Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.500)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stärkung der ordnungsgemäßen Erfassung von Batterien und Akkumulatoren. Produktdesign an die Austauschbarkeit von Batterien knüpfen. Ausbau der verbraucherbezogenen Informationspflichten, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die von falsch entsorgten Batterien und Akkus ausgehen können. Schaffung einer Pfandpflicht für bestimmte Produkte (z.B. Einweg E-Zigaretten, E-Bike-Akkus etc.). Märkte für Sekundärrohstoffe schaffen (Rezyklateinsatzquote).

    • Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU hat ein sehr umfassendes Chemikalienregime: Dennoch erwägt die EU Kommission die Überarbeitung der "Chemikalienverordnung" REACH. Die Diskussionen im Zuge der Folgenabschätzung zeigten potentiell eine massive Betroffenheit der Down-Stream-User-Industrie, mit z.T. schwer abschätzbaren Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa. Die DBC beteiligt sich aktiv an der Diskussion, wie eine Reform - sofern notwendig - zielgerichtet durchgeführt werden könnte und die Belastung der ohnehin unter Druck stehenden Industrie im Rahmen gehalten werden kann. Der Hauptfokus liegt dabei auf einer praxistauglichen Ausgestaltung des Mixture Assessment Factors, Generic Approach to Riskmanagements, d. Essential Use-Kzpt, der Polymerregistrierung u.Downstream-User-Info-Pflichten.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bauchemie am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission plant die Siloxane D4/D5/D6 für die Stockholm Konvention über persistente organische Schadstoffe zu nominieren. Dabei handelt es sich um wichtige Monomere für die Herstellung von Polymeren für Silikone. In der EU fallen D4/D5/D6 bereits unter eine - auch von der DBC begrüßten - REACH-Beschränkung. Die DBC teilt aber die Sorge der Silikonhersteller, dass die Stockholm Konvention nicht geeignet ist, um diese EU-Beschränkung auf die internationale Ebene zu übertragen. Für die Nominierung ist ein Ratsbeschluss notwendig.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bauchemie am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzungsschwierigkeiten der alten EU-BauPVO behinderten den Binnenmarkt. Die DBC brachte bei der BauPVO-Revision auf EU-Ebene aktiv Vorschläge u.a. zur besseren harmonisierten Normung ein, auch gegenüber deutschen Vertretern. Nun begleitet die DBC die Konkretisierung und Umsetzung der neuen Verordnung im BauPVO-Acquis Prozess und der begleitenden sekundären Rechtsetzung der Kommission (unter Mitgliedstaatenbeteiligung). Zentrale Zielsetzung ist ein funktionierender Binnenmarktes für Bauprodukte. Wichtig ist v.a. die praxistaugliche Etablierung der künftig verpflichtenden Umweltindikatoren sowie eine möglichst effiziente und bürokratiearme Etablierung des Digitalen Produktpasses (falls notwendig auch mit Omnibusgesetzgebung).

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bauchemie am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      FidAR fordert: 1. die verfassungsrechtlich verbriefte Gleichstellung umzusetzen und gesetzlich zu fördern. 2. dass der Geltungsbereich der Geschlechterquote im Aufsichtsrat ausgeweitet wird auf börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen > 500 Beschäftigte. 3. das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand ebenfalls in eine Geschlechterquote zu überführen und entsprechend der Quote für Aufsichtsgremien auf deutlich mehr Unternehmen auszuweiten. 4. die gesetzlich verankerten, strafbewehrten Sanktionen im Umgang mit Zielgrößen tatsächlich umzusetzen und öffentlich transparent zu machen. Entscheidungen, die einen Verstoß gegen die geltenden Regelungen darstellen, sind nichtig.

    • Bereitgestellt von: FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die eingeführten AMNOG-Leitplanken bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patient:innen ankommen. Die Leitplanken müssen daher mit einer Reform des GKV-FinStG angepasst werden, um eine realistische und innovationsfördernde Preisgestaltung für Orphan Drugs zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: BioMarin Deutschland GmbH am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach dem derzeit geltenden EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht muß Jodsalz im Zutatenverzeichnis als zusammengesetzte Zutat ausgewiesen werden, z.B. (Speisesalz, Kaliumjodat). Die Ausweisung des das Jod tragenden Zusatzstoffs führt zu einer Ablehnungshaltung bei Verbrauchern und gewerblichen Weiterverarbeitern, sodaß diese in der Folge kein Jodsalz einsetzen möchten, sondern lieber auf nicht jodiertes Salz zurückgreifen. Dies widerspricht den klaren Zielen, den in der Bevölkerung in Mitteleuropa bestehenden Jodmangel zu bekämpfen. Daher setzen wir uns für eine Kennzeichnungserleichterung ein, wonach die zusammengesetzte Zutat Jodsalz im Zutatenverzeichnis auch nur als "jodiertes Speisesalz" ausgewiesen werden können soll. Das entspräche iÜ der alten deutschen Rechtslage.

    • Bereitgestellt von: Der Backzutatenverband e. V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
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