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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21.701)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III / CRD VI) droht eine unangemessen starke Erhöhung des Risikogewichts von Risikopositionen gegenüber Instituten ohne Rating wie den Bürgschaftsbanken. Diese Erhöhung wirkt sich empfindlich auf die Förderbedingungen zwischen den Bürgschaftsbanken und ihren KMU-Finanzierungspartnern, den Hausbanken, aus. Besonders problematisch sind die steigenden Eigenkapitalanforderungen für BBen bei der Garantie von "typisch stillen Beteiligungen" der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Es ist bislang keine risikoangemessene Regelung vorgesehen.In § 2 Abs. 9c. KWG sollten passende Regelungen für die Umsetzung bei den BBen aufgenommen werden, um deren Bürgschaften und Garantien angemessen zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14240 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Wachstumsinitiative umfasst 49 Maßnahmen, die auf eine Erhöhung des Potenzialwachstums abzielen. Darunter sind verbesserte Investitions- und Abschreibungsbedingungen sowie diverse Bürokratie abbauende Maßnahmen. Bitkom setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen ein, damit Deutschland als Digitalstandort schnell und spürbar gestärkt wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Wachstumsinitiative: Neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Blick auf die umfassende Reform der Filmwirtschaft setzt sich Bitkom für attraktive Rahmenbedingungen und Wettbewerbschancen ein. Ein Systemwechsel in der Filmförderung ist notwendig. Wir sprechen uns daher u.a. für die Beibehaltung der Abgabesätze aus. Bitkom begrüßt im Kontext der Reform der deutschen Filmförderung außerdem ausdrücklich die Vorschläge der BKM für ein steuerliches Anreizmodell ohne Budgetdeckelung als Gamechanger für den Produktionsstandort Deutschland. Investitionsverpflichtungen lehnen wir hingegen als sachlich nicht gerechtfertigten und kontraproduktiven Markteingriff ab.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Geriatrie befürwortet eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung mit klar profiliertem Berufsbild der Pflegeassistenzperson und Ablehnung einer bloßen Pflegehilfeausbildung ohne heilberufliche Qualifikation. Zur Entlastung der Pflegefachpersonen fordert er die Möglichkeit zur Delegation klar definierter Tätigkeiten an Pflegeassistenzkräfte sowie die Stärkung geriatrischer Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“. Zentral ist die gesetzliche Anerkennung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als gleichrangige Träger der praktischen Ausbildung nach PflAssEinfG und PflBG, um zusätzliche Ausbildungskapazitäten zu schaffen und qualifiziertes Personal frühzeitig zu binden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 15.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 30.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Immer mehr Arztpraxen werden von Finanzinvestoren durch sogenannte investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) betrieben. Erste Untersuchungen zeigen lokale Monopolisierungstendenzen, negative Auswirkungen auf Patienten und eine hohe Verschuldung dieser Versorgungszentren. Die politische Debatte dazu wird jedoch ohne ausreichende Daten geführt, da niemand genau weiß, wie viele MVZ von Investoren betrieben werden. Um dies zu ändern, sollten alle ambulanten Einrichtungen im Rahmen des GVSG ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen. Dies könnte über das Transparenzregister oder ein neues MVZ-Register erfolgen, um Transparenz zu schaffen und fundierte Diskussionen zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es werden verhältnismäßige, klare und EU-einheitliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

    • Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 15.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 548/21 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      3. BT-Drs. 20/781 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - Eingangszeitraum: 13. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022
    • Adressatenkreis:
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