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48 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SVIKG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (48)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) wurde vom Bundeskabinett..., ...der Tierhaltung in §4 des SVIKG zu erwähnen. In Übereinstimmung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) Sehr geehrte Damen..., ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Der BEE unterstützt ..., ...Investitionen der Länder nach § 3 SVIKG nicht genauer definiert..., ...des Bundes nach § 4 (1) SVIKG werden sehr allgemeine..., ...Transformationsfonds (KTF) nach § 4 (2) SVIKG reizen nicht ihr zeitlichen..., ...Erfolgskontrollen nach § 10 (1) SVIKG verlangen für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in Höhe von 500 Milliar-den..., ...werden: - Nach § 2 des SVIKG ist der Zweck der Errichtung..., ...Formulierungsvorschlag: Ergänzung § 2 SVIKG, Zweck des Sondervermögens..., ...“ – Gemäß § 4 Abs. 1 SVIKG sollen die Investitionen..., ...Formulierungsvorschlag: Ergänzung § 4 SVIKG, Investition des Bundes..., ...gewährleisten.“ – Nach § 10 SVIKG sollen in der Planungsphase...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Klimaneutralität - SVIKG (BT-Drs. 21/779) Die..., ...begrüßen das Vorhaben, mit dem SVIKG ein langfristiges Sondervermögen..., ...Prioritätensetzung in der SVIKG für Infrastrukturvorhaben..., ...Daseinsvorsorge – ausdrücklich im SVIKG zu benennen. Flankierend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG.........................., ...Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen und ..., ... ein solcher Verweis im SVIKG vollständig. Es sollte..., ... des Sondervermögens (SVIKG) um folgende Aspekte an..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...Fördervoraussetzung im SVIKG und LuKIFG ergänzt und..., ...werden. Hierzu sollte § 10 SVIKG um die Aussage ergänzt..., ...Mittelverwendung sollten insoweit im SVIKG und LuKIFG eindeutig formuliert..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG Die begleitende Erfolgskontrolle in § 10 Abs. 3 SVIKG sollte jährlich und nicht..., ...miteinschließen. § 10 Abs. 3 SVIKG sollte insoweit durch ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zustimmung zur Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur als förderfähigen Investitionsbereich und Einführung einer überjährigen Finanzierung bis 2036 sowie Mittelausstattung für den KTF-Fonds für 10 Jahre; kritische Haltung hinsichtlich des Kriteriums der "Zusätzlichkeit", das an jährlichen Bundeshaushalt gekoppelt ist und die angestrebte überjhährige Planbbarkeit einschränkt; Hinweis auf ggf. hohe Belastung des regulären Bundeshaushalts durch die Zins- und Finanzierungskosten für die Kreditaufnahme des Sondervermögens

    • Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 18.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG). Der BWVL hat folgende..., ... gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 SVIKG als zentralen Investitionsbereich..., ...Energieinfrastruktur (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 SVIKG), Forschung und Entwicklung (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 SVIKG) und die Digitalisierung (§ 4 Abs. 1 Nr. 7 SVIKG) als Investitionsbereiche..., ...Verkehrs-infrastrukturpolitik beitragen! Das SVIKG schafft hierfür den zugrundeliegenden..., ...Transformationsfonds (§ 4 Abs. 2 SVIKG) Für zusätzliche Investitionen..., ...Zusätzlichkeit (§ 4 Abs. 3 SVIKG) Zentrale Voraussetzung..., ...zunehmen. Die durch das SVIKG an sich angestrebte mittelfristige..., ...Finanzierungskosten (§ 9 SVIKG) Das Sondervermögen belastet..., ...Vermögen handelt. Gemäß § 9 SVIKG trägt jedoch der Bundeshaushalt..., ...würde. Die Regelung des § 9 SVIKG stellt eine nicht einmal...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die gezielte Einflussnahme auf den Referentenentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG). Dabei soll erreicht werden, dass Investitionen aus dem Sondervermögen verbindlich zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt, konkrete klimabezogene Kriterien sowie Erfolgsindikatoren verankert und ausschließlich zusätzliche, klimafördernde Maßnahmen über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Zudem sollen transparente Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismen eingeführt werden.

    • Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) Der Bundesverband ..., ...Erfolgskontrollen (§ 10 SVIKG) Der BNW begrüßt die ..., ...expliziten Verknüpfung des SVIKG mit dem Ziel zur Erreichung..., ...Investitionen im Rahmen des SVIKG konsequent an den Prinzipien...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.

    • Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) STELLUNGNAHME Infrastruktur­investitionen..., ...Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG), da er wichtige Maßnahmen..., ...Klimaschutz voranbringen. Im SVIKG sollten deshalb entsprechende..., ...folgende Änderung in § 3 SVIKG vor. Die Investitionen..., ...Erfolgskontrollen gemäß § 10 SVIKG orientieren, insbesondere..., ...finanziellen Mittel aus dem SVIKG zu priorisieren, um möglichst..., ...und Bevölkerungsschutz im SVIKG § 4 (1) Nr. 1 anders gewichten..., ...finanzieren. Nr. 1 in § 4 (1) des SVIKG sollte ersatzlos gestrichen..., ...dass die Gelder aus dem SVIKG zielgerichtet und zusätzlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 314/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
      2. BT-Drs. 21/1085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Klimaneutralität (SVIKG) und eines Gesetzes zur..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG.........................., ...Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen und ..., ... ein solcher Verweis im SVIKG vollständig. Es sollte..., ... des Sondervermögens (SVIKG) um folgende Aspekte an..., ...Einführung einer Vorgabe im SVIKG und LuKIFG zum Abgleich..., ...Fördervoraussetzung im SVIKG und LuKIFG ergänzt und..., ...werden. Hierzu sollte § 10 SVIKG um die Aussage ergänzt..., ...Mittelverwendung sollten insoweit im SVIKG und LuKIFG eindeutig formuliert..., ...jährliche Erfolgskontrolle im SVIKG Die begleitende Erfolgskontrolle in § 10 Abs. 3 SVIKG sollte jährlich und nicht..., ...miteinschließen. § 10 Abs. 3 SVIKG sollte insoweit durch ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Sondervermögens (§ 1 SVIKG) In § 1 wird die allgemeine..., ...Investitionen des Bundes (§ 4 SVIKG) Die Bestimmung der zusätzlichen...
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