Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AufenthG 2004"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterführung des Bundeasaufnahmeprogrammes Afghanistan
TERRE DES FEMMES setzt sich mit vielen weiteren Organisationen der Zivilgesellschaft für die Beibehaltung des Bundesaufnahmeprogrammes Afghanistan ein.
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersatzlose Streichung des § 87 des Aufenthaltsgesetzes
Die Meldepflicht in § 87 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG verletzt den Zweckbindungsgrundsatz in Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie die aufgrund der Durchführung von Unionsrecht anwendbaren Grundrechte der Betroffenen aus Art. 8 Abs. 1 und Art. 35 GRCh. Das öffentliche Interesse an einer staatlichen Migrationskontrolle kann den Eingriff in das in Art. 8 Abs. 1 GRCh normierte Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten und den faktischen Ausschluss von der in Art. 35 GRCh garantierten medizinischen Versorgung und Gesundheitsvorsorge nicht rechtfertigen. Die Meldepflicht trägt nicht zur Aufdeckung und Beendigung irregulärer Aufenthalte bei, sondern konterkariert lediglich den Primärzweck der Datenerhebung, namentlich die Gewährleistung einer existenzsichernden Gesundheitsversorgung.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung des Gesetzes zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
Verhinderung des Gesetzes zur missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften.
- Bereitgestellt von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verankerung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) im AufenthG
Empfehlung einer verbindlichen Klarstellung über die Zuständigkeit des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (“Grundzuständigkeit”), indem der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz ein bundesweites Grundangebot festschreibt und perspektivisch einen Anspruch auf Migrationsberatung verankert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesgesetzliche Regelung der Abschiebungsbeobachtung
Gesetzliche Regelung der Zusammenarbeit der unterschiedlichen in das Abschiebungsmonitoring involvierten Akteur_innen für die effektive Durchführung des Abschiebungsmonitorings; Insbesondere Zuständigkeiten und die Weitergabe von sensiblen Daten durch öffentliche Stellen aber auch den Schutz persönlicher Daten; Etablierung eines flächendeckenden Systems des Abschiebungsmonitorings, dass nicht nur die Rückführungen an einigen Flughäfen im Blick hat und den gesamten Prozess der Abschiebung umfasst; Umsetzung der EURückführungsrichtlinie in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise im partnerschaftlichen Familiennachzug
Wir setzen uns für die Abschaffung des Sprachnachweises vor der Einreise für alle Paare, die sich im partnerschaftlichen Familiennachzug befinden, ein. Das Ziel unserer Interessensvertretung ist darauf ausgerichtet, dass die nachziehenden Familienmitglieder den Sprachnachweis in Deutschland erbringen können. Dies soll somit das Familiennachzugsverfahren im Allgemeinen beschleunigen und bewirken, dass Familien schneller zusammen leben können.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz von Frauen im Aufenthaltsgesetz
Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind auf der Flucht und im Aufnahmestaat, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, geschlechtsspezifischer, darunter partnerschaftlicher Gewalt, in besonderem Maße ausgesetzt. Prekäre Lebensumstände und/oder die erschwerte soziale Teilhabe erhöhen ihre Vulnerabilität und begünstigen Isolation und missbräuchliche Abhängigkeitsverhältnisse, auch zu gewaltausübenden Partner*innen. Trotz klarer Vorgaben der Istanbul-Konvention fehlt dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein umfassendes Regelungskonzept, welches Betroffene von häuslicher Gewalt ganzheitlich schützt.Es besteht Reformbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: