Stellungnahmen/Gutachten
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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZPO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (197)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer praxisuntauglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG.
Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Gewalt und insbesondere eine Regelung zu gerichtlich angeordneten Accountsperren. Wir legen den Fokus darauf, ein datensparsames und effektives Mittel gegen digitale Gewalt einzuführen und dabei das Recht auf Anonymität nicht zu gefährden. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein die Möglichkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, unterstützend sowie eigeninitiativ zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 06.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entspricht als die Regelungen der ZPO (§ 5 GgdG-E), die Regelungen..., ...der Zivilprozessordnung (ZPO), wonach das Gericht nach..., ...Tonübertragung gemäß § 128a ZPO stattfinden. Zu Absatz..., ...gleichartig im Sinne von § 60 ZPO sein. Es muss sich dagegen..., ...Musterfeststellungs- verfahren nach § 610 ZPO vorgesehen. Das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...richterliche Schätzung § 287 ZPO ersetzt werden kann, um...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ersatzlose Streichung des § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG (Subsidiarität der Nichtigkeitsklage)
Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen. Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.02.2025
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Adressatenkreis:
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21.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO zu erreichen. Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In den Entwürfen fehlen geeignete Regelungen zum Schutz der Hör-/Gesundheit von Dolmetschern, die in Verfahren der Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten beauftragt werden. Ebenso fehlen Maßnahmen zum Schutz von Dolmetschern. Wir sprechen uns gegen eine Gefährdung und für den Gesundheits-/Schut von Dolmetschern aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten -
BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Formulierungen zu §128a ZPO 1, 2, 4 und 5 lassen offen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen
Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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16.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sachverständigen in § 404 Abs. 3 ZPO und eine explizite Anpassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pfändungsschutz für alle staatlich anerkannten Verträge der privaten Altersvorsorge
Nicht alle Verträge der Basisrente ("Rürup") sind pfändungssicher, abhängig ist dies von den konkreten Vertragsbedingungen. Auch unabhängig von einer staatlichen Förderung müssen alle privaten Altersvorsorgeverträge bei einer Insolvenz vor Forderungen geschützt werden, sodass sie tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...privaten Altersvorsorge (ZPO) Im Übrigen verwahren ...
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Zu Regelungsvorhaben: