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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006682
- Ersteintrag: 16.05.2024
- Letzte Änderung: 23.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
BAJ Kinder- und Jugendschutz e.V.Mühlendamm 310178 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4903040040300
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E-Mail-Adressen:
- info@bag-jugendschutz.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Maja Wegener
- Ingrid Hillebrandt
- Klaus Hinze
- Ulrike Martin
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Gesamtzahl der Mitglieder:
50 Mitglieder am 08.05.2024, davon:
- 6 natürliche Personen
- 44 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V. (AGJ)
- National Coalition Berlin
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Kinder- und Jugendpolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Gespräche mit Abgeordneten und Beschäftigten/Leitungspersonen verschiedener Ministerien - Parlamentarische Abende, Einladungen zu Jubiläen und Feierlichkeiten des Vereins - postalisches Aufmerksam machen auf die Themen des Vereins Erarbeitung und Veröffentlichung von Stellungnahmen zu gesetzlichen Vorhaben, Gespräche mit Abgeordneten und Beschäftigten/Leitungspersonen verschiedener Ministerien, Einladungen zu Veranstaltungen des Vereins, Publikationen und Informationen zu Themen des Kinder- und Jugendschutzes
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Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches
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Beschreibung:
Im Sexualstrafrecht werden Kinder und Jugendliche durch verschiedene Vorschriften geschützt, u.a. in den §§ 174, 176, 182 und im § 184 des Strafgesetzbuchs. Der § 184b wurde zuletzt mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 01.07.2021 reformiert. Der Strafrahmen wurde dahingehend erhöht, dass es sich bei diesen Delikten nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen handelt. Die Änderung im Jahr 2021 hat aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes gravierende Folgen, da im Rahmen der Strafverschärfung auch verstärkt Kinder und Jugendliche sowie Eltern oder Fach-kräfte in Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe betroffen sind.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11419 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 360.001 bis 370.000 EuroRegelförderung aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes. Schutz und Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Gesetzlicher Jugendschutz. Informationen und Aufklärung von Eltern und Fachkräften. Veröffentlichung von Fachpublikationen (u. a. Fachzeitschrift: Kinder und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23