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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.996)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass unter anderem im ÖPNV bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Führerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 318/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass unter anderem im ÖPNV bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Führerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 318/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind zu gering, um Baupreissteigerungen und Bedarfe abzudecken. Der ADAC fordert eine auskömmliche und planbare, mehrjährig angelegte Infrastrukturfinanzierung sowie Planungs- und Genehmigungsprozesse, die auf eine ebenso sichere und umweltfreundliche wie schnelle Umsetzung angelegt sind. Angesichts knapper Mittel ist dabei eine Priorisierung von Bestandserhalt und Engpassbeseitigung ebenso unausweichlich wie eine striktere Prioritätensetzung bei den verbleibenden Neubauprojekten. Zudem ist sicherzustellen, dass die im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit gestellten Mittel zügig und fokussiert dafür eingesetzt werden, den Investitionsstau, zumindest beim Erhalt, aufzulösen.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      2. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
      3. BT-Drs. 21/501 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 - (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksache 21/500 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      4. BT-Drs. 21/600 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13959 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Megathemen „Schaffung von Wohnraum“ und „Klimaschutz“ in den Bereichen Bodenordnung – insbesondere der Baulandumlegung – sowie der Immobilienwertermittlung; letztere mit dem Ziel einer erhöhten Transparenz.

    • Bereitgestellt von: DVW e.V. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement am 03.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 15.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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