Stellungnahmen/Gutachten
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19.376 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.376)
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Mai 2024 ist die neue Europäische Umweltkriminalitätsrichtlinie in Kraft getreten. Sie soll die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und zur Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten beitragen, die verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können. Wir setzen uns für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Aufenthaltsstatus für Überlebende des Völkermords an den Jesiden von 2014
Die aufenthaltsrechtlichen Regelungen sollten geändert werden, um Überlebenden des Völkermords an den Jesiden von 2014 einen dauerhaften Schutzstatus in Deutschland zu gewähren, einschließlich Flüchtlings- oder humanitärem Aufenthaltsrecht. Die derzeitigen Abschiebungen von Jesiden in den Irak – insbesondere in unsichere Regionen – sollten endgültig ausgesetzt werden. Diese Änderung würde die deutsche Asylpolitik mit der formellen Anerkennung des Völkermords an den Jesiden in Einklang bringen und den Überlebenden langfristige Sicherheit und Würde garantieren.
- Bereitgestellt von: Nadia's Initiative e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klima- und Naturschutz im Haushaltsgesetz 2027 verankern
Bundeshaushaltsgesetz 2027 und Bundeshaushaltsplan 2027: Sicherstellung einer auskömmlichen Naturschutzfinanzierung bzw. Finanzierung des natürlichen Klimaschutzes in den Einzelplänen; auskömmliche Finanzierung von Klimaschutz- und Transformationsmaßnahmen im Sondervermögen KTF.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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24.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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16.03.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
22a Absatz 2 Nummer 3 und Nummer 4 sind ersatzlos zu streichen. Die Ausweisung von Wasserstoff- und Grünmethan-Prüfgebieten gehört nicht in ein vereinfachtes Verfahren ohne strenge Vorprüfung. Aufgrund eines Mangels an klaren Kriterien könnten Scheinlösungen suggeriert werden, die nicht umgesetzt werden können und gleichzeitig eine Belastung durch einen fossilen Weiterbetrieb bei Haushalten auslösen. Die Formulierung „möglich erscheinen lassen" in § 22a Absatz 2 Nummer 2 ist um eindeutige Kriterien sowie eine sozialökologische Folgenabschätzung zu ergänzen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen für einen effizienten Mittelabfluss der erhöhten Städtebaufördermittel
Verwaltungsvereinbarung 2026 zur Städtebauförderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbst genutztzem Wohneigentum
Reform der Grunderwerbsteuer
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme für die Anhörung zum Entwurf der Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung legt die Position des DV zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes dar und bringt fachliche Empfehlungen in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet insbesondere geplante Vereinfachungen der kommunalen Wärmeplanung, hebt Chancen, wie mehr Rechtssicherheit bei Daten, hervor und weist auf Risiken hin wie mögliche Schwächung der strategischen Steuerungswirkung durch die „kleine Wärmeplanung“. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Wärmeplanung als zentralem Instrument der Wärmewende zu sichern, einen praxistauglichen Rahmen zu fördern und Fehlanreize in Umsetzung und Förderung zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Anhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung bringt die Position des DV zum Entwurf der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in das Gebäudemodernisierungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet die Abkehr von der 65-Prozent-Pflicht und die Einführung eines technologieoffenen Rahmens sowie neuer Instrumente wie der „Biotreppe“. Dabei werden Chancen (mehr Flexibilität) und Risiken (Fehlinvestitionen, Unsicherheiten, Benachteiligung klimaneutraler Lösungen) herausgearbeitet. Ziel ist es, einen integrierten, planbaren und sozial ausgewogenen Ordnungsrahmen zu fördern, der Wärmeplanung, Infrastruktur, Förderung und CO2-Bepreisung wirksam verzahnt und die Umsetzung der Wärmewende absichert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung fasst die Einschätzung des DV zur BauGB‑Novelle zusammen und ordnet deren Wirkungen auf Planungspraxis und kommunale Handlungsfähigkeit ein. Sie bewertet einzelne Regelungen - etwa zu Verfahrensbeschleunigung, Digitalisierung, Umweltprüfung und Bodenpolitik - und hebt sowohl Fortschritte als auch Defizite hervor. Zentrales Anliegen ist es, auf die begrenzte strukturelle Wirkung der Novelle hinzuweisen und ergänzende Reformen sowie bessere finanzielle und personelle Rahmenbedingungen für Kommunen anzumahnen, um Wohnungsbau und nachhaltige Stadtentwicklung wirksam voranzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
ETS-Benchmarkverschärfung stoppen
Wir zweifeln sehr an der Datenlage, die der aktuellen Benchmark-Verschärfung im Rahmen des EU-ETS1 zu Grunde liegt. Die EU-Kommission muss daher für 2026-2030 einen Benchmarkfreeze vornehmen oder ausschließlich die gesetzlich vorgegebene Mindestverschärfung der Benchmarks anwenden. Deutschland muss hier Einfluss nehmen, sonst scheitert der angekündigte Entlastungsplan der Bundesregierung mittels Verlängerung der freien Zuteilung. Sollten die Benchmarks verschärft werden, gibt es faktisch keine freien Zuteilungen mehr. Für Evonik und den überwiegenden Teil der Industrie ist der Wärmebenchmark von großer Bedeutung. Der geltende Wärmebenchmark ist jedoch bereits heute unrealistisch, da die Erfüllungsoptionen wie Verfügbarkeit von Biomasse und treibhausgasarmer Wasserstoff fehlen.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Anpassung des Industrial Accelerator Acts im laufenden EU Gesetzgebungsverfahren. Konkret angestrebt werden Präzisierungen zu Artikel 16 zur Stärkung der Nachfrage nach nachhaltigen Industrieprodukten ohne zusätzliche Belastungen für Zwischenprodukte, die Erweiterung der Definition nachhaltiger Lösungen um CO2 arme Technologien, die Aufnahme industrieller Biotechnologie und Recyclingtechnologien als strategisch relevante Sektoren sowie die Ausgestaltung von Maßnahmen zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und zur Förderung europäischer Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Ziel ist es, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig und zukunftsfest so auf- zustellen, dass sie jetzt und in Zukunft gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen effektiv und effizient sichern bzw. herstellen kann durch Stärkung vor allem derjenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die zusätzlichen Unter- stützungsbedarf haben.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband Wohneigentum möchte den Referentenentwurf GModG im Sinne selbstnutzender Wohneigentümerinnen weiterentwickeln. Ziel ist es, dass Technologieoffenheit beim Heizungstausch mit verlässlicher Orientierung, wirksamer Beratung und sozialer Absicherung verbunden wird — und dass Eigentümerinnen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ohne die zentralen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Risiken der Wärmewende allein zu tragen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen beim Gebäudemodernisierungsgesetz
Zur Umsetzung der Vorgaben der Gebäuderichtlinie fordert der VDPM die verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudemodernisierungsgesetz. Dies bezieht u.a. das Aufzeigen eines Effizienzpfad für den Wohngebäudebestand ein.
- Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Viele Regelungen sind bislang noch nicht ausreichend an den tatsächlichen Versorgungs- und Abrechnungsprozessen der Pflege ausgerichtet. Besonders kritisch sieht der bpa die fehlende Einbindung der Sozialhilfeträger in digitale Gesamtprozesse und die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die sehr fragmentierte Betrachtung von Gesamtprozessen und die Verschiebung verschiedener Fristen, z.B. die der elektronischen Verordnung häuslicher Krankenpflege (eVO HKP). Der bpa fordert eine sektorübergreifende Interoperabilität für IT-Systeme, die auch für das SGB XI gelten muss. Mit einigen vom bpa geforderten Anpassungen rund um die digitale Identität könnte bspw. der bislang aufwendige Prozess rund um das quartalsweise Einlesen der Versichertenkarten in den Arztpraxen endlich entfallen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Elternkompetenz zur Begleitung von Kindern im Umgang mit sozialen Medien
Systematische Stärkung der Elternkompetenz zur altersgerechten Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien durch niedrigschwellige, evidenzbasierte Präventions- und Unterstützungsangebote.
- Bereitgestellt von: Triple P Deutschland am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz
Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftsfähige Rahmenbedingungen im Gebäudesektor
Ziel der Interessensvertretung des Klima-Bündnis in diesem Bereich ist es, eine bezahlbare Wärmewende zu gestalten, die auf erneuerbaren Energien fußt und die Abhängigkeit von Energieimporten minimiert. Das Klima-Bündnis setzt sich für einen regulatorischen Rahmen ein, der die Klimaziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Blick hat und deren Erreichung unterstützt.
- Bereitgestellt von: Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder | Alianza del Clima e.V. am 18.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Spielräume für innovative und praxisnahe Gesetzgebung erweitern
Innovationen scheitern in Deutschland oft nicht an mangelnden Ideen, sondern an starrer Regulatorik und träger Verwaltung. Neue Technologien und Geschäftsmodelle stoßen auf rechtliche Grenzen, bevor ihr Nutzen überhaupt erprobt werden kann. Reallabore schaffen befristete Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu testen – gerade für Familienunternehmen, die schnell und flexibel agieren müssen. Damit regulatorisches Lernen gelingt, braucht es klare Experimentierklauseln in Fachgesetzen sowie eine allgemeine Erprobungsklausel für Bund, Länder und Kommunen. Nur so lassen sich Erkenntnisse systematisch gewinnen und Rechtsrahmen zielgerichtet weiterentwickeln.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 18.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
-
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
Digitalisierung in der Pflege, Telematik Infrastruktur in der Pflege, Telepflege Effiziensteigerung und Entlastung der Mitarbeiter durch nachhaltigen Rollout digitaler Lösungen der Telematik Infrastruktur in die Pflege.
- Bereitgestellt von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Keine Leistungskürzungen in der Pflege
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BT-Drs. 21/2216
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: