Stellungnahmen/Gutachten
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88 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VwGO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (88)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
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BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vollstreckungsrechtlicher Vorschriften der VwGO im Hinblick auf die Vollstreckung..., ...eine Änderung des § 172 VwGO und eine Erweiterung um..., ... Grundsätzliches Die VwGO enthält keine eigenständige..., ...Unterscheidung findet sich in der VwGO nicht. Die Vollstreckung..., ...richtet sich nach § 170 VwGO. § 172 VwGO regelt die..., ...Geldforderungen nach § 170 VwGO Eine Vollstreckung von..., ... nach § 170 Abs.1 bis 3 VwGO besonderen Regelungen. ..., ...voraussetzt, bedarf es nach § 171 VwGO in diesen Fällen nicht...., ...nach § 170 Abs. 1 bis 3 VwGO vollstreckt werden, für..., ...Ergänzung des § 170 Abs. 2 VwGO um einen neuen Satz 1 vor..., ...Anordnungen. Hier verweist § 123 VwGO ausdrücklich auch auf §..., ...Anwendung der §§ 170, 171 VwGO ausgenommen, auch wenn ..., ... Zwangsgelds nach § 172 VwGO Die ZPO unterscheidet..., ...Zwangshaft anordnet. Die VwGO regelt demgegenüber in ..., ... Hand sind nach § 172 VwGO zwar nicht ausdrücklich..., ...: a) In § 167 Abs. 1 VwGO soll klargestellt werden..., ...Änderungen des § 172 Abs. 1 VwGO betreffen im Wesentlichen..., ...ZPO anbieten. Auch in der VwGO könnte zwischen vertretbaren..., ...werden kann. 5. § 172a VwGO Der Gesetzesentwurf ..., ...Einführung eines § 172a VwGO vor, wonach dann, wenn ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Neue Richtervereinigung (NRV) betrachtet die mit dem aktuellen Eckpunktepapier (2024) beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die vorgeschlagenen Änderungen führen häufig nicht zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung und ihnen ist aus praktischer Sicht mit Skepsis zu begegnen. Stattdessen lassen sie Qualitätseinbußen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung befürchten. Insgesamt entsteht der Eindruck, das Bundesministerium der Justiz wolle die Verwaltungsgerichtsbarkeit den Abläufen der ordentlichen Gerichtsbarkeit annähern.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigten Änderungen der VwGO überwiegend kritisch. Die..., ...Sperrfrist – § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO und § 76 Abs. 5 AsylG (..., ... FG Verwaltungsrecht zu VwGO Novelle II Seite 2 von ..., ... FG Verwaltungsrecht zu VwGO Novelle II Seite 3 von ..., ...Änderung des § 9 Abs. 4 VwGO und die damit einhergehende..., ...ist) – § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Nr. 4) Möglicherweise..., ...Zuständigkeiten – § 48 Abs. 1 und 2 VwGO sowie § 50 Abs. 1 VwGO ..., ... FG Verwaltungsrecht zu VwGO Novelle II Seite 4 von ..., ...VwGO (Nr. 11) Eine Übernahme..., ... – § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO und § 133 Abs. 5 VwGO (..., ... FG Verwaltungsrecht zu VwGO Novelle II Seite 5 von ..., ...Urteils – § 124a Abs. 6 VwGO (Nr. 13) Die derzeit in..., ...ist es nach § 147 Abs. 2 VwGO bereits jetzt möglich, ..., ... FG Verwaltungsrecht zu VwGO Novelle II Seite 6 von ..., ... in § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO (Nr. 17 und 18) Beide ..., ... des § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO (Nr. 19) Gleiches gilt..., ...Missbrauchsfall – § 85a VwGO-E (Nr. 21) Der Vorschlag..., ...Regelung des § 90 Abs. 1 VwGO, nach der die Streitsache..., ... des § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO – Pflicht zur Vorlage von..., ...eingeführten § 55b Abs. 7 VwGO abgewartet werden. Erst...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte für ein Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für ein Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (VwGO-Novelle II) aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Adressatenkreis:
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31.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und anderer Gesetze („VwGO-Novelle II“) Der Bund ..., ... dungsbereich von § 47 VwGO fällt, muss daher ein weiteres..., ...Anwendungsbereich des § 47 VwGO auf alle unterge- setzlichen..., ...des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist aus Sicht des BDVR ..., ...von § 87a Abs. 2, Abs. 3 VwGO zum Einsatz kommen. Auch..., ...Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der besonderen tatsächlichen..., ...Schwierigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) weitergehende Rechtsmittelzulassungsgründe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines planungssicheren Rahmens im Umweltrecht
Um Innovationen zu fördern und wirtschaftliche Planungssicherheit zu gewährleisten, sollte die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen abgeschafft oder begrenzt werden. Eine Änderung des UmwRG könnte festlegen, dass Rechtsmittel keine verzögernde Wirkung mehr entfalten. Widersprüche wären weiterhin zulässig, würden jedoch keine unmittelbare Blockade mehr verursachen.
- Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Bernd Westphal
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...leitet sich aus § 80 Abs. 1 VwGO ab: Diese Norm regelt den..., ...Grundsatz gibt es sowohl in der VwGO als auch in Fachgesetzen..., ...Drittwidersprüchen ergibt sich aus § 80a VwGO in Verbindung mit § 80 VwGO. Abweichend zur deutschen..., ...Regelung des § 80 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 80a VwGO ermöglichen lässt. Für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert - die Abschaffung von § 65 Nr. 2 BRAO und dem darin enthaltenen Erfordernis einer fünfjährigen Berufserfahrung als Beschränkung des passiven Wahlrechts. - die Einführung von Regelungen, die mehr Transparenz im Bewerberverfahren an den Anwaltsgerichtshöfen ermöglichen. - Einführung einer Regelung in § 57 BRAO, um den Rechtsanwaltskammern die Möglichkeit einzuräumen, alternativ zur Verhängung eines Zwangsgeldes nach Lage der Akten zu entscheiden - Regelungen betreffend den Rechtsweg neu in § 73 BRAO einzuführen, um eine kohärente öffentlich-rechtliche Struktur sicherzustellen - in der BRAO eine Ermächtigungsgrundlage für die Erteilung einer Unterlassungsverfügung einzuführen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nämlich die Geltung der VwGO für alle sanktionsrechtlichen..., ...Betroffene legt nun gemäß § 68 VwGO Widerspruch ein (neues ..., ...betreffenden Vorschriften der VwGO sowie § 73 Abs. 3 Satz ..., ...und die Anwendbarkeit der VwGO vorgesehen werden.“ ..., ...entsprechend § 68 Abs. 1 VwGO ein Vorverfahren entfällt..., ...Rechtsmittel des § 80 Abs. 5 VwGO zur Verfügung zu stellen..., ...Vorverfahren im Sinne des § 68 VwGO findet nicht statt. Die..., ...herzustellen; § 80 Abs. 5 VwGO gilt entsprechend. 4) ..., ... Berufsrecht und in der VwGO sein müssen, ist es aus...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz) aus verwaltungsgerichtlicher Sitz mit besonderem Fokus auf die Sachgerechtigkeit der Beibehaltung der Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Sachmaterie
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die originär nach § 40 VwGO an sich ebenfalls der Verwaltungsrechtsweg..., ... sind nach § 188 Satz 1 VwGO in einer hochspezialisierten..., ...sollen nach § 188 Satz 1 VwGO die Sachgebiete in Angelegenheiten..., ...Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Vielmehr bieten auch ..., ...Verfahrensvorschriften in der VwGO den Beteiligten nicht unerhebliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Energie- und Wasserwirtschaft
Um effiziente Prozesse in der Energie- und Wasserwirtschaft zu gewährleisten, macht der BDEW unterschiedliche Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden. Diese betreffen unterschiedliche Gesetze des Energierechts. Beispiel: Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wasserinfrastrukturvorhaben in § 48 Abs. 1 VwGO .........................., ...Wasserinfrastrukturvorhaben in § 48 Abs. 1 VwGO Betroffene Norm: §§ 48, 87b, 80c VwGO Belastung: Ineffiziente..., ...Katalogs des § 48 Abs. 1 VwGO und damit Sicher-stellung..., ...in den Katalog des § 48 VwGO würden sich wei-tere positive Effekte der VwGO-Novelle entfalten: Erleichterungen..., ...bei Eilverfahren (§ 80c VwGO) sowie Verfahrensbeschleunigung im Beweisrecht (§ 87b VwGO)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des UmwRG - Anpassung der Umweltverbandsklagerechte an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
Green legal Impact setzt sich dafür ein, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, welches die Umweltverbandsklagerechte regelt, so reformiert wird, das Rechtskonformität mit höherrangigem Recht, Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und Rechtssicherheit gewährleistet sind. In diesem Sinne begleitet Green legal Impact die aktuelle Reform des UmwRG aus dem BMUKN: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (2025)
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 12.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO. (4) Soweit Gegenstand..., ...Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzuwenden sind. Hierdurch..., ...stellt klar, dass § 44a VwGO unberührt bleibt. Die bisherigen..., ...Rechtsbehelfe nach Maßgabe der VwGO einlegen kann. Die Zulässigkeitsvoraussetzung..., ... aus § 80c Abs. 2 S. 1 VwGO übernommen, den der Gesetzgeber..., ...Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gilt. Hier wird dem Umstand..., ...zwingend gemäß § 47 Abs. 5 VwGO eine Feststellung der Unwirksamkeit..., ...des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit bei der Aufhebung..., ... nicht über § 67 Abs. 4 VwGO. Die hier zuletzt vom ..., ...Berufung auf § 67 Abs. 4 VwGO eingeführten Qualitätsanforderungen..., ...§ 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 3 VwGO ergänzt. Absatz 2 § 6..., ...auch mit Blick auf § 87c VwGO in den Verfahren vor den...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sektorspezifische Rahmenbedingungen der Automobilindustrie im DA-DG berücksichtigen
Ziel des VDA ist es hier, bei der nationalen Durchführung des EU Data Act die sektorspezifischen Rahmenbedingungen der Automobilindustrie zu berücksichtigen. Insbesondere sollte die Verantwortung für die nationale Durchführung des Data Act bezüglich der Daten aus Fahrzeugen auf die BNetzA und das KBA verteilt werden, wobei der BNetzA die horizontale Gesamtverantwortung als Datenkoordinator übertragen werden sollte, während das KBA als zuständige Behörde für Kraftfahrzeuge benannt werden sollte. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Sanktionierung von Datengebern und -nutzer und insbesondere die Vereinfachung der im RefE enthaltenen Regulierungen zu Streitbeilegung und Rechtsweg.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dann durch § 80 Abs. 2 VwGO Rechnung getragen wird)..., ...Verwal-tungsverfahrensrechts und § 80 VwGO verwiesen werden. 7...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ermächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO)....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deshalb, weil nach § 99 VwGO und § 89 FGO die Behörden..., ...inhaltlich der Regelung des § 99 VwGO entsprechend – auch das..., ...Gädeke in: jurisPK-ERV, § 99 VwGO Rn. 20 f. 4 (vgl. Müller...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ermächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Datenverordnung unternehmensfreundlich und praxisnah gewährleisten
Im nationalen Durchführungsgesetz zur EU-VO 2023/2854 geht es um die Benennung von zuständigen Behörden zur Durchführung der EU-VO 2023/2854 sowie zur Festlegung eines Sanktionsrahmens. Der BDI fordert eine schlanke behördliche Struktur mit der Bundesnetzagentur als "Single Point of Contact" sowie einen moderaten Sanktionsrahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften der EU-VO 2023/2854 bei nicht-personenbezogenen Daten, da die EU-VO selbst unzählige Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten aufweist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMWK) (20. WP):
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG) (20. WP)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirkung gem. § 80 Abs. 1 VwGO mit entsprechenden Ausnahmen § 80 Abs. 2 VwGO beibehalten wird. Zu §...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er- mächtigt Behörden ..., ...Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Die Stellungnahme unterstützt den „Alternativvorschlag eines § 1 UmwRG mit Generalklausel“. Nur eine Generalklausel löst wichtige Probleme des aktuellen UmwRG. Nicht nur führt sie zur Konformität des Gesetzes mit Europa- und Völkerrecht und erhöht im Vergleich zum Referentenentwurf die Leserlich- und Verständlichkeit des Gesetzes. Sie würde auch zu mehr Rechtssicherheit und der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren führen. Mit dem Referentenentwurf wird die Chance, ein unleserliches und rechtsunsicheres Gesetz grundlegend zu verbessern, nicht ergriffen. Insbesondere werden beim Beginn der Klagebegründungsfrist Beschleunigungspotenziale im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht gehoben.
- Bereitgestellt von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO als Beteiligte im verwaltungsgerichtlichen..., ... in § 80c Abs. 2 S. 1 VwGO. Dies hatten wir vorgeschlagen..., ...Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gilt. Mit seinem bisherigen..., ...Privatpersonen gemäß § 47 Abs. 5 VwGO zwingend eine Feststellung..., ... nicht über § 67 Abs. 4 VwGO. Die hier zuletzt vom BVerwG..., ...Berufung auf § 67 Abs. 4 VwGO eingeführten Qualitätsanforderungen..., ...§ 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 3 VwGO. Es sollte überdies eine..., ...auch mit Blick auf § 87c VwGO in den Verfahren vor ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesnovelle den Vorgaben der Aarhus-Konvention möglichst gut entspricht und dass sie die neuere einschlägige Rechtssprechung berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendung des § 61 Nr. 2 VwGO als Beteiligte im verwaltungsgerichtlichen..., ... in § 80c Abs. 2 S. 1 VwGO. Dies hatten wir vorgeschlagen..., ...Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO gilt. Mit seinem bisherigen..., ...Privatpersonen gemäß § 47 Abs. 5 VwGO zwingend eine Feststellung..., ... nicht über § 67 Abs. 4 VwGO. Die hier zuletzt vom BVerwG..., ...Berufung auf § 67 Abs. 4 VwGO eingeführten Qualitätsanforderungen..., ...§ 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 3 VwGO. Es sollte überdies eine..., ...auch mit Blick auf § 87c VwGO in den Verfahren vor ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er-mächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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BT-Drs. 20/12781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er-mächtigt Behörden die..., ...Regel-Ausnahme-Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ********************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des WpPG an die Verordnung (EU) 2023/2631
Wir setzen uns dafür ein, dass in Bezug auf die geplanten Anpassungen des WpPG die vorgesehenen Regelungen eine 1:1-Umsetzung der Anforderungen aus der VO (EU) 2023/2631 in nationales Recht darstellen. Hierzu haben wir Vorschläge unterbreitet, u.a. - Beschränkung des Anwendungsbereichs von § 18a Abs. 8 WpPG-RegE auf den in EU-Verordnung genannten Adressatenkreis zur Wahrung des Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, - sprachliche Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...notwendig. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO er- mächtigt Behörden ..., ...Verhältnis (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). ************...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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04.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO vermutet, wenn der Antrag..., ...i.S.d. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht ausgeschlossen. Dieses..., ...nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO möglich, unter Glaubhaftmachung..., ...des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO vermutet, wenn der Antrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für eine Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischer Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung) aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...schenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO sachgerecht entsprochen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes setzt Vorgaben der Aarhus-Konvention sowie des Europäischen Gerichtshofs um. Der BDI befürwortet die vorgeschlagenen Regelungen als notwendige Maßnahmen zur Einhaltung von Völker- und Europarecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuer Absatz) UmwRG § 86 I VwGO findet auf Klagen, die ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln betreibt im altruistischen Sinne - im Sinne der Tiere - Verbesserungen des Tierschutzgesetzes, welches mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung von Mai 2024 geändert werden soll.
- Bereitgestellt von: TIERSCHUTZNETZWERK KRÄFTE BÜNDELN am 16.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes -
BT-Drs. 20/12719
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(vgl. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) – dies würde zur Entlastung..., ...aufschiebende Wirkung, § 80 Abs. 1 VwGO. Aufgrund der hierdurch..., ... Nach § 80 Abs. 2 S. 1 VwGO entfällt die aufschiebende..., ...nur in den in § 80 Abs. 2 VwGO genannten Fällen. In den..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 VwGO ist der gesetzliche Ausschluss..., ...Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und 3a VwGO verweisen u. a. auf spezialgesetzliche..., ... § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO, die jeweils im Einzelfall..., ...Nr. 1–3a und Abs. 2 S. 2 VwGO das öffentliche Interesse..., ...S. v. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO keine aufschiebende Wirkung..., ...durch § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ermächtigt, für den vorliegenden..., ...begründen, § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO. Mit der Prüfung der Frage..., ... nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO anordnen und das besondere..., ... begründen (§ 80 Abs. 3 VwGO). In vielen Fällen folgen..., ...Begründung nach § 80 Abs. 3 VwGO grundsätzlich vor Ort im..., ... nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO in verwaltungsgerichtlichen..., ...Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO des Entfalls der aufschiebenden..., ... gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet werden muss....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BMW Group tritt dafür ein, dass es im Automobilsektor in besonderer Weise erforderlich ist, dass bei der Beantwortung technisch-wirtschaftlicher Fragestellungen im Bezug auf den Data Act zusätzlich zur BNetzA eine zweite, sektorale Aufsichtsbehörde Behörde in die Verantwortung zu nehmen ist.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dann durch § 80 Abs. 2 VwGO Rechnung getragen wird)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alternativvorschlag folgen und Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention einführen. § 2 Abs. 4 S. 2, der im UmwRG-E in geänderter Fassung beibehalten werden soll, streichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 87b Abs. 3 S. 1 Nr. 2 VwGO entschuldigt. Soweit..., ...Großverfahren (§§ 48 und 50 VwGO) nicht ausgehen, da derartige...
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Zu Regelungsvorhaben: