Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.620)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gesetzlichen Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sollen unverändert beibehalten werden. Zwar legt der aktuelle Koalitionsvertrag fest, dass die Kosten für Vorfälligkeitsentschädigungen „auf das Angemessene“ begrenzt werden sollen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. März 2024, Az. C-563/22, die in Deutschland übliche Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung (sogenannte Aktiv-Passiv-Methode) für mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vereinbar erklärt. Auch der Bundesgerichtshof hat diese Berechnungsmethode in ständiger Rechtsprechung als angemessen anerkannt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt die geplante Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und spricht sich für deren zügige Verabschiedung und Umsetzung aus. Insbesondere unterstützt der Verband die geplante Erhöhung der Flexibilität und Attraktivität der Eigenheimrenten-Förderung, beispielsweise die Vereinfachungen des Entnahmeverfahrens sowie den Wegfall der jährlichen Erhöhung des Wohnförderkontos. Der Verband fordert die Anpassung einiger Reformvorschläge unter Berücksichtigung der besonderen Zielrichtung und Funktionsweise von Eigenheimrentenverträgen sowie weitere Vereinfachungen speziell bei der Eigenheimrente.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Implementierung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist es wichtig, diese mit den bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor zu harmonisieren, die bereits den Einsatz von KI umfassen. Die Aufsicht über KI-Systeme bei Banken sollte durch die vorhandenen Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die neuen Regelungen in der gesamten EU konsistent und förderlich für Innovationen umgesetzt werden, wobei nationale Verschärfungen vermieden werden sollten. Der Verband begleitet die nationale Umsetzung der KI-Verordnung und setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen, über die vorgeschriebenen Regelungen hinausgehenden Anforderungen eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung im Hinblick auf eine verbindliche Steuerung der Hilfesuchenden durch ein klares Rangverhältnis der unterschiedlichen Versorgungsebenen, die Erweiterung des Sicherstellungsauftrags der KVen (und gleichzeitig der Vertragsärztinnen/Vertragsärzte), eine medizinisch notwendige Erstversorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf durchgängig mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Versorgung bereitzustellen, die damit entstehenden Doppelstrukturen trotz Ressourcenknappheit, die Entstehung möglicher Fehlanreize bei der Inanspruchnahme der Akut und Notfallstrukturen, die Mehrausgaben/Kosten der KVen (und gleichzeitig der Vergütungsregelungen sowie bei einzelnen anderen Punkten – wird Änderungsbedarf gesehen.

    • Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung der NIS-2 RL in deutsches Recht, dabei Vermeidung von Mehrfachregulierung, Sicherstellung der Handhabbarkeit von Melde- und Berichtspflichten, Vorhaltung von angemessenen Übergangsfristen, Harmonisierung mit dem KRITIS-DG und anderen (EU-)Vorschriften mit ähnlichem Regelungsgegenstand.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
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