Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der nationalen Umsetzung EU-SoHO Verordnung
Nach Verabschiedung der EU-Verordnung 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheits- und Versorgungsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprung (SoHO) wird die Verordnung am 7. August 2027 in Kraft treten und muss zu diesem Zweck in nationales Recht überführt werden. Die Implementierung dieser Verordnung wird die Regulatorik der Blutspende und Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland fundamental verändern.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung
Forderung, dass die BAuA und die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung eines separaten Artikels unter der REACH Verordnung für die Downstream User von Nanoformen mit entsprechenden Berichtspflichten zurückzieht.
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Anforderungen an die European Business Wallet (EUBW)
Praktische Anforderungen der Versicherungswirtschaft an die European Business Wallet berücksichtigen: Enge Verzahnung mit der EUDI-Wallet zur Vermeidung paralleler Strukturen, ein hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau, eine verlässliche Governance sowie eindeutige Regelungen zu Verantwortlichkeit und klarer Vertrauensschutz für nutzende Unternehmen und Behörden
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alternativen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
1KOMMA5° hat Beschwerde bei der EU Kommission eingelegt, die die Beihilfefähigkeit der deutschen Kraftwerkstrategie in Frage stellt.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 22.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der vorgeschlagenen Regelung zur Verschiebung einer Evaluation des Kompetenzzentrums
Die Bundesärztekammer spricht sich dafür aus, dass eine Evaluation des Kompetenzzentrums nach § 2 der Verordnung zum 30.09.2026 vorgenommen wird. Die beabsichtigte Verschiebung des Termins auf den 31.03.2028 wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Botschaft an BfC, dass Nano-REACH-Dossiers vollständig sind und es keine Datenlücke gibt; Gemeinsame Position von VdMi und Eurooclour zum deutschen BfC-Report "Assessment of the enforceability of the rules for nanomaterials in REACH- review five years after entry into force"
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 20.02.2026
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen, sehr vielfältigen Situationen und Menschen in der Sexarbeit.
Beseitigung sämtlicher gesetzlicher Diskriminierung von Sexarbeit - Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Unternehmern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 20.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: