Stellungnahmen/Gutachten
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18.740 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.740)
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Zu Regelungsvorhaben:
Input zum Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen
eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich für eine sach- und interessengerechte Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und der Rahmenbedingungen ein und möchte darum bitten bei der weiteren Ausgestaltung die Belange der Telekommunikationsbranche und der Internetwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich
eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich für eine sach- und interessengerechte Ausgestaltung des Regulierungsrahmens und der Rahmenbedingungen ein und möchte darum bitten bei der weiteren Ausgestaltung die Belange der Telekommunikationsbranche und der Internetwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 18.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Energieeffizienzgesetz, EDL-G und Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung
Möglichst unbürokratische Umsetzung. Zusammenführung EDL-G und Energieeffizienzgesetz in ein konsistentes Gesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 18.09.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen für europäische Bezahllösungen zu fördern und Fehlanreize zu vermeiden. Kernforderungen sind: 1) Vorschläge zur SCA entsprechen nicht den Marktbedürfnissen; 2) Komplette Überarbeitung des Zahlungsdiensterechts führt zu hoher Komplexität und ungewollten Wechselwirkungen; 3) Stabilität bei den technischen Vorgaben zur Nutzung von Drittdiensten nur teilweise gegeben; 4) Betrugsverhinderung verbessern; Fehlanreize zu Lasten von Kunden / Kreditwirtschaft vermeiden 5) Einsatz eigener Endgeräte von Kunden im Rahmen der SCA ist kein Outsourcing; 6) Regelungen zu Drittstaatenzahlungen nicht erweitern; 7) Risikoadäquate Zugangsregelungen zu Zahlungssystemen beibehalten; 8) Perspektivisches Verhältnis zwischen Zahlungsrecht und FIDA antizipieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2022/2554 DORA)
Konstruktive Begleitung der Pläne der Kommission und der Aufsichtsbehörden zur Einführung eines einheitlichen digitalen operativen Resilienzrahmens für die Finanzindustrie durch Einbringung folgender Kernvorschläge: 1.) Berücksichtigung von Proportionalität in den delegierten Rechtsakten. 2.) Keine nationale Erweiterung der europ. Meldeverpflichtungen und Nachweispflichten. 3.) Für Förderbanken sollte vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen gelten. 4.) Eine grundsätzliche Bewertung der internen Bank-IT als “zero trust”-Umgebung gilt es zu vermeiden. 5.) Für IKT-Auslagerungen sollte regelmäßige Zertifizierung ausgesuchter IT-Produkte oder -Dienstleistungen entlasten können.6,) Wir befürworten das in DORA verankerte Vorhaben einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordungsvorschlag der Europäischen Kommission zum digitalen Euro vom 28.6.2023
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Agenda 2023 der Vereinten Nationen, inkl. der Sustainable Development Goals
Der BeN e.V. ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.v. (agl, https://agl-einewelt.de/) und hat sich im Rahmen der Arbeit in diesem Dachverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Land Bremen und an die Staatssekretärin für Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt, Sarah Ryglewski, gewandt, um sich für eine ambitionierte Umsetzung der SDGs einzusetzen, so wie hier beschrieben: https://ben-bremen.de/wp-content/uploads/2023/09/SDG-Gipfel.pdf Wir haben in persönlichen Gesprächen, in E-Mails und über Social Media (facebook/Instagram) darauf hingewiesen.
- Bereitgestellt von: Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk e.V. (BeN) am 17.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Transformationsbericht der Bundesregierung zu internationaler Verantwortung und Zusammenarbeit - Herausforderungen und Wege der Transformation -
BT-Drs. 20/8719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - Mit Mut gemeinsam Zukunft gestalten - weiter Fahrt aufnehmen
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BT-Drs. 20/7790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist wegen des demografischen Wandels, des medizinischen Fortschritts sowie zuletzt auch hohen Inflationsraten bei gleichzeitig stagnierenden Einnahmen unter Druck. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der staatlichen Zuschüsse und eine Entlastung der GKV-Finanzen von versicherungsfremden Leistungen vereinbart, diese bisher aber nicht umgesetzt. Ziel muss es sein, mit einer strukturellen Finanzreform die GKV-Finanzen nachhaltig zukunftsfit zu machen und auf Eingriffe ins GKV-Leistungsspektrum für Patient:innen zu verzichten. Dies gilt auch für einseitige Kosteneinsparungen im Arzneimittelbereich wie beim GKV-FinstG, das bereits die Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen in Deutschland einschränkte.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 17.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhälntnismäßige und vereinfachte Regelugnen zur EU Corporate Sustainability Reporting Directive
Es werden verhältnismäßige, klare und EU-einheitliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 17.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 548/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - Eingangszeitraum: 13. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022
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BR-Drs. 548/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: