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1.662 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.662)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einlassungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht.

    • Bereitgestellt von: energie schwaben gmbh am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 14.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelung soll die verbesserte Auslastung erneuerbarer Erzeugung und die Vermeidung von Abregelung durch den Einsatz zusätzlicher, zuschaltbarer Lasten ermöglichen. Die Regelung der Zusätzlichkeit ist im hier und jetzt problematisch - perspektivisch und systemisch sicherlich gut gedacht. Solange es keine sonstigen Anreize im Strommarkt für regionale Verbräuche gibt (Schlagworte Netzentgelte und Gebotszonen), ist der 13k in seiner jetzigen Fassung uninteressant.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 30.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stromverteilnetze sind die entscheidende Infrastruktur für die Energiewende. Der Ausbau dieser wird i.W. determiniert durch den Zubau elektr. Leistung auf der Verbrauchs- und auch auf der Erzeugungsseite. Der bisher weitgehend ungesteuerte Zubau gerade von Photovoltaik- und Windkraftanlagen führt zu einer asym. regionalen Verteilung der Erzeugungsanlagen. In Regionen (bspw. wesentliche Teile von Bayern) mit sehr starker Photovoltaikbelegung übersteigt die Erzeugung aus diesen Anlagen den zeitgleichen Verbrauch um ein Vielfaches. Die Abregelung von Anlagen ist unmittelbare Folge des ungesteuerten Zubaus. Durch besseren Technologiemix, korrelierend zum zeitgleichen regionalen Verbrauch, können der Netzausbau signifikant geringer ausfallen und die Kosten für Verbraucher gedämpft werden.

    • Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist eine sachgerechte und zügige Umsetzung der neuen EU-Vorgaben im nationalen Recht (EnWG), z. B., um eine Gestaltung angemessener Rahmenbedingungen für den Zugang zu Wasserstoffnetzen, Importerminals für Wasserstoff sowie Wasserstoffspeichern zu erreichen und damit insgesamt eine weitere Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Aufweichung des Einspeisevorrangs für erneuerbare Energien würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und unmittelbar Investitionsentscheidungen verzögern oder verhindern. Ein Redispatchvorbehalt würde vor allem Unsicherheiten schaffen, Investitionen verhindern und die Energieversorgung verteuern. Stattdessen gilt es, die schon heute vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen. Das System muss flexibler und steuerbarer werden, siehe Regelungsvorhaben "Flexibilitäten bei Verbrauch und Erzeugung anreizen für bessere Integration von EE-Strom". Bei allen geplanten Regelungen muss der Erhalt von KMU-geprägten Strukturen und der Akteursvielfalt mitgedacht werden.

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 09.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AgNes-Reform soll die Kosten der Energiewende fairer verteilen und durch flexiblere Netzentgelte die Stromnetze effizienter nutzen. Gleichzeitig sollen Anreize für netz- und systemdienliches Verhalten geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Statkraft Markets GmbH am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Durchführung einer Netzentgeltreform / Festlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
    • Adressatenkreis:
      • 27.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung für die Verbesserung von Netzausbau und bei der Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Der ungeeignete Redispatch-Vorbehalt, der den Erneuerbaren-Ausbau massiv einbremsen könnte, soll verhindert und durch konstruktivere Steuerungsinstrumente ersetzt werden.

    • Bereitgestellt von: naturstrom AG am 29.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Anschluss von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen an das Stromnetz sieht sich immer größeren Herausforderungen ausgesetzt. Zu den bereits länger bestehenden netzwirtschaftlichen Herausforderungen der Elektrifizierung von Wärme und Verkehr sowie des zügigen Ausbaus Erneuerbarer Energien (EE) kommen nun mit Großbatteriespeicheranlagen und Rechenzentren weitere Akteure hinzu, die das Stromnetz mit ihren Bedarfen an Anschluss- und Transportkapazität massiv beanspruchen. ... Daher hat sich auch der Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Anlagenzubau (EE, Speicher und Großverbraucher) besser auf den Netzausbau abzustimmen (Synchronisierung). ...

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der laufenden und künftigen Gesetzgebungsverfahren zum EEG sowie zum EnWG wird eine praxisgerechte, rechtssichere und investitionsfördernde Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Energiewende angestrebt. Das Regelungsvorhaben umfasst insbesondere die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für den Ausbau EE, Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen in das Energiesystem, Weiterentwicklung der Netzregulierung, Schaffung effizienter Anschluss- und Betriebsbedingungen. Ziel ist es, die praktische Umsetzbarkeit der gesetzlichen Regelungen zu verbessern, Investitionssicherheit zu stärken, Bürokratie abzubauen und einen klimaneutralen Umbau des Energiesystems zu unterstützen. Fachliche Stellungnahmen werden zu den jeweiligen Gesetzesvorhaben und deren Umsetzung eingebracht.

    • Bereitgestellt von: EDP Renewables Europe am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende bleibt notwendig, braucht aber eine realistischere und wettbewerbsfähige Ausrichtung. Der Atomausstieg war ein Fehler, doch neue Kernkraftwerke helfen kurzfristig nicht. Erneuerbare müssen weiter ausgebaut werden, jedoch mit klaren Prioritäten und effizienteren Verfahren. Klimaziele sollen auf belastbaren Analysen beruhen. Hohe Energiepreise gefährden die Wirtschaft, daher ist ein befristeter Industriestrompreis nötig. Für Versorgungssicherheit braucht es bis 2030 rund 20.000 MW steuerbare Leistung. Der Umbau des Stromsystems muss günstiger und flexibler werden. Der starke Zubau von PV und Speichern erfordert netzorientierte Regeln. Für Wasserstoff braucht es verlässliche Finanzierungsmodelle. Insgesamt wird eine wettbewerbsfähige Energiepolitik gefordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende bleibt notwendig, braucht aber eine realistischere und wettbewerbsfähige Ausrichtung. Der Atomausstieg war ein Fehler, doch neue Kernkraftwerke helfen kurzfristig nicht. Erneuerbare müssen weiter ausgebaut werden, jedoch mit klaren Prioritäten und effizienteren Verfahren. Klimaziele sollen auf belastbaren Analysen beruhen. Hohe Energiepreise gefährden die Wirtschaft, daher ist ein befristeter Industriestrompreis nötig. Für Versorgungssicherheit braucht es bis 2030 rund 20.000 MW steuerbare Leistung. Der Umbau des Stromsystems muss günstiger und flexibler werden. Der starke Zubau von PV und Speichern erfordert netzorientierte Regeln. Für Wasserstoff braucht es verlässliche Finanzierungsmodelle. Insgesamt wird eine wettbewerbsfähige Energiepolitik gefordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 02.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das HBB kritisiert den Kabinettsentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets als nicht vereinbar mit dem Ziel, Biomethaneinspeisung auszuweiten. Zentraler Kritikpunkt ist die neue Möglichkeit, Biomethan-Netzanschlüsse mit 10-jährigem Vorlauf entschädigungslos zu kündigen; dies gefährde Investitionen (Amortisation 15–20 Jahre), breche mit Investitions-/Bestandsschutz und konterkariere EU-Vorgaben. Gefordert wird, dass Trennungen nur als ultima ratio bei Gemeinwohlbegründung erfolgen, frühestens nach 20 Jahren, für Bestandsanlagen mit verlängertem Schutz (bis 2046) und ggf. mit Ausgleich von Gewinnausfällen. Weitere Punkte: Entwicklungspläne sollen am Gastransport statt an Erdgasnachfrage anknüpfen; Netzentwicklungspläne müssen erneuerbare Gas-Potenziale berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist ein Artikelgesetz, das die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht umsetzt. Es sollte eigentlich 2024 in Kraft treten, aber es ist voraussichtlich erst 2025 so weit. Das Gesetz betrifft viele Unternehmen, insbesondere kritische Infrastrukturen, und erweitert die Anforderungen an die Cybersicherheit erheblich. Ziel ist die Stärkung der Cybersicherheit durch eine angemessene Berücksichtigung der Hersteller von Windenergieanlagen als wesentliche Akteure der gesicherten Energieversorgung von Deutschlad und Europa.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 09.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 09.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.

    • Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der derzeit in Beratung befindlichen Gesetzgebung im Bereich Energiepolitik, insbesondere der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaupakets sowie damit verknüpfter Regelungen zur Netz- und Systemsteuerung. Konkret wird darauf hingewirkt, dass in diesen Regelungsvorhaben kein Redispatch-Vorbehalt für neue Anlagen der erneuerbaren Energien verankert wird und stattdessen ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der systemdienliche Flexibilität, dezentrale Erzeugungs- und Speichersysteme sowie deren Aggregation gegenüber pauschalen Netzrestriktionen klar priorisiert.

    • Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 17.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stellungnahme zum bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Plädoyer für zügigen flächendeckenden Smart Meter-Rollout: Anregung, die grundzuständigen Messstellenbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, sowie Bitte um Prüfung von Maßnahmen zur Stärkung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs; zudem Hinweis auf Möglichkeit der Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch Etablierung eines vereinfachten digitalen Stromzählers, sog. Smart Meter light. EnWG: Quartierstauglichkeit von Bilanzkreisen, Klarstellung hinsichtlich Kundenanlagen

    • Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027)
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 22.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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