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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (333)

    • Titel der Bundesgesetze
      ...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...innerfamiliäre und Partnerschaftsgewalt gegen Frauen und..., ...in Mädchenbildung oder digitale Bildung von Frauen entgehen...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...Gewaltschutzgesetz...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und ist in Zeiten des digitalen Wandels und der Transformation..., ...sexualisierte Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch stärken...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...Gewaltschutzgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.

    • Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.

    • Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffenen. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe..., ...versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen. Gewalt in diesen Settings ist..., ...Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen..., ...Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ... nicht hinreichend vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...schwert. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Haltestellen des ÖPNV kann es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsmitteln des ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsbetriebe des ÖPNV über Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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