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68 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TEHG 2011"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (68)
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Zu Regelungsvorhaben:
EFET Deutschland begrüßt die ab 2027 vorgesehene Einführung einer freien Handelsphase von Emissionszertifikaten.Der Handel ermöglicht grundsätzlich eine effiziente Preisfindung im Markt.Die Einführung eines Zertifikatehandels mit Preiskorridor für das Jahr 2026 im BEHG behindert dagegen eine optimale, wettbewerbliche Preisfindung. Zudem ist das für 2026 vorgesehene System nicht aufwärtskompatibel zum ETS II. Wesentliche Anpassungsvorschläge sind u.a.: - Zeitnahe Klarheit über die konkreten Fristen und einzureichenden Nachweise sowie für die per Rechtsverordnung zu erwartenden Regelungen - Klarheit über die Brennstoffe und Tätigkeiten, welche weiterhin dem BEHG unterliegen und welche nicht - Zeitnahe Bekanntgabe der anzuwendenden Brennstoffemissionsfaktoren nach TEHG gültig ab 1.1.2027
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des TEHG/ BEHG - Gestaltung des Übergangs zum EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG soll ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wird aller Voraussicht nach das TEHG novelliert. Der ADAC plädiert dafür, das bisher national geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im TEHG aufgehen zu lassen. Die Einnahmen sollten künftig rechtssicher verwendet werden. Dafür sollte die KTF-Mittelverwendung auf Konformität mit ETS-Vorgaben geprüft und im Sinne der Verbraucher (Verkehr) angepasst werden. Mit einer wirksamen Kompensation steigender CO2-Preise sollte eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 24.09.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 17.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zügige Umsetzung des ETS-2 in nationales Recht
Der VDA setzt sich dafür ein, den europ. Emissionshandel zu stärken und zum Leitinstrument der Klimapolitik auszubauen. Die EU-Richtlinie zur Einführung des ETS-2 sollte zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Im Sinne der Akzeptanz müssen Doppelbelastungen für Industrie und Verbraucher vermieden werden. Die nationale CO2-Bepreisung sollte vollständig in das europ. System überführt und mit Start des ETS-2 auslaufen. Um die Lenkungswirkung zugunsten klimafreundlicher Energieträger aufrechtzuerhalten, müssen erneuerbare Kraftstoffe im ETS-2 mit einem Emissionsfaktor von null belegt werden. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollten vorrangig für die Transformation des Verkehrssektors eingesetzt werden. Die Zusammenführung von ETS-2 und ETS-1 sollte verbindlich terminiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. (bbs) die Referentenentwürfe zur Anpassung des Treibhausgas Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Der bbs unterstützt eine zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 19.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 15.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstens sollte beim Übergang zum ETS II der geltende Carbon-Leakage-Schutz gemäß BECV erhalten bleiben; zweitens sollte der Entstehungstatbestand nach § 14 Abs. 2 EnergieStG aus dem Anwendungsbereich des ETS II gestrichen werden; drittens sollte in einem etwaigen Übergangsjahr 2027 (Auslösung Art. 30k Abs. 2 der Richtlinie 2003/87/EG) der nationale CO2-Preis nicht an das Preisniveau des ETS I geknüpft sein.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V (VDB) am 14.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 31.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 02.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hinweise zur Umsetzung und Einführung der ETS-Richtlinie in nationales Recht
Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen. Mit einem Schreiben soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, nunmehr zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
-
01.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Marktrahmen für Negativemissionen schaffen
Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 26.04.2024
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- KSG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des TEHG/ BEHG - Gestaltung des Übergangs zum EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG soll ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wird aller Voraussicht nach das TEHG novelliert. Der ADAC plädiert dafür, das bisher national geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im TEHG aufgehen zu lassen. Die Einnahmen sollten künftig rechtssicher verwendet werden. Dafür sollte die KTF-Mittelverwendung auf Konformität mit ETS-Vorgaben geprüft und im Sinne der Verbraucher (Verkehr) angepasst werden. Mit einer wirksamen Kompensation steigender CO2-Preise sollte eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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03.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktrahmen für Negativemissionen schaffen
Damit Investitionen in die CO2-Abscheidung und Speicherung und/oder Nutzung wirtschaftlich werden, bedarf es eines regulierten Marktes für Negativemissionen. Trotz Markterlösen ist eine vorübergehende Finanzierungslücke zu erwarten, die über eine Förderung geschlossen werden muss. Zudem wird die zeitnahe Planung und Finanzierung einer CO2-Infrastruktur für den Transport der abgeschiedenen CO2-Mengen benötigt.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 29.10.2024
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Adressatenkreis:
-
25.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- KSG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 01.01. bzw. 30.06.2024 umzusetzende, novellierte ETS-Richtlinie ist bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch entsteht Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 31.07.2024
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Adressatenkreis:
-
01.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des TEHG/ BEHG - Gestaltung des Übergangs zum EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG soll ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wird aller Voraussicht nach das TEHG novelliert. Der ADAC plädiert dafür, das bisher national geltende Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im TEHG aufgehen zu lassen. Die Einnahmen sollten künftig rechtssicher verwendet werden. Dafür sollte die KTF-Mittelverwendung auf Konformität mit ETS-Vorgaben geprüft und im Sinne der Verbraucher (Verkehr) angepasst werden. Mit einer wirksamen Kompensation steigender CO2-Preise sollte eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zertifizierermangel - Anpassung der Fristsetzungen
Durch den Mangel an Zertifizieren, die als prüfungsbefugte Stellen die Bestätigungen übernehmen und an die DEHSt weiterleiten können, droht den Unternehmen unverschuldet der Verlust der Entlastungen. Die daraus resultierenden Mehrkosten können für die Unternehmen existenzbedrohend werden. Die EID erachten es daher als dringend notwendig, dass die aktuellen Antragsfristen für die SPK, den BECV-Antrag und den Zuteilungsantrag entweder verschoben werden oder den Unternehmen auf andere Weise eine rechtzeige und gleichzeitig vollständige Antragstellung ermöglicht wird. Als Alternative könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Nachreichen der Eigenerklärung und der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen inklusive deren Bestätigung zu erlauben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BECV [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den durch das novellierte TEHG angelegten neuen europäischen Brennstoffemissionshandel.
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2023)
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
- BECV [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen an die Verhandler der Koalitionäre mit den Schwerpunkten Erweiterung der Strompreiskompensation, Folgeregelung für den Spitzensteuerausgleich beim Gas und eine Überführung des Carbon-Leakage-Schutzes in das EU-ETS 2
- Bereitgestellt von: Deutscher Mälzerbund e. V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung und Korrektur der Gesetzgebung zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), Anerkennung biogener Flüssiggase im nEHS, Klärung der Rolle von Flüssiggas im nEHS, Berichterstattung im nEHS, Übergang nEHS zum ETS 2
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413
"Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung. "
- Bereitgestellt von: Südzucker AG am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energieintensive Ernährungsindustrie stärker in energiepolitische Entscheidungen einbeziehen
Bei den derzeitigen Koalitionsverhandlungen werden unter anderem Energiepolitische Weichenstellungen getroffen. In einem gemeinsamen Positionspapier haben sich 13 Verbände der Ernährungswirtschaft, darunter auch der VGMS, dafür ausgesprochen, dass die Energieintensive Ernährungsindustrie bei allen energiepolitisch relevanten Entscheidungen stärker einbezogen werden müssen. Konkret wird von uns gefordert eine Erweiterung der Strompreiskompensation auf alle Branchen der Ernährungsindustrie, eine Folgeregelung für den Spitzensteuerausgleich beim Gas und eine Überführung des Carbon-Leakage-Schutzes in das EU-ETS 2. Entsprechend sollen in der kommenden Legislaturperiode die dafür maßgeblichen Gesetze geändert, erweitert oder erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung und Korrektur der Gesetzgebung zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), Anerkennung biogener Flüssiggase im nEHS, Klärung der Rolle von Flüssiggas im nEHS, Berichterstattung im nEHS, Übergang nEHS zum ETS 2
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 06.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1-Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413
Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: