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62 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TTDSG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (62)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 24.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verschlüsselungsanforderungen im Rahmen der TTDSG Novellierung einen entscheidenden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...medien-Datenschutz-Gesetz / TTDSG; inzwischen umbenannt ..., ...Bundes nach § 26 Ab- satz 2 TTDSG, 2021, https://www.vzbv.de..., ...Rechtsverordnung nach § 26 Abs. 2 TTDSG. Stellungnahme der Konferenz..., ...Einwilligungsmanage- ment nach § 26 TTDSG. Studie im Auftrag des..., ... Hanloser, Stefan: § 26 TTDSG, in: Girschmann, Baumgartner..., ...Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz- Gesetz: TTDSG. 2023, 66–69. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auskunftsanspruch, § 21 TTDSG Das Eckpunktepapier legt..., ...Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2, 3 TTDSG. Diese hat aktuell für..., ...Auskunftsverfahrens nach § 21 TTDSG aktuell beauskunfteten..., ... möglich war, sieht das TTDSG eine solche Möglichkeit..., ...Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG eine höhere Schwelle als..., ... gemäß § 21 Abs. 4 S. 1 TTDSG auch als Beteiligte im..., ...Kostenregelung des § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, die dahingehend ausgelegt..., ... gemäß § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG die Kosten der „richterlichen..., ...gestützt auf § 21 Abs. 3 S. 7 TTDSG, widerspricht sowohl dem..., ...Regelungsvorbild zu § 21 TTDSG in § 14 Abs. 3 - 5 TMG...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 21.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Telekommunikation-Telemedien- Datenschutz-Gesetz (TTDSG), der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG ergeben, aufgelöst werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des DGA sollte, darauf geachtet werden, dass klare Zuständigkeiten und Ansprechpartner geschaffen werden. Aus Sicht der Internetwirtschaft wäre die BNetzA geeignet, diese Rolle wahrzunehmen. Es wäre zudem sinnvoll die Umsetzung des DGA mit der Umsetzung des Data Acts zu bündeln, um ein sinnvolles Ökosystem bei der Aufsicht von Gesetzgebung im Bereich der Datenpolitik zu schaffen. Dabei sollten beachtet werden, dass es durch die geplante Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nicht zu Doppelregulierung oder unklare Zuständigkeiten kommen darf. Gebühren für die Anmeldung eines Datenvermittlungsdienstes gemäß Artikel 11 (1) DGA dürfen für Unternehmen keine unnötige Hürde darstellen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 08.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Telekommunikation-TelemedienDatenschutz-Gesetz (TTDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung..., ...Einwilligungsverwaltung nach dem TTDSG aufgelöst werden, um Rechtsklarheit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhältnis zu DSGVO, TKG und TTDSG Bildet die Verordnung..., ...Verordnung national der TTDSG, dem TKG und der DSGVO..., ...Bestimmungen der §§ 13a, 24a TTDSG in Planung? 1. Welche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fernmeldegeheimnis in § 3 TTDSG nicht gilt. Derzeit wird..., ...Diensteanbieter im Sinne des § 3 TTDSG, falls er seinen Beschäftigten..., ...Fernmeldegeheimnis aus § 3 TTDSG nicht gilt. Dies wäre ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Zu Nummer 1 (die Inhalte..., ...die Formulierung in § 2 TTDSG an. Zu Absatz 2 (Begriffsbestimmungen..., ... Absatz 3 Sätze 3 bis 8 TTDSG und § 101 Absatz 9 des..., ... (§ 21 Absatz 3 Satz 6 TTDSG). Insbesondere letztere..., ...in § 21 Absatz 3 Satz 8 TTDSG. Die Voraussetzungen für..., ... den Verfahren nach dem TTDSG (vgl. dazu BGH, Beschluss..., ...an § 21 Absatz 4 Satz 2 TTDSG, verpflichtet aber anders..., ...Gabel/Ettig, 4. Aufl. 2022, TTDSG § 21 Rn. 18 m. w. N.)...., ...an § 19 Absatz 2 Satz 1 TTDSG (entspricht § 13 Absatz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des TTDSG soll ein “Recht auf Verschlüsselung” eingeführt werden. Salesforce setzt sich dafür ein, Augenmerk auf den Unterschied zwischen Privater- und Unternehmensanwendungen zu legen. Eine Verpflichtung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) würde im Kontext der betriebsinternen Kommunikation die Diensteanbieter vor eine Compliance-Herausforderung mit anderen gesetzlichen Auflagen führen und ist folglich nicht Mittel der Wahl. Salesforce setzt sich für eine Ausnahmeregelung für Unternehmensanwendungen ein.

    • Bereitgestellt von: Salesforce.com Germany GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des TelekommunikationTelemedien-Datenschutz-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 10.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interoperabilität erleichtern. → TTDSG anpassen: Stärkere Verpflichtung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Vereinfachung, Harmonisierung und praxistaugliche Ausgestaltung des europäischen digitalens Rechtsrahmens, ohne das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Datenschutz abzusenken. Angestrebt werden mehr Rechtssicherheit bei der Definition personenbezogener Daten, ein unionsweit einheitlicher Vollzug, eine praktikable Rechtsgrundlage für datengestützte Innovation und KI-Entwicklung sowie der Abbau unnötiger Mehrfachmeldungen und bürokratischer Belastungen. Zugleich soll verhindert werden, dass neue, technisch starre oder widersprüchliche Vorgaben – etwa bei browserbasierten Einwilligungsmechanismen – neue Komplexität schaffen, Innovationsspielräume einschränken oder marktmächtige Intermediäre zusätzlich begünstigen.

    • Bereitgestellt von: Booking.com B.V. am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In unserem Policy Brief "A smarter ban. A blueprint for safe, fair, innovative European social media." unterbreiten wir einen Vorschlag, wie eine Regulierung von Social Media zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgestaltet werden kann. Dieses Papier haben wir an Mitglieder des Bundestags und der interdisziplinären Expertenkommission geschickt und Gesprächstermine zu diesem Thema vereinbart. Möglich sind ein weiteres Papier, ein Workshop für Mitarbeitende und ein parlamentarisches Frühstück folgen.

    • Bereitgestellt von: Meliore FUP am 19.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
    • Adressatenkreis:
      • 03.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich dafür ein, dass Chatkontrollen, die im Vergleich zu alternativen Mechanismen unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen, nicht zur Aufdeckung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch eingesetzt werden. Vielmehr sollte die Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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