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132 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AGG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (132)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 2 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des ..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach ..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024 2 ..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des ..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach ..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Stand: 19.03.2024..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ... umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) Von der ADS wird ..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften ..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ... Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ... Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu schließen, den Rechtsschutz..., ...eine umfassende Novelle des AGG notwendig erscheinen lassen..., ... eine Rechtsprechung zum AGG etabliert, die ein gewisses..., ...Diskriminierungsmerkmale (§ 1 AGG) u. a. mit den Merkmalen..., ...Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 AGG bei Massengeschäften immer..., ...Massengeschäfte gemäß § 19 AGG gestrichen werden soll ..., ...Verstoß gegen die Vorgaben des AGG unabhängig von möglichen..., ...Zivilrechtsverkehr soll in § 3 AGG als Benachteiligung im Sinne des AGG definiert werden. Damit..., ...einer Nachsteuerung über das AGG abgewartet werden, um eine..., ... im AGG zum Schutz vor Diskriminierung..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) Die Beschränkung des..., ...auf Massengeschäfte (§ 19 AGG) soll nach dem Vorschlag..., ...Massengeschäfte i. S. d. § 19 AGG Anwendung finden. Dies ..., ...der Frist in § 21 Abs. 5 AGG sollte daher verzichtet..., ...bereits heute gemäß § 22 AGG lediglich Indizien für ..., ... geltende Regel des § 22 AGG dem zivilprozessrechtlichen..., ...Grund Ansprüche nach dem AGG geltend machen können. ..., ...abschreckender“ Sanktionen gemäß § 21 AGG In § 21 AGG soll nach..., ... unverzichtbar hält, das AGG zu novellieren, sollte ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 20.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erforderlich. Daraus ergeben..., ...Zivilprozessordnung (ZPOEG). Im AGG ist die Einrichtung einer..., ...Möglichkeit erhalten, in AGG-bezogenen Gerichtsverfahren..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...immer fehlt eine Regelung im AGG, nach der die Versagung..., ...angemessenen Vorkehrung“ in das AGG aufzunehmen, dort näher..., ...der Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, den hierdurch..., ...Voraussetzungen nach § 23 Abs. 1 AGG erfüllen, sollen künftig..., ...Prozessstandschaft in das AGG gehört zu den langjährigen..., ...des Bundes (ADS) In § 25 AGG soll ergänzend aufgenommen..., ... Streitigkeiten nach dem AGG eingerichtet werden. Die..., ...vorgesehenen Regelungen im AGG. Die Regelungen sind dem..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden. §§ 7 und 19 AGG müssen entsprechend ergänzt..., .... Darüber hinaus muss im AGG klargestellt werden, dass..., ... Einschränkungen in § 19 AGG sind aufzuheben. Menschen..., ...unzulässig zu bewerten. Das AGG muss auch für Menschen ..., ...Klagemöglichkeiten nach dem AGG müssen erweitert werden..., ...ein Verbandsklagerecht im AGG vorgesehen werden, damit..., ...können. Insoweit ist § 23 AGG zu erweitern. Dies wäre...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Rasche Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen, Ausweitung der prozessualen Rechte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, strukturelle und finanzielle Stärkung der ADS.
- Bereitgestellt von: LSVD+ - Verband Queere Vielfalt am 18.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) handelt. Zur Umsetzung..., ...verpflichtet. Die Reform des AGG, die u. a. den Anwendungsbereich..., ...Geltendmachungsfristen im AGG angepasst werden. Die zweimonatige..., .... 1 und § 21 Abs. 5 S. 1 AGG vorsehen, ist dem Arbeitsrecht..., ...15 Abs. 4 und § 21 Abs. 5 AGG auf 12 Monate angehoben..., ...absehen. Die in § 23 Abs. 3 AGG-E vorgesehene Möglichkeit..., ...Entwurf räumt in § 27 Abs. 5 AGG-E der ADS das Recht ein..., ... schaffenden § 27 Abs. 5 AGG schränkt diese Möglichkeit..., ...verschaffen, sollte § 27 Abs. 5 AGG-E um eine entsprechende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Der advd hat in einem breiten zivilgesellschaftlichen Konsultationsverfahren Forderungen zur Reform des AGG aufgestellt und vertritt diese gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen.
- Bereitgestellt von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Unterstützung für alle durch das AGG Ein gerechter Arbeitsmarkt..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alle von Diskriminierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006[15] setzte die..., ...materiellen Aspekt, der § 12 AGG ähnelt, gibt es auch im..., ...Antidiskriminierungsrecht (AGG), im Arbeitsschutz (ArbSchG..., ... Das AGG ist, so auch die Einschätzung..., ...ILO-Übereinkommens mit dem AGG bereits erfüllt.[76] Denn..., ... in § 3 Abs. 3 AGG ein wiederholtes Auftreten..., ...Belästigung in § 3 Abs. 4 AGG auf das feindliche Umfeld..., ...die beiden Tatbestände im AGG an das „Bezwecken“ oder..., ... und Belästigung, was im AGG nicht vorgesehen ist. Die..., ...Auslegung von § 3 Abs. 4 AGG,[79] eine Klarstellung ..., ...dass die Vorgaben in § 13 AGG vor dem Hintergrund der..., ..., 24. Aufl. 2024, AGG, § 12 Rn. 1. [22] Berghahn..., ...downloads/DE/publikationen/AGG/agg_evaluation.pdf?__blob..., ...Forderung des Bündnisses „AGG Reform jetzt“ (2024), S. 4f. (https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG, § 6 Rn. 1 ff. [65] ..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG § 12 Rn. 1 m.w.N. [74..., ...Vgl. ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 19, 20. [78] ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 20. [79] Vgl..., ...wie aber auch § 17 Abs. 2 AGG. [89] Karimova/Boehmer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen" soll europäische Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen umsetzen. Als Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen nehmen wir Stellung zur Umsetzung der EU Vorgaben ins nationale Recht mit dem Ziel den Diskriminierungsschutz zu stärken.
- Bereitgestellt von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein, um den Diskriminierungsschutz..., ...die dringend erforderliche AGG-Reform endlich in die Wege..., ...psychosoziale, Beratung zum AGG und Beistandschaft, und..., ...und Missstände hin. Die im AGG festgelegte Rolle der Antidiskriminierungsverbände..., ....4 S. 1 u. 21 Abs.5 S. 1 AGG von zwei auf zwölf Monate..., ... Forderung im Rahmen der AGG-Reform. Mit der neuen Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Um effektiven Schutz ..., ... gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. ..., ...Diskriminierung stark machen und das AGG reformieren. Wir stärken..., ...Verbandsklagerecht in das AGG auf. Wir werden auf ...
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Zu Regelungsvorhaben: