Stellungnahmen/Gutachten
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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TabakerzV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (34)
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakproduktregulierung - Verbraucherschutz statt Ideologie
Die Tabakproduktregulierung ist durch Europäisches Recht weitestgehend vorgegeben. Die aktuell gültige Europäische Norm, die Tabakproduktrichtlinie ist im deutschen Recht umgesetzt. Darüber hinaus gibt es keinen Grund für weitere Regelung auf nationaler Ebene. Der VdR steht hinter jeder Regulierung, welche dem Jugendschutz und der Aufklärung des mündigen, erwachsenen Verbrauchers über etwaige Gesundheitsrisiken dienen. Aus Sicht des VdR besteht in diesen Bereichen aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 11.02.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersetzt in § 18 Nr. 6 TabakerzV die bisherige Formulierung..., ...Sicherheitsmerkmale in § 23 Abs. 3 TabakerzV. Die dort enthaltene..., ... § 14 Absatz 1 Satz 5 TabakerzV zwar als redaktionelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung: Ja, aber evidenzbasiert und verhältnismäßig.
Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für E-Zigaretten bzw. Aromen und Kühlstoffe ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien wie aktuell geplant lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Bereitgestellt von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) plant das Bundesministerium..., ...Debatte geben: 1) Die TabakerzV sollte aufgrund der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 03.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabakerzeugnisverordnung (5. ÄndV TabakerzV) Gz. 223-22711/0014..., ...BVTE-Stellungnahme zur 5. ÄndV TabakerzV: I. Verbot von Menthol..., ...Entwurfs der 5. ÄndV zur TabakerzV) 1. Keine belastbaren..., ...Beipackzettel (vgl. § 26 Abs. 1 TabakerzV) anbieten, um über theore-tisch..., ...die in die Anlage 2 der TabakerzV aufgenommen werden sollen..., ... sollen in § 9 Abs. 4 TabakerzV ver-pflichtet werden..., ...zudem vor, dass in die TabakerzV ebenfalls eine Bestimmung..., ...in § 14 Abs. 1 Satz 5 TabakerzV durch die neue Bezeichnung..., ...gefärbtem Tabak in § 18 Nr. 6 TabakerzV klarstellen. Dies soll..., ...Art. 1 Nr. 10) In § 23 TabakerzV soll durch Einfügung..., ... sollte daher in § 23 TabakerzV schlicht ein Verweis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbot von Menthol und Kühlstoffen für E-Zigaretten
Verboten werden sollen u.a. Menthol und Kühlstoffe für E-Zigaretten.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabakerzeugnisverordnung (5. ÄndV TabakerzV) Gz. 223-22711/0014..., ...BVTE-Stellungnahme zur 5. ÄndV TabakerzV: I. Verbot von Menthol..., ...Entwurfs der 5. ÄndV zur TabakerzV) 1. Keine belastbaren..., ...Beipackzettel (vgl. § 26 Abs. 1 TabakerzV) anbieten, um über..., ...die in die Anlage 2 der TabakerzV aufgenommen werden sollen..., ... sollen in § 9 Abs. 4 TabakerzV ver pflichtet werden..., ... dem vor, dass in die TabakerzV ebenfalls eine Bestimmung..., ...in § 14 Abs. 1 Satz 5 TabakerzV durch die neue Bezeichnung..., ...gefärbtem Tabak in § 18 Nr. 6 TabakerzV klarstellen. Dies ..., .... 1 Nr. 10) In § 23 TabakerzV soll durch Einfügung..., ...sollte daher in § 23 TabakerzV schlicht ein Verweis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz und Tabakerzeugnisverordnung
Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 16.03.2026
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sieht vor, Anlage 2 der TabakerzV um insgesamt 13 weitere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabakerzeugnis verordnung (TabakerzV) zu verbieten. Dabei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern ein Verbot von Einweg E-Zigaretten.
Wir fordern dieses Verbot für das ElektroG, alternativ fordern wir es auch Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Anknüpfungspunkte für eine schnelle und wirksame Verbotsregelung würde eine Ergänzung der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Anlage 2 bieten. Nach der EU-Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen haben EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit das Inverkehrbringen einer bestimmten Kategorie von Tabakerzeugnissen (z.B. Einweg-E-Zigaretten) national zu verbieten, wenn das Verbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU durch die TabakerzV und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Bereitgestellt von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
23.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: