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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVZO 2012"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (59)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine einheitliche Vorgehensweise der Prüforganisationen bei der GAP von CNG-Pkw sowie eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die betroffenen Fahrzeugbesitzer sicherzustellen. Nach aktuellem Stand droht diesen wegen nicht durchführbarer Gasanlagenprüfung (GAP) - beziehungsweise extrem hoher Kosten für die Freilegung der CNG -Tanks, dass diese ihre Fahrzeuge nicht mehr (sinnvoll) weiterbetreiben können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitere Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland. Bei Fahrerassistenzsysteme sollte überwiegend eine Prüfung über die Fahrzeug-Eigendiagnose erfolgen, keine aufwendigen und kostenintensive Prüfstandsmessungen. Auch bei den Emissionsmessungen sollte keine separate NOx-Messung erfolgen, sondern eine Prüfung über Eigendiagnose. Ein fehlendes 2G-Mobilfunknetz beim 112 eCall als auch eine Einstellung des Software-Supports darf nicht als „Mangel“ bewertet werden. Keine Technische Überprüfung bei Elektrokleinstfahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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09.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO
Bei der Überarbeitung der Empfehlungen nach §70 StVZO empfiehlt der VPLT die Erweiterung der Empfehlung 11 um die Veranstaltungswirtschaft und im Speziellen um eine Erweiterung um "Mobile Bühnen".
- Bereitgestellt von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 02.09.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden
Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Rili 2014/45/EU für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr
Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 18.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeiteten „Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fzge mit einer Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m“ mit den entsprechenden Spezifikationen für Frontkamerasysteme sollten zeitnah aktualisiert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auf EU-Ebene sollte eine Verpflichtung angestrebt werden. Weitere techn. Maßnahmen und Pilotprojekte sollten gefördert werden. Die Nutzung der gelben Rundumkennleuchte für landwirtschaftl. Fzge im öff. Straßenverkehr sollte verpflichtend vorgeschrieben werden. Weiterhin sollten Möglichkeiten der Optimierung des Signalbildes im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMDV sollte sich auf nationaler sowie internationaler Ebene dafür einsetzen, gesetzliche Anforderungen zu erlassen, welche die Ausstattung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit kraftbetriebenen Aufbauten mit folgenden Systemen verpflichtend vorschreibt: Warnung der Fahrenden, wenn kraftbetriebene Aufbauten/-teile nicht in sicherer Fahrstellung sind sowie Einschränkung der Fahrbewegung oder Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit. Dies darf keine anderen Risiken auslösen, wie etwa ein unbeabsichtigtes Wegrollen infolge automatischen Lösens der Bremse nach einem Absenken eines Fahrzeugaufbaus in die Fahrstellung oder ein unkontrolliertes Verzögern beim Anheben eines Fahrzeugaufbaus während der Fahrt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
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Adressatenkreis:
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17.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des BMV zur Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen (FGBV). Angestrebt werden Änderungen und Ergänzungen der Regelungen für Fahrräder, Elektrofahrräder (Pedelecs) und Fahrradanhänger: Definitionen in § 2 (Fahrrad, Fahrradanhänger, anderes Straßenfahrzeug, Kinderfahrrad), Streichung von § 46 Abs. 1, Aufnahme technischer Parameter und Regelungen für Elektrofahrräder in § 47 (u. a. Anfahr-/Schiebehilfe, Tretbegriff, Tuning), Anpassung der Überschrift von § 48 sowie Änderungen an Anlage 6 (Fahrtrichtungsanzeiger) und Anlage 14 (lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern und Fahrradanhängern).
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 28.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen"
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 18.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung und Neustrukturierung der StVZO
Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 15.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
-
31.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von elektrischen Leichtfahrzeugen (LEV)
Einrichtung von LEV-Fahrspuren für alle Fahrzeuge bis Fahrzeugklasse L7e, Kostenfreie exklusive Stellflächen/Parkräume für LEV durch Pkw-Parkplatzumwidmung, Innerstädtische LEV-Zonen, Flächenbereitstellung für die Installation von Micro-Hubs im öffentlichen Raum, Finanzielle Vergünstigungen für LEV, Einsetzung eines LEV-Bundesbeauftragten, Einrichtung eines LEV-Fonds und LEV-Mobilitätshäuser zur Information der Bevölkerung, LEV in der Mobilitätsbildung und Angebote von Fahrsicherheitstrainings, Legalisierung von LEV ohne Lenkstange mit XS-Führerschein, Anpassung der Zulassungsbestimmungen für LEV, Anpassung des A1 und Mofa Führerscheins, Anheben der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf 55 km/h bei L1e, L2e und L6e
- Bereitgestellt von: LEVi Innovationcluster am 04.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Batteriebewertung - Zugang zu Fahrzeugdaten für unabhängige Dritte und Prüforganisationen
Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DVR fordert die Ermöglichung bzw. Förderung diverser technische Maßnahmen, z.B. betreffend V2X, Bremssysteme, Reifen, Manipulation/Tuning, Batterien, Lichtbild S-Pedelecs, Kippstabilität, Kindermitnahme, Anhänger, Dooring sowie eine genauere Datenerhebung in der Unfallstatistik
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 02.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrs- rechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
-
09.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf ist eine Neubewertung und Neufassung der bisherigen Inhalte der StVZO – jedoch mit dem Unterschied, dass die Bezeichnung der Verordnung nunmehr verständlich wiedergibt, was in der Verordnung geregelt wird. Denn seit der Herauslösung des Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens aus der StVZO durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15l StVZO und dem Erlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV war die Beibehaltung der bisherigen Verordnungsbezeichnung als Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhaltlich irreführend. Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 11.09.2026
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderprogramme Mautharmonisierung
Interessenvertretung der Eigenlogistikunternehmen und Verlader im Hinblick auf Entlastungen (Förderprogramme) durch die bestehende Lkw-Maut - 2009 hat die Bundesregierung zur „Mautharmonisierung“ die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) aufgelegt. Das Ziel der Mautharmonisierung ist es, das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen zu entlasten. Forderung nach praxisgerechter Ausgestaltung und Fortentwicklung der Förderrichtlinien.
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen;Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen; Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderprogramme Mautharmonisierung
Interessenvertretung der Eigenlogistikunternehmen und Verlader im Hinblick auf Entlastungen (Förderprogramme) durch die bestehende Lkw-Maut - 2009 hat die Bundesregierung zur „Mautharmonisierung“ die Förderprogramme "Aus- und Weiterbildung" und „Umweltschutz und Sicherheit“ (bis 2023 „De-minimis“) aufgelegt. Das Ziel der Mautharmonisierung ist es, das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe angesichts der europäischen Wettbewerbsbedingungen zu entlasten. Forderung nach praxisgerechter Ausgestaltung und Fortentwicklung der Förderrichtlinien.
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 26.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Richtlinie über die Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen;Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen; Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
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Adressatenkreis:
-
07.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Regulierung der VO zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
Die Schaffung dieses Rechtsrahmen soll unterstützt werden. Es soll aber verhindert werden, dass bestimmte Technologien und Lösungen vorgeschrieben werden. Der VDA setzt sich dafür ein, dass - Anforderungen an fernlenkende Person gelockert werden; - Fahrzeuge nicht nur einzeln, sondern über ein Typgenehmigungsverfahren zugelassen werden können; - der Leitstand gesondert zugelassen werden kann; - konkretere Hinweise zur praktischen Umsetzung eingefügt werden; - der Geltungsbereich auf mehr Fahrzeug-Klassen ausgeweitet wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf einer VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kfz mit ferngelenkter Fahrfunktion (StVFernLV)
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: