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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflegeZG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (33)
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflege eines Kindes mit Behinderung und die Gesundheit der pflegenden Mütter
nlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In seinem Positionspapier „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ formuliert der bvkm gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
-
08.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz..., ...Pflegesituation vorliegen (§ 2 PflegeZG) oder die Pflegeper-son..., ... als 15 (§ 3 Absatz 1 PflegeZG) bzw. mehr als 25 Beschäftigte..., ...FPfZG bzw. § 3 Absatz 7 PflegeZG i.V.m. § 3 FPfZG). Im...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im SGB XI Soziale Pflegeversicherung, im Pflegezeit- und im Familienpflegezeitgesetz
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu harmonisieren und das Pflegedarlehn durch eine Lohnersatzleistung zu ersetzen. Leistungen für pflegende Angehörige und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige sollten flexibilisiert werden. Zur Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung soll ein fest an spezifische Leistungen gebundener Steuerzuschuss eingeführt werden. Es soll geprüft werden, wie die Einnahmebasis durch Einbeziehung anderer Einkommensarten in die Beitragsbemessung verbreitert werden kann und es soll ein Ausgleichmechanismus zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung für eine ausgewogene Lastenverteilung entwickelt und implementiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegebedürftige finanziell entlasten
Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, Gesundheitsförderung und Prävention
Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG, 2008), dem Familienpflegezeitgesetz..., ...Freistellung nach dem PflegeZG. Die verschiedenen Ansprüche..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten..., ... im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz..., ...FPfZG sollte an die im PflegeZG angepasst werden. Lohnersatzleistung..., ...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
- Bereitgestellt von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 26.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
- Bereitgestellt von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 612 a BGB und § 8 PflegeZG ist nicht gleichwertig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der SoVD fordert, dass das Pflegekompetenzgesetz (PKG) die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich verbessert und Fachkräfte entlastet. Zudem setzt er sich für eine bessere Vergütung und attraktivere Ausbildungsbedingungen ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Verband fordert außerdem klare Regelungen zur Qualitätssicherung und stärkere Unterstützung pflegender Angehöriger.
- Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 4 Absatz 2 Satz 3 PflegeZG). Nach § 49 Absatz 1 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beziehen. ARTIKEL 4 PflegeZG Der DBfK begrüßt, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
-
08.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternzeitgesetz), § 3 PflegeZG (Pflegezeitgesetz) § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz - Pflegekompetenzgesetz - PKG
Mit dem Pflegekompetenzgesetz (PKG) sollen Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übernehmen, pflegende Angehörige entlastet und Unterstützungsangebote gestärkt werden. Der Entwurf betrifft unter anderem Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel, neue Wohnformen und die Umwandlung von Sachleistungen. Die Fachverbände kritisieren den geplanten Pflegevorbehalt (§ 15a SGB V-neu) und fordern die Anerkennung von Heilerziehungspfleger*innen sowie mehr Flexibilität bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz - PKG
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der pflegerischen Versorgung und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 05.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Pflegekompetenzgesetzes
Stärkung der Profession "Pflege" zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Dies kann sowohl über Kompetenzerweiterung sowie der Förderung/Schaffung entsprechender Stellen für Advanced Practice Nurses (APNs) bzw. Community Health Nurses (CHN) gelingen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Pflegekompetenzgesetzes
Stärkung der Profession "Pflege" zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität. Dies kann sowohl über Kompetenzerweiterung sowie der Förderung/Schaffung entsprechender Stellen für Advanced Practice Nurses (APNs) bzw. Community Health Nurses (CHN) gelingen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitverwendungserhebung 2022: Care-Arbeit von Männern und Erwerbstätigkeit von Frauen stärken
Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt. Arbeitgeber*innen und Betriebe sind aufgefordert, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Die Politik ist in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben: