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44 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/10859"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (44)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) Lobbyregister-Nr...., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) Lobbyregister-Nr...., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdaten-schutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) Federführer: Deutscher..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BTDrs.20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BTDrs.20/10859) vom 17. April 2024 anderen..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BTDrs.20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BTDrs.20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BTDrs.20/10859) vom 17. April 2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ..., ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) vom 17. April 2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundestags-Drucksache 20/10859). Allerdings enthält..., ...Bundestags-Drucksache 20/10859, S. 42 f.) zeigt, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Problem: Aktuelle, sich widersprechende Urteile bezüglich der Verwendung bonitätsrelevanter Daten sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Die von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigten und von der DSK einstimmig unterstützten Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten (Code of Conduct, CoC) werden dabei von einzelnen Gerichten nicht mehr anerkannt. Bonitätsrelevante Informationen können daher nicht mehr rechtssicher verarbeitet werden. Faire Bedingungen für alle beteiligten Akteure (Level-Playing-Field) fehlen. Lösung: Aufwertung des Code of Conducts durch den Gesetzgeber sowie eine gesetzliche Verankerung der Speicherfristen für Informationen über erledigte Zahlungsstörungen im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

    • Bereitgestellt von: SCHUFA Holding AG am 21.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes (BT-Drucks. 20/10859) in der 20. WP aufgegriffen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundes-datenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) Lobbyregister-Nr. R001459...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesdatenschutzgesetzes“ (BT-Drs. 20/10859) fur die öffentliche ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legis-laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legis-laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legis-laturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Legislaturperiode (BT-Drucks. 20/10859) enthielt als Reaktion...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Diese Anpassungen sind grundsätzlich richtig, um die Gestaltung des gesetzlichen Rahmens des Datenschutzes praxisnah zu halten. Die Praxistauglichkeit gesetzlicher Pflichten ist für Handwerksbetriebe mit ihren begrenzten personellen Kapazitäten von immenser Bedeutung. Die Einfügung eines Kapitels über „Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden“ wird unterstützt. Die Einschränkung des Auskunftsrechts betroffener Person ist eine praxisrelevante Maßnahme. Mit Blick auf erforderliche Rechtssicherheit der Praxis ist es ein richtiger Schritt, die Rechtsprechung des EuGH gesetzlich zu konkretisieren.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 16.05.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Ersten Änderungsgesetz zum Bundesdatenschutzgesetz möchte der Gesetzgeber unter anderem die Anforderungen aus dem EUGH Urteil C-634/21 umsetzen und damit einen Rechtsrahmen für das Scoring in Deutschland schaffen. Die derzeitige Entwurfsfassung der Regelung des §37a BDSG halten wir in Teilen für europarechtswidrig, weil Regelungen getroffen werden, die zulässigerweise nicht vom nationalen Gesetzgeber getroffen werden können. Hier verkennt der Gesetzgeber auch die Auswirkungen des vorbezeichneten EUGH Urteils. Im Übrigen regen wir an einigen Passagen Klarstellungen an, um für alle am Wirtschaftsverkehr Beteiligten einen rechtssicheren Handlungsspielraum zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: CRIF GmbH am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In Bezug auf den BDSG-E haben wir uns als Bitkom u. a. für folgende Punkte eingesetzt: Notwendigkeit der Anpassung von § 37a BDSG-E, da diese die Regelungsbefugnisse aus Art. 22 II lit. b) DSGVO deutlich überschreitet – wir fordern einen Wortlaut, der die EuGH-Rechtsprechung deutlicher aufgreift und Rechtsunsicherheiten vermeidet. Insb. die offene Ausgestaltung der Nr. 1 in Absatz 1 würde für Unternehmen und Verbraucher ohne Bezug zum Bonitätsscoring weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher wird die Streichung der Nr. 1 gefordert. Des Weiteren werden die Auswirkungen der Ausnahmetatbestände des Absatzes II, insb. auf das Fraudscoring, thematisiert und eine grundlegende Schärfung und Einschränkung des Gesetzestextes gefordert (II.)

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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