Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um langfristig zukunftsfähig zu sein, ist die Landwirtschaft auf Innovationen angewiesen, gerade im Bereich der Pflanzenzüchtung. Neue genomische Techniken (NGT) wie die Genschere CRISPR/Cas ergänzen den Werkzeugkasten in der Züchtung und eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Entwicklung widerstandsfähiger Pflanzen für eine effiziente und nachhaltige Landwirtschaft. Eine Anwendung von neuen genomischen Techniken ist in Europa zeitnah zu ermöglichen. Die Anwendung der Methoden und so gezüchteter Pflanzen durch eine Vielzahl an Unternehmen muss durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verlust des Wirkstoffs Metribuzin wäre zum einen für die kartoffelproduzierenden Landwirte in Deutschland ein großer Verlust, da alternative Wirkstoffe nicht vorhanden bzw. aufgrund anderer Wirkmechanismen nur im Vorauflauf und damit nicht im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes nutzbar sind. Zum anderen sind auch die mechanischen Pflegemaßnahmen im Kartoffelanbau nicht ausgereift, um auf allen Standorten die erforderlichen Qualitäten zu erreichen. Die UNIKA fordert, sich für ein wissenschafts- und faktenbasiertes Verfahren unter Berücksichtigung aller vorgelegten und derzeit erstellten Studien sowie aller Möglichkeiten zur Risikoreduktion mit dem Ziel einzusetzen, die Verlängerung des Wirkstoffs Metribuzin auf EU-Ebene zu befürworten.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 16.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 30.05.2024 wurde von der Europäischen Kartoffelallianz der EU-Aktionsplan gegen Kraut- und Knollenfäule in Kartoffeln verkündet. Der aus aktuellem Anlass verkündete Aufruf zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule richtet sich sowohl an die Akteure entlang der Wertschöpfungskette Kartoffeln als auch an Entscheider in Politik, Behörden, Beratung und Forschung. Unterteilt in kurz- und mittelfristige Maßnahmen enthält er Handlungsweisen, Empfehlungen sowie Forderungen für die Bereiche Forschung, Züchtung, Beratung, Monitoring, integrierter Pflanzenschutz und Agrarpolitik. Die UNIKA unterstützt den EU-Aktionsplan und engagiert sich für dessen nationale Umsetzung.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 14.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMEL beabsichtigt, ein sogenanntes Zukunftsprogramm Pflanzenschutz zu erarbeiten und hat eine Diskussionsgrundlage vorgelegt. Nach Auffassung der UNIKA werden im Diskussionspapier viele Aspekte zu allgemein und oberflächlich, teils auch unverständlich, nicht nachvollziehbar oder gar falsch dargestellt. Bedauert wird auch die nicht zutreffende Bewertung von Realitäten, die zu einseitige Auslegung wissenschaftlich belegter Zusammenhänge und insbesondere die Vernachlässigung ökonomischer Aspekte als eine der tragenden Säulen einer nachhaltigen Wirtschaftsweise. Die Diskussionsgrundlage erfüllt aus Sicht der UNIKA daher weder die Kriterien eines umsetzbaren, in die Zukunft gerichteten Programms, noch die im Vorfeld geweckten Erwartungen eines gemeinsamen Mitgestaltens.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Jährlich gehen rund 1.800 Schüler/innen mit dem Auslands-Schüler-BAföG ins Ausland. Diese Förderung ist essenziell, um Jugendliche, deren Eltern sich ein Auslandsjahr nicht leisten können, einen Schüleraustausch zu ermöglichen. Leider sind per Gesetz Schüler*innen, die kein Gymnasium besuchen und keine akademische Laufbahn anstreben von der Förderung ausgeschlossen. Der AJA hat sich im Gesetzgebungsprozess konkret gefordert, auch Schüler*innen von Haupt- und Realschulen die Förderung für einen Schüleraustausch zu ermöglichen, auch wenn sie im Anschluss keine weiterführende Schule besuchen. Die Förderung eines Austausches sollte weiterhin für Schüler*innen von Gymnasien auf die letzten vier Jahre der Schullaufbahn ausgeweitet werden. Der AJA wird sich weiter für eine Reform einsetzen.

    • Bereitgestellt von: AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11815 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11313 - Entwurf eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des - Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/11375 - Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/11376 - Kernprobleme des BAföG angehen - Antragsverfahren vereinfachen...
    • Adressatenkreis:
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