Regelungsvorhaben
Änderung der Kennzeichnung von Jodsalz im Zutatenverzeichnis zusammengesetzter Lebensmittel
Angegeben von:
Der Backzutatenverband e. V. (R001199)
am
21.06.2024
Beschreibung:
Nach dem derzeit geltenden EU-Lebensmittelkennzeichnungsrecht muß Jodsalz im Zutatenverzeichnis als zusammengesetzte Zutat ausgewiesen werden, z.B. (Speisesalz, Kaliumjodat). Die Ausweisung des das Jod tragenden Zusatzstoffs führt zu einer Ablehnungshaltung bei Verbrauchern und gewerblichen Weiterverarbeitern, sodaß diese in der Folge kein Jodsalz einsetzen möchten, sondern lieber auf nicht jodiertes Salz zurückgreifen. Dies widerspricht den klaren Zielen, den in der Bevölkerung in Mitteleuropa bestehenden Jodmangel zu bekämpfen. Daher setzen wir uns für eine Kennzeichnungserleichterung ein, wonach die zusammengesetzte Zutat Jodsalz im Zutatenverzeichnis auch nur als "jodiertes Speisesalz" ausgewiesen werden können soll. Das entspräche iÜ der alten deutschen Rechtslage.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2404170007 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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