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58 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »psd3 ODER psr« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (58)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...With its proposals on the PSD3 and the PSR the European..., ...compliance with additional PSD3 requirements. Grandfathered..., ...required to satisfy new PSD3 authorisation requirements..., ...and functionality in the PSR should be maintained to..., ... introduced through the PSD3 / PSR. Introduction..., ...opportunity through the PSD3 and PSR to double down ..., ...European Single Market. The PSD3 and PSR constitute an important..., ...separation of the rules into a PSD3 and a PSR. Authorisation..., ...licencing requirements (PSD3 Article 45) As part of..., ...governance. Definitions (PSD3 Article 2) PSD3 provides..., ... definitions within the PSD3 / PSR. As such, the definition..., ...Article 2, paragraph 28 (PSD3) It should be specified..., ...access to payment systems (PSD3 Article 46, PSR Article..., ...provisions proposed in the PSD3. Article 31 (PSR) Article..., ...success. Articles 35-39 (PSR), Article 89, paragraph 1 (PSR) & Recital 59 (PSR) The..., ... exemptions & liability (PSR Articles 60, 85 & 86) ..., ...Article 86, paragraph 4 (PSR) The inclusion of the ..., ...Article 3, paragraph 39 (PSR), Article 50, paragraph 1 (PSR) The rules should be aligned...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...recommendations on SCA and PSD3 Mastercard welcomes the..., ... Services Regulation (EU PSR) and a proposal for a Third..., ...Payment Services Directive (PSD3). Please find below Mastercard..., ...in the proposal for a EU PSR and on other rules contained in the proposal for a PSD3. Strong Customer Authentication..., ...scheme operators. The EU PSR requires that technical..., ...strongly welcome the new EU PSR requirement that issuers..., ... envisaged under the EU PSR for payment systems and..., .... We believe that the EU PSR should clarify that SCA..., ...technical outages. The EU PSR is silent on whether transactions..., ...by the regulation. The EU PSR should therefore exceptionally..., ...clarification provided by the EU PSR that SCA is not required..., ...factors We welcome the new EU PSR requirement that SCA factors..., ... on PSD3 are the following: Access..., ...Payment Institutions The PSD3 includes a new requirement..., ... the need to seek a new PSD3 license. This is important..., ...payment service under the PSD3. We believe that, for the sake of clarity, the PSD3 should expressly indicate..., ...nonetheless subject to the PSD3 requirements if they provide..., ...service provider’ under the EU PSR and PSD3 should be aligned...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Anwendungsbereich der PSR-E/PSD3-E unterliegen. E-Geld-Token..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Regelungsbedarf durch die PSR-E/PSD3-E. - Rechtsunsicherheit..., ...Payment Services Regulation, PSR-E)4 unterliegen sollten..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...2023 Legislativvorschläge (PSR-E/PSD3-E) zur Überarbeitung..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ... (vgl. Erwägungsgrund 8 PSD3-E). Die Definition des ..., ...dem Anwendungsbereich der PSR-E zu unterstellen (Art. 2 Nr. 2 lit. ha) PSR-E). Die Bestrebungen des..., ... MiCAR als auch aus der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Überschneidung von MiCAR und PSR-E/PSD3-E mit Rechtsunsicherheiten..., ...Geld“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-..., ...Zahlungsvorgänge (vgl. Art. 56 PSR-E, Art. 60 Abs. 2 PSR-E..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-..., ... zur PSR-E). Diese Regelungen sind..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ...Art. 10 Abs. 2 PSD3-E, Erwägungsgrund 34 PSD3..., ...5 zur PSR-E) aus unserer Sicht nicht..., ...MiCAR). Die Regelungen des PSR-E/PSD3-E dürften vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Anwendungsbereich der PSR-E/PSD3-E unterliegen. E-Geld-Token..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Regelungsbedarf durch die PSR-E/PSD3-E. . Rechtsunsicherheit..., ...Payment Services Regulation, PSR-E)4 unterliegen sollten..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...2023 Legislativvorschläge (PSR-E/PSD3-E) zur Überarbeitung..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ... (vgl. Erwägungsgrund 8 PSD3-E). Die Definition des ..., ...dem Anwendungsbereich der PSR-E zu unterstellen (Art. 2 Nr. 2 lit. ha) PSR-E). Die Bestrebungen des..., ...der MiCAR als auch aus der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Überschneidung von MiCAR und PSR-E/PSD3-E mit Rechtsunsicherheiten..., ...Geld“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Zahlungsvorgänge (vgl. Art. 56 PSR-E, Art. 60 Abs. 2 PSR-E..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ... zur PSR-E). Diese Regelungen sind..., ...“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ...Art. 10 Abs. 2 PSD3-E, Erwägungsgrund 34 PSD3..., ... zur PSR-E) aus unserer Sicht nicht..., ...MiCAR). Die Regelungen des PSR-E/PSD3-E dürften vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Anwendungsbereich der PSR-E/PSD3-E unterliegen...., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Regelungsbedarf durch die PSR-E/PSD3-E.  Rechtsunsicherheit..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...2023 Legislativvorschläge (PSR-E/PSD3-E) zur Überarbeitung..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...vgl. Erwägungsgrund 8 PSD3-E). Die Definition des ..., ...dem Anwendungsbereich der PSR-E zu unterstellen (Art. 2 Nr. 2 lit. ha) PSR-E). Die Bestrebungen des..., ... MiCAR als auch aus der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Überschneidung von MiCAR und PSR-E/PSD3-E mit Rechtsunsicherheiten..., ...Geld“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3..., ...“ i.S.d. Art. 2 Nr. 4 PSD3-E ist. Materiell würden..., ...Zahlungsvorgänge (vgl. Art. 56 PSR-E, Art. 60 Abs. 2 PSR-E..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3..., ... zur PSR-E). Diese Regelungen ..., ...“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ...Art. 10 Abs. 2 PSD3-E, Erwägungsgrund 34 PSD3..., ...5 zur PSR-E) aus unserer Sicht nicht..., ...MiCAR). Die Regelungen des PSR-E/PSD3-E dürften vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Directive - PSD3-E) und einer neuen EU- ..., ...Payment Services Regulation – PSR-E). Im Folgenden legt die..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E ..., ...gem. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2..., ...schützt (vgl. nunmehr Art. 56 PSR-E). Unausgewogen sind..., ...problematischen Artikel 59 PSR-E festhalten, müssten ..., ...anspruch nach Artikel 59 PSR-E durch eine Obergrenze..., ...sollte dies in Artikel 59 PSR-E als grob fahrlässig ..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing“ (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive ..., ... • Der dem Artikel 88 PSR-E zugrundeliegende Gedanke..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote..., ... die Pflicht durch die PSR-E etabliert würde – aktiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Anwendungsbereich der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Regelungsbedarf durch die PSR-E/PSD3-E.  Rechtsunsicherheit..., ...Payment Services Regulation, PSR-E)4 unterliegen sollten..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...2023 Legislativvorschläge (PSR-E/PSD3-E) zur Überarbeitung..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...(vgl. Erwägungsgrund 8 PSD3-E). Die Definition des ..., ...dem Anwendungsbereich der PSR-E zu unterstellen (Art. 2 Nr. 2 lit. ha) PSR-E). Die Bestrebungen des..., ... MiCAR als auch aus der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Überschneidung von MiCAR und PSR-E/PSD3-E mit Rechtsunsicherheiten..., ...Geld“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-..., ...Zahlungsvorgänge (vgl. Art. 56 PSR-E, Art. 60 Abs. 2 PSR-E..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-..., ... zur PSR-E). Diese Regelungen sind..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ...Art. 10 Abs. 2 PSD3-E, Erwägungsgrund 34 PSD3..., ...5 zur PSR-E) aus unserer Sicht nicht..., ...MiCAR). Die Regelungen des PSR-E/PSD3-E dürften vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Anwendungsbereich der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...Regelungsbedarf durch die PSR-E/PSD3-E.  Rechtsunsicherheit..., ...Payment Services Regulation, PSR-E)4 unterliegen sollten..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...2023 Legislativvorschläge (PSR-E/PSD3-E) zur Überarbeitung..., ...Geldes“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-E..., ...(vgl. Erwägungsgrund 8 PSD3-E). Die Definition des ..., ...dem Anwendungsbereich der PSR-E zu unterstellen (Art. 2 Nr. 2 lit. ha) PSR-E). Die Bestrebungen des..., ... MiCAR als auch aus der PSR-E/PSD3-E unterliegen. ..., ...Überschneidung von MiCAR und PSR-E/PSD3-E mit Rechtsunsicherheiten..., ...Geld“ i.S.d. Art. 3 Nr. 30 PSR-E (Art. 2 Nr. 23 PSD3-..., ...Zahlungsvorgänge (vgl. Art. 56 PSR-E, Art. 60 Abs. 2 PSR-E..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-..., ... zur PSR-E). Diese Regelungen sind..., ...Zahlungskonto“ i.S.d. Art. 3 Nr. 15 PSR-E (Art. 2 Nr. 13 PSD3-E..., ...Art. 10 Abs. 2 PSD3-E, Erwägungsgrund 34 PSD3..., ...5 zur PSR-E) aus unserer Sicht nicht..., ...MiCAR). Die Regelungen des PSR-E/PSD3-E dürften vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Regulation – PSR-E). Im Folgenden legt die..., ...Artikel 2 PSD-E und Artikel 3 PSR-E und wichtigen Vorschriften..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E deutlich..., ...gem. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2 beinhaltet..., ...siehe Artikel 59 Absatz 5 PSR-E) in die Betrugsverhinderung..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ... das Recht in Artikel 65 PSR-E eingeräumt werden, weitere..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing“ (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive und..., ...69 Abs. 2 und Artikel 73 PSR-E müsste die Gutschriftsperre..., ...Mitarbeitern (Artikel 84 PSR-E): • Die Sensibilisierung..., .... • Der dem Artikel 88 PSR-E zugrundeliegende Gedanke..., ...SCA (Artikel 86 Absatz 4 PSR-E) bewirkt, dass der Kunde..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Directive - PSD3-E) und einer neuen EU- ..., ...Payment Services Regulation – PSR-E). Im Folgenden legt die..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E ..., ...gem. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2..., ...schützt (vgl. nunmehr Art. 56 PSR-E). Unausgewogen sind..., ...problematischen Artikel 59 PSR-E festhalten, müssten ..., ...anspruch nach Artikel 59 PSR-E durch eine Obergrenze..., ...sollte dies in Artikel 59 PSR-E als grob fahrlässig ..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing“ (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive ..., ... • Der dem Artikel 88 PSR-E zugrundeliegende Gedanke..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote..., ... die Pflicht durch die PSR-E etabliert würde – aktiv...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Directive - PSD3-E) und einer neuen EU­ ..., ...Payment Services Regulation - PSR-E). Im folgenden legt die..., ...Artikel 2 PSD-E und Artikel 3 PSR-E und wichtigen Vorschriften..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E deutlich..., ...gern. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2 beinhaltet..., ...anspruch nach Artikel 59 PSR-E durch eine Obergrenze..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ... das Recht in Artikel 65 PSR-E eingeräumt werden, weitere..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing" (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive und..., ...Mitarbeitern (Artikel 84 PSR-E): • Die Sensibilisierung..., ... • Der dem Artikel 88 PSR-E zugrundeliegende Gedanke..., ...SCA (Artikel 86 Absatz 4 PSR-E) bewirkt, dass der Kunde..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Regulation – PSR-E). Im Folgenden legt die..., ...Artikel 2 PSD-E und Artikel 3 PSR-E und wichtigen Vorschriften..., ...Haftung in Artikel 49 ff. PSR-E. So wird in der Definition..., ... insbesondere Artikel 69 PSR-E). In Artikel 55 PSR-E..., ...Begriffsbestimmungen in Artikel 2 PSD3-E und Artikel 3 PSR-E deutlich..., ...gem. Artikel 38 Absatz 2 PSR-E konterkariert. Dies ist..., ...Absatz 2 sowie Artikel 59 PSR-E: • Die PSD2 beinhaltet..., ...siehe Artikel 59 Absatz 5 PSR-E) in die Betrugsverhinderung..., ...Zahlerbank müsste in Artikel 65 PSR-E das Recht eingeräumt ..., ...insbesondere Artikel 50, 57 PSR-E: • Eine vollständige..., ... das Recht in Artikel 65 PSR-E eingeräumt werden, weitere..., ...(insbesondere Artikel 59 PSR-E) Einfluss haben können..., ... zu Artikel 56 Absatz 6 PSR-E durch den nationalen ..., ...Data Sharing“ (Artikel 83 PSR-E): • Eine effektive ..., ...69 Abs. 2 und Artikel 73 PSR-E müsste die Gutschriftsperre..., ...Mitarbeitern (Artikel 84 PSR-E): • Die Sensibilisierung..., ...SCA (Artikel 86 Absatz 4 PSR-E) bewirkt, dass der Kunde..., ...überprüft werden. • Die PSD3/PSR unterscheidet weiterhin..., ...Formulierung des Artikel 87 PSR-E ist missverständlich,..., ...gelten, die für durch die PSD3/PSR regulierte Angebote...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regulierungen von FIDA und PSD3/PSR. Sie sollen Zugang..., ...Directive 2 (PSD2) mit einer PSD3 und einer Payment Services Regulation (PSR) aktualisiert werden und..., ...soll in eine Verordnung (PSR) umgewandelt werden, um..., ...sollen in einer Richtlinie (PSD3) erfasst werden. Nach ..., ...soll nach dem Entwurf zur PSR für den entstandenen Schaden..., ...Datenaustausch jenseits von PSD3/PSR im Sinne einer regulierten..., ...Asymmetrie zwischen FIDA und der PSR. Nach der PSR müssen Banken..., ... Zahlungskonten aus der PSR in FIDA übernommen wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen für europäische Bezahllösungen zu fördern und Fehlanreize zu vermeiden. Kernforderungen sind: 1) Vorschläge zur SCA entsprechen nicht den Marktbedürfnissen; 2) Komplette Überarbeitung des Zahlungsdiensterechts führt zu hoher Komplexität und ungewollten Wechselwirkungen; 3) Stabilität bei den technischen Vorgaben zur Nutzung von Drittdiensten nur teilweise gegeben; 4) Betrugsverhinderung verbessern; Fehlanreize zu Lasten von Kunden / Kreditwirtschaft vermeiden 5) Einsatz eigener Endgeräte von Kunden im Rahmen der SCA ist kein Outsourcing; 6) Regelungen zu Drittstaatenzahlungen nicht erweitern; 7) Risikoadäquate Zugangsregelungen zu Zahlungssystemen beibehalten; 8) Perspektivisches Verhältnis zwischen Zahlungsrecht und FIDA antizipieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 18.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regulierungen von FIDA und PSD3/PSR. Sie sollen Zugang..., ...Directive 2 (PSD2) mit einer PSD3 und einer Payment Services Regulation (PSR) aktualisiert werden und..., ...soll in eine Verordnung (PSR) umgewandelt werden, um..., ...sollen in einer Richtlinie (PSD3) erfasst werden. Nach ..., ...soll nach dem Entwurf zur PSR für den entstandenen Schaden..., ...Datenaustausch jenseits von PSD3/PSR im Sinne einer regulierten..., ...Asymmetrie zwischen FIDA und der PSR. Nach der PSR müssen Banken..., ... Zahlungskonten aus der PSR in FIDA übernommen wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.

    • Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ongoing negotiations on PSR and PSD3 This industry..., ... - will be introduced in PSR and PSD3. We are highly..., ...definition of a ‘distributor’ in PSR and PSD3 and clarify, ..., ...that the proposals for a PSR and a PSD3 provide for ..., ...definition of a ‘distributor’ in PSR and PSD3 and clarify, that...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.

    • Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 13.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ongoing negotiations on PSR and PSD Recommendations..., ...Payment Services Directive (PSD3) and the Payment Services Regulation (PSR), the current practice ..., ...Presidency’s Progress Report on PSR and PSD3. Engaging distributors..., ... In its proposals for a PSR and PSD3, the European ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 18.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch in Englisch): Betrug (PSR): Gemäß Artikel 49 PSR ..., ...Definition des Zahlungskontos (PSR): Erwägungsgrund 20 greift..., ...zurückgreifen. Safeguarding (PSD3): Die Änderungen in Erwägungsgrund..., ...ihn an den Wortlaut von PSD3/PSR1 und IFR anzupassen..., ...Hinweis: Dies ist die aktuelle PSR-Sprache für Open Access-Bestimmungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 18.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kritischen Punkt im neuen PSR-Kompromisstext hervorheben..., ... mit dem entsprechenden PSD3-Erwägungsgrund und -Artikel..., ...Erwägungsgrund 20 in der PSR ist nicht produktagnostisch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., .......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... General remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ... and exclusively in the PSR. 4. Limits and blocking..., ... claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If the..., ... reflected in Article 59 PSR accordingly. ◼ We welcome..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that ..., ...proceedings. VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...defined at the level of the PSR (level 1) due to their ..., ...Several provisions of the PSR will result in significant...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., ......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ...and exclusively in the PSR. 4. Limits..., ...claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If ..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...15 of 19 4. Relation PSR to eIDAS We are..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that..., ... VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR generally not the most ..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...given at the level of the PSR (level 1) due to its ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., .......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... General remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ... and exclusively in the PSR. 4. Limits and blocking..., ... claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If the..., ... reflected in Article 59 PSR accordingly. ◼ We welcome..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that ..., ...proceedings. VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...defined at the level of the PSR (level 1) due to their ..., ...Several provisions of the PSR will result in significant...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

      • 22.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...88) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................., .......... 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................., ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ... regulatory areas of the PSR: ◼ Fraud prevention and..., ... General remarks If the PSR is to reasonably contribute..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance even..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ... and exclusively in the PSR. 4. Limits and blocking..., ... claim under Article 59 PSR must be capped. ◼ If the..., ... reflected in Article 59 PSR accordingly. ◼ We welcome..., ...formulate obligations in the PSR specifically for ECSPs ..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet ..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that ..., ...proceedings. VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...defined at the level of the PSR (level 1) due to their ..., ...Several provisions of the PSR will result in significant...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...) .... 14 4. Relation PSR to eIDAS ................, ........ 15 VI. Relation PSR to MiCAR ................, ...Payment Services Regulation (PSR)1 under consideration of..., ...regulatory areas of the PSR : ◼ Fraud prevention ..., ...application of Article 59 PSR would tip the balance..., ...payee” obligations in the PSR should be taken as an ..., ...and exclusively in the PSR. 4. Limits and ..., ...claim under Article 59 PSR must be capped . ◼ If..., ...formulate provisions in the PSR addressed at ECSPs which..., ...) must be respected. The PSR should clarify that the..., ...Page 15 of 19 4. Relation PSR to eIDAS We are ..., ...relation to the relevant PSR provisions has not yet..., ...must be regulated by the PSR: ◼ Clarification that..., ... VI. Relation PSR to MiCAR We deem the PSR generally not the most ..., ... recognising EMTs in the PSR and acknowledging their..., ...exclusively under MiCAR, while PSD3/PSR should apply only to..., ...given at the level of the PSR (level 1) due to its ..., ... changes gi ven by the PSR. This is necessary to ..., ...defined at the level of the PSR (level 1) due to their ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...European payments. Action PSD3 presents an opportunity...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Harmonisierung durch Einführung der PSR und der PSD3 enthält kein...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Europäische Kommission hat am 13. März 2024 mit der "Payment Services Regulation (PSR)" einen Entwurf einer Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro vorgelegt, die auch Auswirkungen auf die Zahlungssysteme der Hotellerie in Deutschland haben wird. Die Verordnung wird in deutsches Recht umzusetzen sein.

    • Bereitgestellt von: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 30.01.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Regulation (PSR) Sehr geehrte ..., ...Payment Services Regulation (PSR) und der geplanten Ausweitung..., ...MITs) gemäß Artikel 62(1) PSR (Entwurf) mit großer Besorgnis..., ...MITs gemäß Artikel 62(1) PSR-Entwurf würde bei Hotels..., ...Payment Services Regulation (PSR) auf EU-Ebene diese Problematik...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bankenverband setzt sich dafür ein, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern, um damit das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts zu stärken. Konkret schlägt er Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Bankenregulierung überprüfen, Komplexität reduzieren; 2. International vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherstellen; 3. Kapitalmarktunion ausbauen und Verbriefungsmarkt stärken; 4. Kreditkosten für Kunden senken; 5. Private Altersvorsorge reformieren und Finanzbildung stärken; 6. Chancen der Digitalisierung im Finanzbereich nutzen; 7. Wirtschafts- und Finanzstandort steuerlich attraktiver machen; 8. ESG-Anforderungen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels anpassen

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Payment Services Directive (PSD3) and the Payment Services Regulation (PSR). Moreover, the proposed..., ...liability framework in the PSR for fraudulently authorised..., ...through sectoral legislation (PSR) that places liability ..., ...Markets Act, Data Act, FiDA, PSD3/PSR, Instant Payments Regulation..., ...Payment Services Regulation-PSR and Payment Services Directive PSD3) is also key. • For Level..., ...Payment Services Regulation (PSR) The provisions of PSR..., ...for a future review of the PSR to be addressed. European..., ...Finally, Level 2 rules under PSD3 and PSR should be limited...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ..., COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...liefert Art. 2 Abs. 1 lit. d) PSR- Entwurf, wonach der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., COM(2023) 366 final (PSD3); Vorschlag für eine Verordnung..., ...28.6.2023, COM(2023) 367 final (PSR). 13 VO (EU) 2024/1624..., ...Änderungsvorschläge der Kommission (PSR/PSD3) nur bedingt etwas..., ...30 i. V. m. Erw.- gr. 28 PSR-Entwurf (COM(2023) 367 ..., ...23 i. V. m. Erw.-gr. 15 PSD3-Entwurf (COM(2023) 367..., ...der Anwendungsbereich der PSR für EZB und nationale Zentralbanken..., ...Zahlungsdienstleistern (Art. 24 ff. PSD3-Entwurf), handeln. Insofern..., ...gezeigt, sind die PSD2 wie die PSR/PSD3 auf EZB und nationale...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reports – all outstanding • PSD3/PSR (under negotiation)...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.afme.eu FiDA and PSR: Key Issues for Developing..., ...Payments Services Regulation (PSR), if designed correctly..., ...compensation under FiDA and PSR should be market driven..., ...consistently across from FIDA to PSR. 2 According to the..., ... aspects of the FiDA and PSR proposals: implementation..., ...compensation in FiDA and PSR should be market driven..., ...should also be reflected in PSR to ensure regulatory coherence..., ...and quality. While the PSR is part of a continuum ..., ...with the reasoning in draft PSR Recital 55 that introducing..., ... included under FiDA and PSR. If necessary, a staggered introduction for PSR could be considered to ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Express Positionspapier zu PSD3 und PSR1 – Mai 2024 ..., ... vorgesehen sind (z. B. PSD3, PSR1 und RTS). Derzeit..., ...Veröffentlichung der PSR1- und PSD3-Vorschläge durch die KOM..., ...Payment Services Directive 3 (PSD3) – Zahlungsdienste-Richtlinie..., ...Passporting-Rechte (Art. 10 PSD3) Im Zusammenhang mit dem..., ... rechtlichen Rahmen der PSD3 und der Verbraucherkreditrichtlinie..., ... Beschränkungen in die PSD3 wird nur Hindernisse für..., ...Begrenzung in Artikel 10 der PSD3 zu streichen. 2.2 Wiederzulassung..., ...Erwägungsgründe 69, 70, Art. 44, 45 PSD3) Amex begrüßt die zusätzliche..., ...Harmonisierung, die die PSD3 für die Aufsicht mit sich..., ...an die Anforderungen der PSD3 anpassen müssen. Ziel sollte..., ...die neuen Standards der PSD3 anpassen müssen, sollte..., ...wesentlicher Änderungen in der PSD3 sind und die von den ZDLs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...categories of data). Hence, the PSR must enable the processing..., ...purposes in the context of the PSR framework. GDPR must not..., ...it is necessary that the PSR framework also aims to ..., ...should be removed from the PSR. Such obligation would ..., ...Negligence for the purpose of the PSR (non-binding, hence not...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus unserer Sicht gehen viele Punkte beim aktuellen Verhandlungsstand bereits in die richtige Richtung. Jedoch werden die Belange von Unternehmen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Drei Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch stärker berücksichtigt werden, damit die FiDa auch für Unternehmen ein Erfolg wird: - Die FiDa sollte es ermöglichen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Daten nach eigenem Ermessen weiterverwenden können. - Der Datenzugang über FiDa sollte für alle Unternehmen gelten und nicht nur für KMU. - Die Kunden sollten die Möglichkeit haben, ihre Daten an Dritte zu übermitteln.

    • Bereitgestellt von: DATEV eG am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...co-legislators to align FiDa with PSR, and not to restrict the..., ...data access regimes with PSR and FIDA, but with different..., ... the recitals of the new PSR. The transmission of data...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amex begrüßt die Weiterentwicklung der PSD2 und hat einige Schlüsselprioritäten definiert, an denen sich der Revisionsprozess der PSD2 ausrichten sollte: - Zukunftssichere Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung, um Sicherheit, Komfort und Transparenz wieder ins Gleichgewicht zu bringen, - Sicherstellen, dass die rechtlichen Anforderungen allen Zahlungsarten und Zahlungsdienstnutzern gerecht werden, und - Sicherstellung der regulatorischen und aufsichtlichen Kohärenz in ganz Europa durch die Beseitigung einer fragmentierten Auslegung der rechtlichen Anforderungen.

    • Bereitgestellt von: American Express Europe S.A. (Germany branch) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Accounts definition (Recital 20 PSR): The Belgian presidency..., ...amendments to Recital 20 PSR changing current wording..., ...with direct applicability (PSR). We would be more comfortable...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrlässigkeit und Aufrechnungsverbot PSR Lieber Herr (…), vielen..., ...betrugsbezogenen Themen in der PSR vor. Die darin enthaltene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensteverordnung (PSR) – in der regulatorischen..., ... und im Vorgriff auf die PSR sollte § 45 ZAG gestrichen..., ...Zahlungsdiensteverordnung (PSR) mögliche Ausnahmen für..., ...enthält der Art. 39 Abs. 1 PSR-Entwurf eine Möglichkeit..., ...EU-Regulierung durch die PSR sollten §§ 48, 50 ZAG ergänzt..., ...Zahlungsdienstleister, die Art. 39 Abs. 1 PSR-Entwurf entspricht, zur..., ...zum anstehenden Trilog zur PSR (Payment Services Regulation..., ...nicht mehr in Art. 81 Abs. 2 PSR-Entwurf gefordert wird...., ...zukünftige EU-Regulierung in der PSR sollte § 53 Abs. 2 ZAG ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge für Erleichterungen für Förderbanken im Rahmen bankstatistischer Meldungen (hier: Abschaffung des gesonderten Ausweises der Kernhaushalte, Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) in den bankstatistischen Meldungen) sowie im Bereich des Zahlungsverkehrs (expliziter Ausschluss von Spezialinstituten, die keine Anbieter von Zahlungskonten (Privat- und Geschäftskonten) und keinen Publikumszahlungsverkehr über verschiedene Zahlungsinstrumente abwickjeln von Verification of Payee-Regelungen nach EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); Ausnahme von Spezialinstituten, die nur geringes Zahlungsverkehrsaufkommen aufweisen, aus den Anforderungen aus der Verordnung zur Echtzeitüberweisung (260/2012 and (EU) No 2021/1230) im zugehörigen Begleitgesetz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensteverordnung (PSR) + Verification Of Payee...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stand der Beratungen zur PSR zu sprechen und zu erörtern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der PVD setzt sich für einen praxistauglichen regulatorischen Rahmen für Prepaid- & E-Geld-Produkte ein. Dazu zählen aus Sicht des PVD: - eine eindeutige Definition von E-Geld, - die klare regulatorische Trennung zwischen Agent & Distributor, - die Unterscheidung der verschiedenen Akteure innerhalb der E-Geld-Distributionskette, - die Sicherung von Kundengeldern, - eine (in der Regel kurzfristige) Kreditierung des E-Geld-Inhabers bei der Ausgabe von E-Geld, - eine unmissverständlich formulierte Handelsvertreterausnahme, eine Beibehaltung der Ausnahmeregel für Produkte mit begrenztem Netz und - eine Bereinigung von Unklarheiten bei Meldepflichten und eine Klarstellung bzgl. der Sicherung von Kundengeldern und die Rolle von Agenten hierbei.

    • Bereitgestellt von: Prepaid Verband Deutschland e. V. am 13.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in Art. 2(2b) Punkt ii) PSR (“such agreement gives ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...and GDPR. 4.2.4.1 PSD2, PSD3 and Payment Services Regulation (PSR) Since January 2018, bank..., ...Payment Services package PSD3 which is expected to replace..., ...Payment Services Regulation (PSR) and the proposed draft..., ...Electronic Money Services (PSD3). The objectives of the..., ...over the past few years. PSD3 and PSR together with the...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdienste und der PSD3, die einen besseren Schutz..., ...Zahlungs-Dienste-Richtlinie (PSD3) und die begleitende Verordnung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zahlungsdiensterechts (PSD2, zukünftig PSR) richten. In diesem Rahmen...
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