Stellungnahmen/Gutachten
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1.158 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.158)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...staatlichen Ordnung. Art. 6 Abs. 1 GG gilt als „Generalnorm“ sowie..., ...normiert Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflege und Erziehung..., ...dies stellt eine mit Art. 3 GG nicht zu vereinbarende Ungleichbehandlung..., ...des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG an, namentlich die Abstammung..., ...Merkmal des Art. 3 Abs. 3 GG anknüpfen oder mittelbar..., ...Eltern aus Art. 6 Abs. 1 GG eingreift.“[28] Dazu führte..., ...in das von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familienleben..., ...Brosius-Gersdorf in Dreier, Art. 6 GG, Rn. 310 mwN. [21] Landenberg-Roberg..., ...Mangoldt/Klein/Starck, Art. 6 GG, Rn. 145. [23] So wird...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Menschrechtsbasierende Neuordnung des Asylgesetzes
Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 2 i. V. m. Art. 104 GG, Art. 6 GRC sowie Art. 5..., ...Blick auf das Grundgesetz (GG), die Genfer Flüchtlingskonvention..., .... Art. 16a Abs. 2 Satz 2 GG, als Gesetz ergehen, dass..., ...Herkunftsstaaten gem. Art. 16a Abs. 3 GG i. V. m. § 29a AsylG eines..., ... Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG. Zu Nr. 71 (§§ 70, ..., ...auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 6 GRCh ist zu berücksichtigen..., ...des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 5 EMRK und Art. 6 ..., ...nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG und den Verfahrensgarantien nach Art. 104 Abs. 1 GG unvereinbar und weder in..., ...Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 GG unterstellt werden soll ..., ...Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einzuschränken. Zwar eröffnet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte..., ...Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, gerechtfertigt wäre. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für geschlechtergerechte Bauleitplanung
Anlass für das Policy Paper ist das 20-jährige Jubiläum des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (BauGB 2004). Das Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden ausdrücklich, die unterschiedlichen Auswirkungen ihrer Planungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Ziel des Gender Mainstreaming und soll eine tatsächliche Gleichstellung fördern. Die entsprechende Regelung wird aber vor Ort bis heute kaum mit Leben gefüllt. Der djb sieht Handlungsbedarf im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, um eine effektive Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. Ein geschlechtergerechter Städtebau trägt entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und zur Nachhaltigkeit in Städten und Gemeinden bei.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG zur Förderung der tatsächlichen..., ...Grundlage der nach Art. 104b GG und § 164b BauGB abgeschlossenen..., ...ändern (Art. 91a Abs. 1 Nr. 3 GG), um Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen..., ...der Katalog in Art. 104b GG erweitert werden, der bereits..., ... Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG und 20 Jahre § 1 Abs. 6 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen, sehr vielfältigen Situationen und Menschen in der Sexarbeit.
Beseitigung sämtlicher gesetzlicher Diskriminierung von Sexarbeit - Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Unternehmern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 20.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sie es wollen (Art. 1 + 2 GG) – ihre Autonomie, ihr Selbstbestimmungsrecht..., ...Arbeit verwehrt (Art. 12 GG) und diese frei zu wählen..., ...Dienstleistungen ein. (Art. 1 + 2 GG) o werden sich in ihrer..., ...Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) und auf wirtschaftliche..., ...Eigentumsrecht dar. (Art. 14 GG) o haben umfangreiche Verträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung zum umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Bei folgenden Punkten sieht der DAV Nachbesserungsbedarf: Anordnungsvoraussetzungen bei der vorgesehenen (Quellen-) TKÜ sind zum Teil zu weitgehend Bei Aufenthaltsverboten sollte die Wohnung des Betroffenen bei der Anordnung ausgenommen werden. Die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen sollte unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistands gestellt werden. Beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen fehlen Regelungen zu Anforderungen an die Auswahl bzw. Ausschlusskriterien. Zudem sollten nicht nur intime Beziehungen zum Zweck der Informationsgewinnung unzulässig sein, sondern zusätzlich vergleichbare engste persönliche Beziehungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vereinbarkeit mit Art. 10 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundrecht..., ...Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG; fortan: IT-Grundrecht)...., ...Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG und das IT-Grundrecht nur..., ...Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist bei jeder nicht auf ..., ...“ Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG. Allein in Bayern, Brandenburg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Änderung soll die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umsetzten. Der Entwurf sieht für die meisten der vorhandenen Tatbestände im Bereich des Umweltstrafrechts die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vor. Darüber hinaus ist eine überaus erhebliche Anhebung des Strafmaßes vorgesehen. Einige Elemente der Richtlinie sind zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen geplant.
- Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG sowie des Art. 14 GG, der..., ...Aushöhlung der durch Art. 14 GG garantierten Eigentumsgarantie..., ...Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verbunden mit dem Grundsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsfreiheit aus Art. 12 GG verstößt. § 55a Abs. 1 S..., ...unangemessen. Auch Art. 14 GG ist verletzt, weil keine..., ...Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. § 55a Abs. 1 S. 3 StBerG..., ...nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Sie ist europarechtlich..., ...nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG tragfähige Bestands- und..., ...Bez. a. v. Mangoldt/Klein, GG, Bd. I, 2. Aufl. 1975, S..., ...Rn. 6. Mann, in: Sachs, GG, 10. Aufl. 2024, Art. 12..., ...Personen (Art. 19 Abs. 3 GG) gleichermaßen. Dies gilt..., ...in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 102. ErgLfg. 2023, Art...., ...des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG in dieser Folge auf die ..., ...Nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG kann die Berufsfreiheit ..., ...des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nicht eingreifen303. Eine..., ...371 372 Art. 3 Abs. 1 GG spricht ausdrücklich nur..., ...Auch wenn Art. 3 Abs. 1 GG von „Menschen“ spricht, ..., ...Brille des Art. 3 Abs. 1 GG zu betrachten. Hier geht..., ...14 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GG gerechtfertigt sein. a)..., ...4. Ergebnis 432 Art. 14 GG hindert nicht Änderungen..., ... sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht ergeben. 436 Die ..., ...von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG („Rechtsanwaltschaft und..., ... des Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG („nach den Vorschriften ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung eines wettbewerbskonformen Übergangs von Kupfer- auf Glasfasernetze
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Kupfer Glasfaser Migration und zielt darauf ab, eine diskriminierungsfreie Abschaltung des Kupfernetzes sicherzustellen, indem die Bundesnetzagentur vor den ersten Abschalteanträgen ein Regulierungskonzept mit objektiven Kriterien für die Aufhebung von Regulierungsverpflichtungen nach § 34 TKG festlegt und die Abschaltung auch in von Wettbewerbern ausgebauten Gebieten ermöglicht.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 08.07.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) .........................., ...Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) .........................., ... aus Art. 14 Abs. 1 GG ergeben. In beiden Modellen..., ...ein weiteres, in Art. 20a GG verfas-sungsrechtlich fundiertes..., ... aus Art. 14 Abs. 1 GG, jeweils i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG. I. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Möglich erscheint zunächst..., ... i. S. v. Art. 12 Abs. 1 GG ist, also eine Tätigkeit..., ... damit i. S. v. Art. 20a GG zum Schutz der natürlichen..., ...scher Online-Kommentar zum GG, 53. Edition (11/2022), ..., ...Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. A., 2015, Art..., .... Diese sind in Art. 20a GG ebenfalls verfassungsrechtlich..., ...Abs. 1 GG) Neben der Berufsausübungsfreiheit..., ...eine durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition..., ...Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG liegt in der Abgrenzung ..., ... auf nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtspositionen..., ... Dreier, Horst (Hrsg.), GG, Bd. 1, 3. A., 2015 Epping..., ...scher Online-Kommentar zum GG, 53. Edition (11/2022) ..., ...scher Online-Kommentar zum GG, 53. Edition (11/2022) ..., ... Bearbeiter, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. A., 2015 Sodan...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/6002
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berufsfreiheit aus Art. 12 GG. § 55a Abs. 1 S. 3 StBerG..., ...nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Sie ist europarechtlich..., ...nach Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG tragfähige Bestands- und..., ...Bez. a. v. Mangoldt/Klein, GG, Bd. I, 2. Aufl. 1975, S..., ...Rn. 6. Mann, in: Sachs, GG, 10. Aufl. 2024, Art. 12..., ...Personen (Art. 19 Abs. 3 GG) gleichermaßen. Dies gilt..., ...in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, 102. ErgLfg. 2023, Art...., ...des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG in dieser Folge auf die ..., ...Nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG kann die Berufsfreiheit ..., ...des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nicht eingreifen303. Eine..., ...371 372 Art. 3 Abs. 1 GG spricht ausdrücklich nur..., ...Auch wenn Art. 3 Abs. 1 GG von „Menschen“ spricht, ..., ...Brille des Art. 3 Abs. 1 GG zu betrachten. Hier geht..., ...14 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 GG gerechtfertigt sein. a)..., ... in Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG entnehmen können, dass der..., ...Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) konkretisieren kann und..., ...4. Ergebnis 432 Art. 14 GG hindert nicht Änderungen..., ... sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht ergeben. 436 Die ..., ...von Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG („Rechtsanwaltschaft und..., ... des Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG („nach den Vorschriften ...
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Zu Regelungsvorhaben: