Regelungsvorhaben
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung: Ja, aber evidenzbasiert und verhältnismäßig.
Angegeben von:
REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH (R000542)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für E-Zigaretten bzw. Aromen und Kühlstoffe ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien wie aktuell geplant lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung Datum des Referentenentwurfs: 23.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.02.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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