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41 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TTDSG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (41)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 24.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verschlüsselungsanforderungen im Rahmen der TTDSG Novellierung einen entscheidenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auskunftsanspruch, § 21 TTDSG Das Eckpunktepapier legt..., ...Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2, 3 TTDSG. Diese hat aktuell für..., ...Auskunftsverfahrens nach § 21 TTDSG aktuell beauskunfteten..., ... möglich war, sieht das TTDSG eine solche Möglichkeit..., ...Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG eine höhere Schwelle als..., ... gemäß § 21 Abs. 4 S. 1 TTDSG auch als Beteiligte im..., ...Kostenregelung des § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, die dahingehend ausgelegt..., ... gemäß § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG die Kosten der „richterlichen..., ...gestützt auf § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, widerspricht sowohl dem..., ...Regelungsvorbild zu § 21 TTDSG in § 14 Abs. 3 - 5 TMG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 21.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Telekommunikation-Telemedien- Datenschutz-Gesetz (TTDSG), der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG ergeben, aufgelöst werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vzbv setzt sich ein für: - Einführung von Regelungen für Einwilligungsdienste, die Datenschutzkonformität, Nutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und Wettbewerb gewährleisten; - Verpflichtung für digitale Dienste, die sich für den Einsatz von Einwilligungsdiensten entscheiden, die darüber getroffenen Entscheidungen der Nutzer zu akzeptieren.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12718 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...medien-Datenschutz-Gesetz / TTDSG; inzwischen umbenannt ..., ...Bundes nach § 26 Ab- satz 2 TTDSG, 2021, https://www.vzbv.de..., ...Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 2 TTDSG. Stellungnahme der Konferenz..., ...Einwilligungsmanage- ment nach § 26 TTDSG. Studie im Auftrag des..., ... Hanloser, Stefan: § 26 TTDSG, in: Girschmann, Baumgartner..., ...Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz- Gesetz: TTDSG. 2023, 66–69. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 08.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Telekommunikation-TelemedienDatenschutz-Gesetz (TTDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG aufgelöst werden, um Rechtsklarheit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhältnis zu DSGVO, TKG und TTDSG Bildet die Verordnung..., ...Verordnung national der TTDSG, dem TKG und der DSGVO..., ...Bestimmungen der §§ 13a, 24a TTDSG in Planung? 1. Welche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fernmeldegeheimnis in § 3 TTDSG nicht gilt. Derzeit wird..., ...Diensteanbieter im Sinne des § 3 TTDSG, falls er seinen Beschäftigten..., ...Fernmeldegeheimnis aus § 3 TTDSG nicht gilt. Dies wäre ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 03.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Da das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt haben, ist der Gesetzgeber gefordert, Rechtssicherheit zu schaffen – sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Als grundrechtskonforme Regelung zur Datenspeicherung hat sich die Bundesregierung auf ein „Quick Freeze“-Verfahren verständigt. Nach dem Quick-Freeze-Prinzip sollen Daten nur bei Anfangsverdacht einer Straftat auf richterliche Anordnung gespeichert werden. Demgegenüber sprechen sich die Innenministerinnen und Innenminister der Länder für eine partielle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden technischen und juristischen (etwa kein Prüfauftrag) Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern bei der Umsetzung der VO zu statuieren. Gleichzeitig müssen sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen hinreichend mitigiert werden.

    • Bereitgestellt von: Vodafone GmbH am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3192 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 05.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 05.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 29.08.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

      • 12.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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