittelstand hier weiterhin eine treibende Kraft sein kann, setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung des Gesetzes ein. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]; Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]

    • Bereitgestellt von: ARGE Netz GmbH & Co. KG am 08.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Batteriespeicher aus der KraftNAV herausge-nommen werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Prozesses von der Nutzung der KraftNAV ausgeschlossen hat. Ein...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... EEG, KWKG oder der KraftNAV fallen, müssten zudem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform der Netzanschlussverfahren in EnWG und EEG ein. Der BDEW fordert die Einführung von Qualitäts-, Priorisierungs- und Depriorisierungskriterien anstelle des Windhundprinzips, die Modernisierung und Digitalisierung der Anschlussprozesse sowie mehr Transparenz zu Netzkapazitäten. Der BDEW befürwortet flexible Netzanschlussvereinbarungen bei Engpässen, die Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete durch Verteilnetzbetreiber sowie Regelungen zur besseren Synchronisierung von Netz- und Anlagenzubau einschließlich Baukostenzuschüssen. Zudem setzt sich der BDEW für standardisierte Reservierungs- und Freigaberegeln sowie Erleichterungen für netzneutrale Speicher ein.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... EEG, KWKG oder der KraftNAV fallen, müssten zudem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung (KraftNAV) vorgenommen werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Netzpaket
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 02.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Netzpaket
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BWE fordert Anpassungen des EEG und macht konkrete Verbesserungsvorschläge mit Bezug zu Windenergievorhaben u.a. zu CfD, Referenzertragsmodel, Pachtdeckel, NZIA, Beteiligung und Akzeptanz, Flexibilitäten, Ausschreibungsdesign.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
    • Adressatenkreis:
      • 27.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Grünstromspeicher“), nach §§ 3,4 KraftNAV oder nach § 17 EnWG. ..., ...Prozesses von der Nutzung der KraftNAV ausgeschlossen hat. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 25.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 02.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 743/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 28.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Kabinettsbeschluss 29.07.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, netzvertragliche Regelungen, die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, die Wirkleistungsbegrenzung, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur). Außerdem zügige praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung eines Priorisierungsverfahrens für Netzanschlussanfragen.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 22.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 17.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Kabinettsbeschluss 29.07.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, netzvertragliche Regelungen, die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, die Wirkleistungsbegrenzung, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur). Außerdem zügige praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung eines Priorisierungsverfahrens für Netzanschlussanfragen.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 17.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
Nach oben blättern