Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.135)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.

    • Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Entwurf für eine EU-Verordnung zur Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor (COM/2021/805)  vom 15.Dezember 2021 will die Kommission zum ersten Mal den Methanausstoß regulieren. Bis 2030 soll der Methan-Ausstoß in diesen Sektoren um 80 Prozent zurückgehen. Interessensvertretung findet im Hinblick auf die Konkretisierung von Umsetzungserfordernissen statt: a) Importeure sind verpflichtet, Informationen über die Herkunft des Gases und die Methanminderungspraktiken zu liefern. Es gibt Gasquellen, bei denen diese Informationen nicht bekannt sind. Wie wird dies gehandhabt? b) Regulatorische Gleichwertigkeit - Klärung, ob Norwegen die Verordnung übernehmen wird oder nicht. c) Klärung von Anforderungen an technische Messverfahren

    • Bereitgestellt von: Equinor Deutschland GmbH am 27.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 19.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Prävention und Reaktion auf Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere durch diplomatische Initiativen, Schutzprogramme, flexible Förderinstrumente sowie die systematische Einbeziehung von Menschenrechtsverteidiger*innen in politische Dialoge und internationale Kooperationen. Ziel ist es, Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft zu sichern und internationale Menschenrechtsstandards zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Prävention und Reaktion auf Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere durch diplomatische Initiativen, Schutzprogramme, flexible Förderinstrumente sowie die systematische Einbeziehung von Menschenrechtsverteidiger*innen in politische Dialoge und internationale Kooperationen. Ziel ist es, Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft zu sichern und internationale Menschenrechtsstandards zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Prävention und Reaktion auf Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere durch diplomatische Initiativen, Schutzprogramme, flexible Förderinstrumente sowie die systematische Einbeziehung von Menschenrechtsverteidiger*innen in politische Dialoge und internationale Kooperationen. Ziel ist es, Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft zu sichern und internationale Menschenrechtsstandards zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Prävention und Reaktion auf Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere durch diplomatische Initiativen, Schutzprogramme, flexible Förderinstrumente sowie die systematische Einbeziehung von Menschenrechtsverteidiger*innen in politische Dialoge und internationale Kooperationen. Ziel ist es, Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft zu sichern und internationale Menschenrechtsstandards zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit in der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Prävention und Reaktion auf Repressionen gegen zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere durch diplomatische Initiativen, Schutzprogramme, flexible Förderinstrumente sowie die systematische Einbeziehung von Menschenrechtsverteidiger*innen in politische Dialoge und internationale Kooperationen. Ziel ist es, Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft zu sichern und internationale Menschenrechtsstandards zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Hirschfeld-Eddy-Stiftung am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
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